Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen ?
Meine Freundin hat sich vor 2 Jahren ein neues Auto gekauft und es mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert. Die damalige Schätzung der Jährlichenlaufleistung hat sie mir 9.000 km angegeben.
Nun kam in der letzten Woche ein Schreiben der Versicherung mit der Bitte um Angabe des KM-Standes des Fahrzeugs und mit der Frage, ob noch alles Stimmt mit der Beitragsberechnung .
Nachdem meine Freundin nun nachgeschaut hatte, war festzustellen das sie die 9tkm/pro Jahr einwenig überschritten hatte
(sie war tatsächlich ca. 12tkm/pro Jahr gefahren). Sie gab deshalb den korrekten KM-Stand an und stufte sich freiwillig in die nächsthöhere Jährlichekilometerlaufleistung ein (bis 15tkm).
Nun kommt der nä. Brief der Versicherung mit einer Nachzahlungsforderung der letzten 2 Jahre von 210,00 € weil sie mehr KM gefahren sei als ursprünglich angegeben.
Ist das OK ? Es ist in der Versicherungszeit kein Schadensfall vorgekommen !
Ich kenne den Fall von einer anderen Versicherung, die hat mir gesagt, es käme nur zu einer Nachzahlung wenn es in dem Versicherungszeitraum zu einem Schadenfall gekommen sei.
Ohne Probleme ist dann die neue Einstufung abgelaufen !
Wer kann mir mal nen Tip gegeben ?
Gruß
Versicherung verlangt Nachzahlung !
--- editiert vom Admin
Hi,
Danke für die Antwort.
Die 210 € Nachforderung sind für die bereits in der Vergangenheit gefahrenen "Mehr"-Kilometer !
Ich kann das nicht nachvollziehen !
Das man meine Freundin jetzt neu berechnet ist ja völlig ok, aber für die Vergangenheit ?
Und wo noch nicht einmal ein Schadenfall aufgetreten ist ?!
Und was wäre wenn meine Freundin im Ersten Jahr nur 5tkm gefahren wäre und im zweiten Jahr dann 19tkm. ?
Wer kann Helfen ?
Gruß
Mike
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die prognostizierte jährliche Laufleistung gilt als Rabatt auf die errechnete Versicherungssumme (wie auch der Besitz von Haus oder Garage oder die Zuordnung zu einer bestimmten Berufsgruppe). Die Versicherer halten sich hierbei an Schadenstatistiken wonach bspw. Angestellte im öffentlichen Dienst weniger Unfälle verursachen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen.
Höhere KM-Laufleistung heißt höheres Risiko, dass die Versicherung zu tragen hat und demnach auch mehr Prämie. Die Nachforderung ist insoweit berechtigt, wenn in den vergangenen Jahren mehr Kilometer gefahren wurden als angegeben wurden. Ob die Variante 5 Jahre zu 19 Jahre Sie günstiger gekommen wäre als die 12 zu 12-Variante wird Ihnen nur die Versicherung beantworten können (je nachdem wie die Rabatte gestaffelt sind). Da aber bei früheren Km-abfragen anscheinend falsche Angaben gegeben wurden, sollten Sie die Sache auf sich beruhen lassen und nachzahlen.
Grüße
-- Editiert von babu am 11.05.2005 15:31:04
Danke für die Info ,
ABER:
wie ich schon geschrieben habe, die Versicherung läuft gerade mal 2 Jahre und in dieser Zeit hat die Versicherung nicht einmal nachgefragt ob die angegeben KM-Leistung auch 100% zutrifft.
Es wurde noch NIE falsche Angaben bzgl. der vorraussichtlichen KM-Leistung gemacht ! (Denn es wurde ja auch nicht nachgefragt)
Meine Freundin hat lediglich bei Abschluß eine vorraussichtliche KM-Leistung abgegeben und die waren ca. 9tkm.
Wenn jetzt wenigstens noch ein Schadensfall in den 2J. vorgelegen hätte, dann könnte ich die Nachzahlung ja noch verstehen, aber es war doch nichts !
Was ist denn wenn man weniger als die 9tkm fährt ? Erstattet dann die Versicherung etwa Geld zurück ? Bei weniger Risiko ! Wohl kaum !
Bis Dato stehen wir auf dem Standpunkt mit der Versicherung zu sprechen und wenn diese dann unbedingt auf die Nachzahlung besteht, dann werde wir diese zahlen aber auch gleichzeitig kündigen ! In meinen Augen ist das ABZOCKE !
Wie würdet Ihr Euch verhalten ?
Gruß
Mike
das ist keine abzocke. stell dir mal vor, jeder würde eine zu geringe laufleistung angeben! und das jedes jahr wieder und am ende feststellen, es waren doch wieder mehr......
und anders herum gesehen, warum hat deine freundin nicht am ende des jahres bei der versicherung bescheid gesagt, dass sie mehr gefahren ist?
dann hätte man für das zweite jahr die laufleistung nach oben korrigieren müssen und sie hätte erfahren, dass für das erste jahr ne nachforderung kommt.
schau mal in den agb´s der versicherung nach, da müsste etwas dazu stehen,
grüße
.
-- Editiert von Úedipus am 11.05.2005 15:56:56
Also ich denke weiterhin das es eine freie Entscheidung der Versicherung ist.
Komischerweise hatte ich vor endlichen Jahren bei einer anderen Versicherung den identischen Fall. Hatte auch zuviel gefahren. Ich bin dann hingegangen und habe mich auch höher Einstufen lassen, aber diese Versicherung hat keine Nachforderung gestellt sonderen nur die neuen Beträge berechnet. Das zeigt mir das es auch einen anderen Weg geben muß !
Im Übrigen war vor einiger Zeit ein ähnlicher Fall bei ARD Ratgeber Recht im Tv zu sehen.
Dort waren auch zuviel Km gefahren (doppelt soviel wie angegeben) und dort kam es zum Unfall. Diese Versicherung hat gezahlt aber dann auch eine Nachforderung gestellt !
Das finde ich auch in Ordnung so !
Aber bei uns liegt Erstmal doch keine Absicht vor, Zweitens ist doch die KM-Laufleistungs-Info keine Bringschuld an die Versicherung sondern höchstens eine Holschuld und Drittens ist doch kein Schadensfall aufgetreten. Ich denke da könnte die Versicherung doch wohl auf die Nachforderung "kulanterweise" verzichten !
Oder ?
Aber bei uns liegt Erstmal doch keine Absicht vor
Das würde ich aber nicht so sehen. Es liegt mindestens Fahrlässigkeit vor.
Zweitens ist doch die KM-Laufleistungs-Info keine Bringschuld an die Versicherung sondern höchstens eine Holschuld
Es ist eine Bringschuld, die Versicherung zu informieren, wenn die km-Leistung sich erhöht. Das steht auf jeder Rechnung.
Ich denke da könnte die Versicherung doch wohl auf die Nachforderung "kulanterweise" verzichten !
Es ist richtig, dass ein Verzicht reine Kulanz ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten