Versicherung will nach Unfall nicht zahlen

15. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
denrock
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Versicherung will nach Unfall nicht zahlen

Hallo,


folgender Fall: Verkehrsunfall, X befährt vorfahrtsberechtigt Straße, Y kommt aus Nebenstraße, missachtet Vorfahrt von X und es kommt zum Unfall. Polizei angefordert, Unfallaufnahme erfolgt. Unfall wird bei Versicherung von Y gemeldet, Unfallbericht dort eingesendet. Schaden beträgt nach Begutachtung durch Sachverständigen, der von Y-Versicherung geschickt wurde, ca. 300-400€.
Nach Gutachten weigert sich Versicherung Y´s, den Schaden zu begleichen, da X´s Auto, ein VW Polo 6n, BJ. 1997, nach Ansicht der Versicherung keinen Wert mehr habe.

Was kann X nun unternehmen? Es ist fast unglaublich, dass ein Schaden verursacht wurde, und die Versicherung des Verursachers will einfach den Schaden nicht begleichen...Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wie sieht die Rechtslage aus?


Danke im Voraus für die Antworten!

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14711 Beiträge, 4523x hilfreich)

Hallo,

denkbar ist imho schon, dass der Wiederbeschaffungswert (Auto vor dem Unfall) mit dem Restwert (Auto nach dem Unfall) identisch ist.

In dem Fall könntest du den Unfallwagen zum Restwert verkaufen, und mit dem Erlös wieder ein vergleichbares Auto ohne Unfallschaden kaufen; somit hast du keinen Schaden mehr.

Ist zwar kurios, aber wie gesagt imho denkbar.
Gerade der Wert sehr alter Autos orientiert sich oft an ungewöhnlichen Dingen (etwa HU-Frist, Motorlaufleistung, oder - noch extremer - an der Profiltiefe der Reifen). Und an eben diesen Punkten hat sich durch den Unfall vielleicht gar nichts geändert, eine Schramme mehr oder weniger ändert am Wert jedoch nichts.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
da X´s Auto, ein VW Polo 6n, BJ. 1997, nach Ansicht der Versicherung keinen Wert mehr habe


Da dürfte die Schwacke-Liste ja wohl etwas anderes aussagen. Wenn die Versicherung die Regulierung verweigert, ab zum Anwalt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14711 Beiträge, 4523x hilfreich)

Hallo SPS,

quote:
Da dürfte die Schwacke-Liste ja wohl etwas anderes aussagen.
Vielleicht hatte die Karre ja auch vor dem Unfall keinen Wert mehr bzw. nur noch Schrottwert?

Und die Schrotthändler verlangen manchmal sogar noch etwas für das Abholen. Hätte die Versicherung in dem Fall nicht sogar einen Anspruch auf Erstattung dieser Müllentsorgungskosten (natürlich nur falls er direkt entsorgt wurde*)?

* ich weiß, ist hier nicht geschehen, ist auch nicht so ganz ernst gemeint.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.959 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen