Bei meinem Onkel wurde eingebrochen--die Wohnungstür war nicht verschlossen!
Allerding befand er sich nur ein Stockwerk tiefer in seinem Büro!
Versicherung sagt trotzdem --zahlen wir nix!
Soll man klagen?????????
-- Editiert von alinchen am 24.02.2009 11:42
Versicherung leistet nicht wegen Fahrlässigkeit!
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



quote:
die Wohnungstür war nicht verschlossen
Also offen, ja dann ist er selber schuld.
quote:
Allerding befand er sich nur ein Stockwerk tiefer in seinem Büro!
Hätte er aufgepasst wäre nicht eingebrochen worden.
K.
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Eine Klage hat wohl keine Aussicht auf Erfolg.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Die Frage ist es grob fahrlässig---auch wenn man im Haus war!!!
Wenn man sich im Keller versteckt und die Einbrecher gewähren lässt.
Sicher doch.
Wenn man im Schlafzimmer schläft und die nur leise waren - dann nicht
K.
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Das ist Fahrlässigkeit, und die Versicherung muss hier nicht zahlen - Leider. Denn eine Tür hat ein Schloss und das ist bei verlassen des Hauses oder Wohnung zu verschliessen auch wenn man nur eine Etage tiefer ist oder nur Post holen geht - so hat es mir mein Anwalt gesagt, den habe ich mal auf sowas angesprochen.
Wieso eigentlich fahrlässig? Schäden entstehen meistens fahrlässig und sind deswegen nicht unversichert.
Die versicherte Gefahr *Einbruchdiebstahl* hat sich hier gar nicht realisiert! Es ist gar kein *Versicherungs*Schaden entstanden.
Gruß
--- editiert vom Admin
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