Versicherung will Vertrag kündigen

14. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lev2022
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung will Vertrag kündigen

Hallo,

Kommt es bei Rechtsschutz­versicherungen oft zur Kündigung wegen Schadenshäufigkeit?

Versicherer dürfen den Vertrag nach der zweiten Schadensregulierung innerhalb eines Jahres kündigen. Nach Erfahrung von XXXXX machen die Versicherer aber nicht immer von diesem Recht Gebrauch. Versicherer sortieren vor allem solche Kunden aus, die sich konstant als streitlustig erweisen oder besonders hohe Anwaltshonorare und Verfahrensgebühren verursachen.

Bedeutet die o.g. Aussage, dass bei Einmaliger Regulierung pro Jahr der Versicherer nicht kündigen darf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17700 Beiträge, 9688x hilfreich)

Zitat (von Lev2022):
Bedeutet die o.g. Aussage, dass bei Einmaliger Regulierung pro Jahr der Versicherer nicht kündigen darf?

Nein.
Rechtsschutzversicherungen verlängern sich normalerweise immer um 1 Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden, wobei beide Seiten kündigen können. D.h. zum regulären Vertragsende kann der Versicherer immer kündigen.

Bei zwei Versicherungsfällen pro Jahr besteht ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht des Versicherers.
Bei nur einem Versicherungsfall pro Jahr besteht das Sonderkündigungsrecht nicht - die reguläre Kündigungsmöglichkeit zum Vertragsende besteht aber trotzdem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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