Versicherung verlangt Online Registrierung, sonst wird sie teurer, darf ich kündigen?

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)
Versicherung verlangt Online Registrierung, sonst wird sie teurer, darf ich kündigen?

Hallo,

am 17.07. kaufte ich ein neues Auto.

Ich habe mir für die Versicherung die Testsieger angesehen und dort auch einen Vertrag abgeschlossen. Nun drohen Sie mir, wenn ich mich nicht online registriere, dann wird der Beitrag erhöht. Das kommt mir sehr suspekt vor, denn so etwas habe ich zuvor noch nicht erlebt. Da mein Internet sehr oft Verbindungsprobleme hat und ich manchmal tagelang nicht on kommen kann, ist mir das zu riskant.

Den Beitrag haben sie schon abgebucht. Dürfen sie diesen einfach erhöhen. Früher ging es auch ohne Internet.

Meine Frage daher: Darf ich die Versicherung kündigen, da mir bei Abschluss nichts von einer online Registrierung erzählt wurde? Denn dann hätte ich niemals den Vertrag unterschrieben.

Muss ich eine Erhöhung in Kauf nehmen, die NICHT vereinbart wurde? Ich bin so sauer.

Danke für den Rat. Wahrscheinlich ist die Versicherung im Recht. Die dürfen sich immer alles erlauben. Dennoch hoffe ich auf eine Klausel, dass ich aus diesem Vertrag komme.

Grüße

Anja Möschle

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Ich habe mir für die Versicherung die Testsieger angesehen und dort auch einen Vertrag abgeschlossen.


Wo genau hast du den Vertrag abgeschlossen? Online oder wegen deiner Internetprobleme bei einem Versicherungsbüro vor Ort?

Zitat:
Den Beitrag haben sie schon abgebucht. Dürfen sie diesen einfach erhöhen. Früher ging es auch ohne Internet.


Welchen Beitrag haben sie abgebucht? Den vereinbarten laut Vertrag oder den höheren? Geht auch heute noch ohne Internet, nur sind die reinen Onlineverträge meist günstiger.

Zitat:
Meine Frage daher: Darf ich die Versicherung kündigen, da mir bei Abschluss nichts von einer online Registrierung erzählt wurde? Denn dann hätte ich niemals den Vertrag unterschrieben.

Muss ich eine Erhöhung in Kauf nehmen, die NICHT vereinbart wurde?


Wie Flo Ryan bereits geschrieben hat, kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Wenn es eine Online-Versicherung ist und du jetzt eine klassische haben willst, könnte das durchaus rechtens sein. Wenn es tatsächlich ein klassischer Vertrag ist, wäre dem nicht so. Wenn du vor Ort eine Versicherung abgeschlossen hast und der Vertreter hat dir eine Online-Versicherung angedreht, kommt es darauf an, was vereinbart wurde und wie du das beweisen kannst. Was steht in dem Fall z.B. im Beratungsprotokoll?

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#3
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie zu erkennen ist, geht das Internet gerade und so war es auch bei dem Vertragsabschluss. Nur kam das erst Wochen später, dass ich mich online anmelden muss. Es wurde der Betrag abgebucht, der im Vertrag steht und da fand ich nichts, dass ich mich online anmelden muss. Die Internet Nutzung ist hier in reines Glücksspiel und wer weiß, wie oft ich für die Versicherung sofort online sein muss?

Deshalb meine Frage, darf ich kündigen, weil ich nichts im Vertrag gefunden habe, dass ich mich online anmelden muss? Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich nie den Vertrag abgeschlossen. Es kam ihnen erst einige Wochen später ein. Damals stand nur ein Betrag da, der mir abgebucht wurde.

Mir geht es rein darum, ob ich kündigen kann, weil ich mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden bin oder ob ich hoffen muss, dass das Internet funktioniert bzw. ich wegen ein paar Worten in die Stadt fahren muss, wenn hier dann wieder nichts funktioniert.

Ich finde es frech, einen Betrag zu vereinbaren und nicht zu erwähnen, dass der Betrag steigen wird.

Komme ich da wieder raus oder muss ich da durch?

Internet ist wirklich Fluch und Segen zugleich.

Ich habe es so satt, ständig andere Probleme. Mir geht die Kraft aus und wahrscheinlich werde ich das neue Auto abmelden, verkaufen und habe meine Ruhe.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Ich würde die Versicherung mal nach der Rechtsgrundlage der Forderung fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich steh hier ordentlich auf dem Schlauch - der Vertrag wurde also online abgeschlossen? Auf der Seite der V direkt oder über ein Vergleichsportal?
Und ich vermute mal, es handelt sich um eine Direktversicherung (d.h. ohne Vermittler oder Beratung), ausschließlich Onlineabschluss?

Eine solche Direktversicherung ist ganz logischerweise auch entsprechend günstiger, weil du selbst deine Vertragsangelegenheiten online regeln kannst und die V dir auch auch entsprechend Dokumente in das Vertragsportal einstellen kann.
Wenn du nun aber die Teilnahme an dieser Möglichkeit verweigerst, (aus welchen Gründen auch immer) entfällt auch jeglicher Grund, dir einen günstigeren Preis zu geben.
Soviel zum Hintergrund - Vertragsinhalte müsste man eben nachlesen. Ich behaupte aber mal:

Zitat:
weil ich nichts im Vertrag gefunden habe, dass ich mich online anmelden muss?


Steht sicher irgendwo geschrieben

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