Versicherung will Geld zurück

26. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
julius26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung will Geld zurück

Hallo,
im September 05 wurde bei uns eingebrochen und u.a. ein Handy gestohlen. Die Hausratversicherung hat den Schaden reguliert und gezahlt. Im Februar 06 hat die Polizei das Handy sicher gestellt. Mehr als 5 Monate nach dem Diebstahl habe ich das Gerät in zerkratztem und dreckigem Zustand, aber noch zum Telefonieren geeignet, zurück erhalten. Nachdem die Versicherung gezahlt hatte, habe ich natürlich ein neues Handy gekauft, denn ohne geht es eben doch nicht so einfach. Das alte Teil ist also überflüssig und irgendwie eklig. Mein Versicherungsvertreter rät mir, das Gerät zu entsorgen, damit sei der Fall erledigt. Heute bekomme ich Post von der Versicherung, die den gezahlten Betrag für das Handy zurück verlangt, immerhin 165 Euro.
Ist das möglich? Muss ich tatsächlich mehr als 5 Monate auf ein Handy verzichten, falls eventuell doch das alte Gerät wieder auftaucht? Muss ich dann das demolierte Teil weiter verwenden?

Wer weiß Rat?

Viele Grüße
julius26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1087x hilfreich)

Nein, sowohl dein Versicherungsvertreter als auch deine Versicherung erzählen Unsinn.
Eigentümer des wiedergefundenen Handy´s ist nun die Versicherungsgesellschaft. Schreibe ihr, sie kann es bei dir abholen. Du bist nicht mehr verpflichtet, die Entschädigung zurück zu zahlen.
Gruß



-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 678x hilfreich)

auszug aus den VHB 92

26 § 25 Wiederherbeigeschaffte Sachen
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:

1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

2. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er die Entschädigung zurück- zuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

alles alles rechtens!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
julius26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.
Die Angelegenheit ist nun zu unseren Gunsten geregelt. Der Versicherungsvertreter hat sich auch noch einmal darum gekümmert. Er war und ist unser Ansprechpartner. Die Zahlungsaufforderung können wir vergessen!!
DANKE!
Viele Grüße
julius26

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