Hallo,
folgender Fall: Verkehrsunfall, X befährt vorfahrtsberechtigt Straße, Y kommt aus Nebenstraße, missachtet Vorfahrt von X und es kommt zum Unfall. Polizei angefordert, Unfallaufnahme erfolgt. Unfall wird bei Versicherung von Y gemeldet, Unfallbericht dort eingesendet. Schaden beträgt nach Begutachtung durch Sachverständigen, der von Y-Versicherung geschickt wurde, ca. 300-400€.
Nach Gutachten weigert sich Versicherung Y´s, den Schaden zu begleichen, da X´s Auto, ein VW Polo 6n, BJ. 1997, nach Ansicht der Versicherung keinen Wert mehr habe.
Was kann X nun unternehmen? Es ist fast unglaublich, dass ein Schaden verursacht wurde, und die Versicherung des Verursachers will einfach den Schaden nicht begleichen...Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wie sieht die Rechtslage aus?
Danke im Voraus für die Antworten!
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Versicherung will nach Unfall nicht zahlen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Hallo,
denkbar ist imho schon, dass der Wiederbeschaffungswert (Auto vor dem Unfall) mit dem Restwert (Auto nach dem Unfall) identisch ist.
In dem Fall könntest du den Unfallwagen zum Restwert verkaufen, und mit dem Erlös wieder ein vergleichbares Auto ohne Unfallschaden kaufen; somit hast du keinen Schaden mehr.
Ist zwar kurios, aber wie gesagt imho denkbar.
Gerade der Wert sehr alter Autos orientiert sich oft an ungewöhnlichen Dingen (etwa HU-Frist, Motorlaufleistung, oder - noch extremer - an der Profiltiefe der Reifen). Und an eben diesen Punkten hat sich durch den Unfall vielleicht gar nichts geändert, eine Schramme mehr oder weniger ändert am Wert jedoch nichts.
MfG Stefan
quote:
da X´s Auto, ein VW Polo 6n, BJ. 1997, nach Ansicht der Versicherung keinen Wert mehr habe
Da dürfte die Schwacke-Liste ja wohl etwas anderes aussagen. Wenn die Versicherung die Regulierung verweigert, ab zum Anwalt.
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Hallo SPS,
quote:Vielleicht hatte die Karre ja auch vor dem Unfall keinen Wert mehr bzw. nur noch Schrottwert?
Da dürfte die Schwacke-Liste ja wohl etwas anderes aussagen.
Und die Schrotthändler verlangen manchmal sogar noch etwas für das Abholen. Hätte die Versicherung in dem Fall nicht sogar einen Anspruch auf Erstattung dieser Müllentsorgungskosten (natürlich nur falls er direkt entsorgt wurde*)?
* ich weiß, ist hier nicht geschehen, ist auch nicht so ganz ernst gemeint.
MfG Stefan
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