Versicherung verweigert Haftung wegen dänischem Dokument statt dem vom deutschen Arbeitsamt

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
SebastianRo.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung verweigert Haftung wegen dänischem Dokument statt dem vom deutschen Arbeitsamt

Meine Frage dreht sich um folgendes. Mit Erwerb der Amazon Kreditkarte erfolgte ein Abschluss eine Versicherung die im Falle von Arbeitslosigkeit die Raten übernimmt. Als Nachweis um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, ist unter anderem die Arbeitslosmeldung an das Arbeitsamt in Deutschland vorzulegen. Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in Padborg - Dänemark . Bin dementsprechend auch dort Arbeitslos gemeldet und habe auch den Beleg dafür erbracht. Die Versicherung weigert sich nun zu zahlen, weil die Bedingungen nicht erfüllt währen, also eben jenes Dokument nicht vorläge. Ist das richtig? Die eigentliche Bedingung also Arbeitslosigkeit ist erfüllt. Ist eine Versicherung die noch dazu in Gesamteuropa tätig ist nicht dazu verpflichtet ein äquivalentes Dokument anzuerkennen. Insbesondere wenn der Kreditkartenherausgeber darüber informiert ist, das ich in DK wohnhaft bin? Ich würde mich sehr freuen falls jemand mir in diesem Falle weiterhelfen würde. Danke im Vorraus.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Als Nachweis um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, ist unter anderem die Arbeitslosmeldung an das Arbeitsamt in Deutschland vorzulegen.


Diesen Nachweis hast du nicht erbracht -> Versicherung muss nicht leisten.

Ich gehe davon aus, dass diese Bedingungen vor Abschluss für dich zugänglich waren, dann sehe ich nicht, warum die Versicherung zahlen sollte, obwohl du keinen Anspruch hast.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Als Nachweis um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, ist unter anderem die Arbeitslosmeldung an das Arbeitsamt in Deutschland vorzulegen.


Was steht denn genau in den Vertragsbedingungen?
Ich frage deshalb, weil der Begriff "Arbeitsamt" nicht eindeutig ist. Ich kenne mich hier nicht genau aus, aber in jeder Kommune werden ALG 1 Anträgen von verschiedenen Behörden angenommen und bearbeitet. Das ist definitiv nicht immer das Arbeitsamt.

Ich glaube eher, dass dort steht, dass eine Arbeitslosenmeldung einer deutschen Behörde vorliegen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SebastianRo.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Woow, so viele Antworten. Vielen Dank erst einmal. Zum ersten, nein, der Umzug nach Dänemark erfolgte erst mehrere Jahre nachdem ich in Besitz der Amazon Kreditkarte war. Die Versicherung wurde auch nicht bewusst gewählt, sondern folgte mit der Kreditkarte. Der Amazon Kreditkartenservice wurde umgehend nach meinem Umzug über eben jenen informiert.

Die Versicherung schreibt zu den Bedingungen: Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie beim Bundesamt für Arbeit als Arbeitslos gemeldet sind sowie ALG 1 oder 2 empfangen.

Meiner Meinung nach ist dies in meinem Falle eben nicht so, da ich trotz dem ich nicht in diese Definition passe eben doch arbeitslos bin. Und eben darum geht es doch eigentlich oder? Bin ich arbeitslos oder nicht. Ja ich bin es und kann dies eigentlich auch beweisen. Reicht die geschickte Wortwahl aus um diese Wahrheit als nichtig zu erklären oder existiert auch in diesem Falle eine Art EU-weiter Gleichheitsgrundsatz?

Gibt es vielleicht sogar ein vom Arbeitsamt ausgestelltes Dokument, das diesen Gleichheitsgrundsatz annerkennt? Sprich das mir für eben so einen Zweck das Arbeitsamt eine Annerkennung des dänischen Dokumentes bestätigt.

Einen schönen Abend Ihnen allen.

Gruss, Sebastian R.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Und eben darum geht es doch eigentlich oder?

Nein, eher nicht.

Die Versicherung versichert gemäß Bedingungen wohl nur "deutsche" arbeitslosigkeit und keine Arbeitslosigkeit aus der Rest-EU.

Ob das dann vor Gericht haltbar wäre, steht auf einem anderen Blatt.


Man kann ja mal versuchen, das Versicherung zu schreiben, das man hier die Grundrechte des Verbrauchers (z.B. freizügigkeit innerhalb der EU) verletzt sieht, das für eine überraschende Klausel hält und bei weitere Verweigerung das AGB-Klausel Gewerk gerne mit Hife der Instanzen und Unterstüzung der Rechtssschutzversicherung auf rechtliche Zulässigkeit/Vereinbarkeit klären würde.

Das ganze mit einer Frist nach Datum (4 Wochen) garniert und per Einschreiben gesendet.
Und den Beweis der Arbeitslosigkeit noch mal beifügen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Versicherung schreibt zu den Bedingungen: Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie beim Bundesamt für Arbeit als Arbeitslos gemeldet sind sowie ALG 1 oder 2 empfangen.


In den Bedingungen steht bestimmt nicht Bundesamt für Arbeit . So eine Behörde existiert nicht.

Können Sie bitte genau die Passage zitieren!

Handelt es sich um eine Zahlungsschutzversicherung?

Ich erkenne folgendes Problem. Die Bedingungen bei Arbeitslosigkeit sind normalerweise extrem streng. Die Arbeitslosigkeit durfte nicht durch den Arbeitnehmer verursacht werden. Zudem muss vorher i.d.R. ein 6-monatiges unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.
Praktischerweise greift also Versicherung nur bei bestimmten betriebsbedingten Kündigungen.
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Vielleicht könnten Sie uns noch verraten, wie es zu der Arbeitslosigkeit gekommen ist.

Ich meine mich zu erinnern, dass das Arbeitsrecht in Dänemark auch sehr restriktiv ist. Betriebsbedingte Kündigungen sind dort schwierig durchzusetzen.



-- Editiert von vundaal76 am 30.03.2016 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SebastianRo.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut ist: sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein. Zur zweiten Frage. Zur Kündigung kam es betriebsbedingt. Das entsprechende Papier dänischen A-Kasse über die Annerkennung der Arbeitslosigkeit und das bestehende Recht auf Tagesgeld wurde wie gesagt vorgelegt. Der Vorschlag in Antwort 5 klingt eventuell erfolgversprechend. Vielleicht deckt so einen Fall sogar meine dänische Rechtschutzversicherung der A-Kasse. Diese greift bei Rechtsfragen in Bezug auf Arbeitsrecht. Keine Ahnung ob dieser Bereich dadurch irgendwie betroffen ist. Versuch macht klug.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der genaue Wortlaut ist: sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein.


Warum melden Sie sich nicht bei Ihren Eltern in Deutschland an und melden sich da arbeitslos?

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen