Versicherung verlangt Nachzahlung

24. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Patrick_078
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Versicherung verlangt Nachzahlung

Guten Abend zusammen,

ich komme mit einem dringenden Problem zu euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe seit April 2014 mein Erstwagen bei der Devk versichert, auf SFJ 21! Diese SFJ habe ich von meinem Vater gutgeschrieben bekommen.

Alles wunderbar, bis vor kurzem klar wurde, dass die Schadenfreienjahre schon im Jahr 2008 an meine Mutter übergeben wurden. Es wurde also immer mit SFJ 21 abgerechnet (mtl 50 Euro) was im Nachhinein doch nicht möglich war, da die Jahre gar nicht mehr existierten.

Jetzt musste also der Tarif geändert werden, sowie eine Nachzahlung für all die Monate erfolgen. Ich würde von nun an mit SFJ 2 eingestuft werden (habe den Führerschein seit 2011), es gäbe jedoch den junge Leute Tarif (4 Sparten, bisher hatte meine Familie nur 3 bei der DEVK) und so würde es nochmal günstiger werden (mtl dann ca. 91 Euro -> Kfz 85 Euro + 4. Sparte zb unfallschutz 6 Euro ).
Dieses Angebot wurde mir schriftlich unterbreitet.

Ich stellte nochmal Vergleiche an und die Generali konnte mir ein besseres Angebot liefern (Einsparung jährlich 160 Euro im Gegensatz zum aktuellen Angebot der DEVK.

Mir war klar, dass ich noch bei der DEVK ab dem Monat April nachzahlen müsste, machte aber schon klar, dass wir als Familie wohl zur Generali wechseln würden, wenn die DEVKmnicht mit dem Angebot dieser mithalten könne.

Heute kam dann die Horrornachricht! Ich sollte doch tatsächlich 800!!! EURO nachzahlen!

Die DEVK ist wohl von einem monatlichem Preis von 150 Euro ausgegangen, welcher sich aus SFK 2 ohne irgendwelche Nachlässe ergibt.

Ist das rechtens? Das wäre der höchste Beitrag, den ich hätte zahlen können!

Ich habe doch ein Angebot vorliegen, kann ich nicht den Betrag nachzahlen, wenn man von April an von diesem Tarif ausginge? Also 85+6 Euro Monatlich. Wären dann immerhin nur 400 Euro insgesamt.

Begründung: Man ging schließlich die ganze Zeit davon aus, dass die 21 SFJ korrekt sind. Demnach kam der Junge Leute Tarif (4 Sparten) gar nicht in Frage, weil dieser teurer gewesen wäre.
Ich hätte doch sonst niemals 150 Euro Versicherung im Monat gezahlt, wenn ich davon gewusst hätte.

Gibt es da nicht eine Art Günstigkeitsprinzip für den Versicherungsnehmer?

Ich hoffe hier kann jemand helfen, sehe mich richtig in die Enge gedrängt.
Ich meine, klar, die DEVK ist nicht angetan davon, dass wir wechseln wollen, aber kann sie uns deshalb als Familie solche Lasten auflegen?

Vielen Dank im Vorraus!
Patrick

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Man hat sich für Tarif X entschieden und die Versicherung hat die Leistung für Tarif X erbracht.
Da diese Leistung in Anspruch genommen wurde und nicht rückerstattbar ist, dürfte auch keine nachträgliche Änderung auf Tarif Y machbar sein.

Kulanz wäre zwar möglich, aber bei Kunden welche die Versicherung verlassen möchten unwirtschaftlich.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Man hat sich für Tarif X entschieden und die Versicherung hat die Leistung für Tarif X erbracht.
Da diese Leistung in Anspruch genommen wurde und nicht rückerstattbar ist, dürfte auch keine nachträgliche Änderung auf Tarif Y machbar sein.


Naja...es ist schon ein wenig anders.

Man hat sich für Tarif X entschieden und die Versicherung Tarif X geliefert, dann fällt Versicherer auf, das Tarif X gar nicht möglich ist und bietet Tarif Y an und schickt eine Nachzahlungsrechnung für Tarif Z.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und bietet Tarif Y an und schickt eine Nachzahlungsrechnung für Tarif Z. <hr size=1 noshade>

Ich hatte es so gelesen, das Tarif Y angeboten wurde, dieses Angebot vom Versicherungsnehmer nicht angenommen wurde und eine Nachzahlungsrechnung für Tarif X bereinigt um unberechtigte Rabatte gestellt wurde?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Patrick_078
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich möchte es nochmal kurz klarstellen, da es tatsächlich recht kompliziert ist.

Anfangs wurde geguckt welche Option die günstigste wäre, als es darum ging, mich und mein Erstwagen bei der DEVK mitzuversichern. Meine Eltern waren schon dort.

Damals kam der "junge Leute Tarif" auch schon zur Sprache, jedoch konnte er natürlich den Übertrag von 21 SFJ nicht überbieten.

Man ging also seit April davon aus, dass die 21 SFJ rechtens sind. Es kamen zwar öfter Schreiben von der Vorversicherung Generali, die noch Unterlagen über die Dokumentation der Jahre brauchte (unsere Beraterin bei der DEVK kümmerte sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt immer darum), aber trotzdem wurde mir der Rabatt auf jeder Rechnung anerkannt, so dass man dachte, dass es sich um ein Kommunikationsproblem zwischen DEVK und Generali handelte.

Diesen Monat kam dann ein Schreiben der DEVK, welches besagte, dass die Jahre wohl nicht mehr verfügbar seien bzw. niemals waren, und wenn wir als Versicherungsnehmer nichts anderes belegen können, der Tarif geändert werden müsse auf SFK 2!

Leider mussten wir dann letztendlich feststellen, dass die Jahre tatsächlich nicht mehr verfügbar waren.
Unsere Beraterin wollte also mit mir einen neuen Tarif aushandeln. Der nächstgünstigere war dann der Junge Leute Tarif, der mir als Angebot vorgelegt wurde.

Mit diesem Angebot ging ich noch zu anderen Versicherungsunternehmen und holte mir Gegenangebote ein. Die Generali konnte dann den Preis nochmal unterbieten und so machte ich der DEVK (unserer Beraterin) klar, dass wir, wenn die nicht mit dem Angebot mithalten können, nach Rückzahlung der Nachzahlungen wechseln würden als gesamte Familie.

Das hat der Beraterin natürlich gar nicht geschmeckt, hat man auch schon rausgehört am Telefon. Jedenfalls rief sie dann ein paar Tage später an und sagte was von 800 Euro Nachzahlung.

Rein rechnerisch würde das hinkommen, das wären jeden Monat ca. 100 Euro mehr (also 150). Das wäre aber der teuerste Tarif der mir hätte angeboten werden können nämlich SFK 2 ohne Nachlässe, Rabatte oder SFJ von anderen.
Ich hätte aber damals doch nie diese Option gewählt, das wäre doch viel zu teuer gewesen! Vielmehr hätte ich dann auf den Junge Leute Tarif zurückgegriffen, der dann die nächst günstigere Variante wäre.

Was kann ich tun?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

"Tarif X - 21 SFJ" geht nicht, weil ihr die die erforderlichen Nachweise nicht bringen könnt
"Tarif X - SFK 2" käme deshalb zur Anwendung.

Versicherung macht ein Kulanzangebot "Junge Leute Tarif".

Die Annahme dieses Angebotes hast Du abgelehnt unter Verweis darauf, das wenn es nicht noch günstiger geht, die ganze Familie wechseln würde.

Rechnung mit "Tarif X - SFK 2" erhalten (doch oder nur telefonische Nachricht)?



Fazit:
Ich würde mitteilen, das man das Angebot "Junge Leute Tarif" annimmt, falls die Nachzahlungsdifferenz dafür bekannt ist auch schnell überweisen. Eventuell funktioniert das und die lassen sich noch darauf ein.
Ein Recht darauf hat ihr wohl nicht mehr.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Patrick_078
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Die Rechnung (800 Euro Nachzahlung) wurde erstmal nur telefonisch bekannt gegeben.

Meinst du also, ich solle sagen, wir würden das Angebot "Junge Leute Tarif" annehmen, mit der Voraussetzung, dass der nachzuzahlende Betrag geringer ausfällt (müssten dann 400 Euro sein).

Diesen Betrag dann schnell überweisen, was auch möglich wäre, aber das Angebot "Junge Leute Tarif" nicht annehmen sondern trotzdem wechseln?

Da bleibt natürlich nur die Frage, welchen Tarif ich bis Jahresende wahrnehmen soll. Erst dann ist ein Wechsel möglich.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meinst du also, ich solle sagen, wir würden das Angebot "Junge Leute Tarif" annehmen, mit der Voraussetzung, <hr size=1 noshade>

Bedingungen könntest Du stellen wenn Du Ansprüche hättest.
In deiner Position wäre "bitte" wohl angebrachter ...



quote:<hr size=1 noshade>aber das Angebot "Junge Leute Tarif" nicht annehmen sondern trotzdem wechseln? <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Da bleibt natürlich nur die Frage, welchen Tarif ich bis Jahresende wahrnehmen soll. <hr size=1 noshade>

Deine Auswahlist recht einfach, "Junge Leute Tarif" (wenn man den noch bekommt) oder "Tarif X - SFK 2" ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich finde das alles nicht so klar. Wie ist denn der Irrtum überhaupt zustande gekommen. Anscheinend war das ja nicht einfach eine Falschangabe in einem Versicherungsformular.
Wenn die ganze Familie da versichert ist, würde das ganze evtl. übe reinen Vertreter gemacht? Müsste der nicht bei Vertragsschluss mindestens genauso gut gewusst haben, welche Möglichkeiten da offen stehen?

Wenn mir jedenfalls mein Vertreter sagt, dass ich 21 Jahre von meinem Vater übernehmen kann und dann ein Jahr später ankommt und Fantasiebeträge fordert, weil es doch nicht möglich wäre, würde ich das jedenfalls nicht so einfach hinnehmen. Ich glaube jedenfalls, dass bei mir die SFK auch wie der monatliche Preis im Vertrag stand, und bevor einfach ein Vertrag zu anderen Konditionen angenommen wird, sollte man doch mal feststellen, wie dieser Irrtum da hingekommen ist und wer ihn hätte erkennen können.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Patrick_078
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Methadir,

genauso habe ich auch anfangs gedacht und wirklich alle Unterlagen, die hier im Hause rumschwirrten zusammengesucht um mir erstmal einen Überblick zu verschaffen.

Ich wäre der Erste gewesen, der die Jahre gerne behalten hätte, musste aber einsehen, dass die Jahre damals schon an meine Mutter überschrieben wurden. Das ist auch schriftlich einzusehen. Mein Vater war sich allerdings sicher, dass die Jahre noch beständen- deswegen hat die DEVK munter so abgerechnet.

Aber mal was Erfreuliches :

Ich war nochmal bei der Generali, die einen Ansprechpartner bei der DEVK kennt, an den ich mich gewandt habe. Sein Sitz ist in der Hauptstelle in Essen. Ich schilderte ihm mein Fall und jetzt kommts: Nach seiner Aussage ist es möglich mit dem Junge Leute Tarif nachträglich abzurechnen, und nannte mir einen Nachzahlbetrag von 108 Euro im Quartal! Müsste mir dann allerdings noch eine vierte Sparte dazubuchen, die 1 Jahr lang Gültigkeit hat. Hatte mir dann überlegt bei der DEVK ne Rechtsschutz für den Verkehr zu machen zum Preis von 6,80 im Monat.

Morgen rufe ich nochmal dort in Essen an und lasse mir das schriftlich geben! Das wäre natürlich eine super Sache!

Eine weitere postive Aussage: Unsere bisherige Beraterin bei der DEVK hier in unserem Ortsteil telefonierte heute auch mit der Haupstelle in Essen (allerdings nicht mit dem Ansprechpartner den ich auch hatte) und konnte ebenfalls aushandeln, dass eine Nachzahlung nach dem Junge Leute Tarif möglich wäre! Komisch.

Jedenfalls kam sie auf einen Betrag von ca. 165 Euro im Quartal. Auch hier müsste eine vierte Sparte für ein Jahr dazugebucht werden.

Ich werde morgen versuchen nochmal meinen Ansprechpartner in Essen zu erreichen, sodass er den Preis von 108 Euro im Quartal nochmal schriftlich bestätigt!

Was sagt ihr dazu?

LG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Da sollte man zugreifen, bevor die sich das anders überlegen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Patrick_078
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja , habe den Junge Leute Tarif unterschrieben, warte jetzt auf den Betrag, den ich zurückzahlen soll.

Halte euch auf dem Laufenden!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.906 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen