Hallo,
ich kündigte eine Lebensversicherung außerordentlich zum auslaufenden Versicherungsjahr nach geltenden Vertragsbedigungen.
Die VG überging bereits eine Frist, den Rückkaufwert nebst nachvollziehbarer Auflistung bzw. hierbei angewandter Berechnungsgrundlagen zu übersenden.
Es liegen willkürliche Nennungen irgendwelcher , zudem noch differierender Beträge vor,
die so nicht angefordert waren und offensichtlich Diffusion erzeugen sollen.
Eine bedingungsgemäße Anerkennung der Kündigung liegt vor.
Nun der Hammer: Ich setzte per Kündigung eine Frist zur Zahlung
des Rückkaufswertes (der Vertrag läuft 12/06 aus)
Die VG macht nun Berechnung, "Prüfung" und
Überweisung davon abhängig, dass ich ihr
"den Original-Versicherungsschein" übersende.
Vorher, so will man mir glaubhaft
machen, würde wohl nichts passieren.
Zunächst ist die Frage: Was soll das sein,
"der Versicherungsschein"?
Mir liegt eine 10seitige DinA4-Mappe
vor, die sowohl Gegenstand, als auch
Bedingungen des Vertrages umreißt.
Weiter: Wer verschickt das "Original" seines Vertrages?
Dies ist doch wohl mindestens bis zu Erstattung
irgendeinen Betrages nicht nur Eigentum, sondern
zugleich Beweisgrundlage für den
Versicherungsnehmer.
Kann mir jemand sagen, wie ich auf diese -mir extrem dubios erscheinende-- Forderung der VG reagiere?
Ich danke für Antworten zu diesem Problem
Versicherung verlangt Originale
Hallo Thomas,
was die Versicherung von Dir verlangt ist ganz normal. Bei Lebensversicherungen ist es üblich, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine sog. Inhaberklausel aufzunehmen. D.h. es gibt eine Regelung nach der die Versicherung berechtigt ist an den Inhaber des Versicherungsscheins zu leisten und bei Leistung an den Inhaber von ihrer Leistungspflicht befreit wird. Schließlich wird in der Regel weiter die Regelung aufgenommen, dass die Versicherung die Vorlage des Originalversicherungsscheins verlangen kann. Diese Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind zulässig (vgl. § 4 VVG
).
Die von Dir beschriebene 10seitige Mappe der Versicherung wird wahrscheinlich der Versicherungsschein sein. In der Regel findest sich auch aúf dem Deckel oder der ersten Seite die Bezeichnung "Versicherungsschein".
Wenn Du tatsächlich den Rückkaufswert von Deiner Versicherung ausgezahlt haben möchtest, dann wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Versicherungsschein zu übersenden. Im Hinblick auf mögliche Beweisproblematiken kannst Du Dir eine Kopie von dem Versicherungsschein anfertigen. Zum Nachweis des Vertragsinhaltes dürfte dies in einem möglichen Prozess ausreichen.
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