Versicherung setz jährliche Fahrleistung hoch

7. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hammie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung setz jährliche Fahrleistung hoch

Hallo,
ich habe am heutigen Tag eine Email meiner KFZ Versicherung erhalten.
In diesem Schreiben wird mir mitgeteilt das ich ab 1.6.23 ein Änderung in meiner jährlichen Fahrleistung habe. Statt wie bisher 4.000km, sind nun 40.000km angegeben?!?
Und der Knaller ist, dass auch ca. 250€ an Beitrag verlangt wird.
Ich fahre jährlich um die 2.500km bis 3.000km.
Ich Frage mich, ob meine Versicherung das überhaupt eigenständig darf und ob ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht habe.
Weil ich persönlich finde das eine absolute Frechheit und bodenlos.
Vielen Dank

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16144 Beiträge, 5766x hilfreich)

Schon mal nachgefragt, ob es sich dabei um ein Versehen handelt? Bzw. warum das so gemacht wurde? Du solltest einfach die Versicherung kontaktieren und dieser mitteilen, dass da irgendwo ein Fehler passiert sein muss.

-- Editiert von User am 7. Juni 2023 16:50

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114221 Beiträge, 38968x hilfreich)

Zitat (von Hammie):
Ich Frage mich, ob meine Versicherung das überhaupt eigenständig darf und ob ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht habe.

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.145 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.525 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen