Versicherung will neue Kündigung

7. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
sanddeich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung will neue Kündigung

Hallo zusammen,

folgender Fall:
unsere Haftpflichtversicherung hat uns Anfang November eine Vetragskopie mit einer Neuordnung (und damit einhergehender Laufzeitverlängerung von 1 auf 5 Jahre) geschickt mit dem Hinweis, die Deckungssumme würde erhöht und man hätte diesen Vertrag (ohne Auftrag und auch ohne Unterschrift von uns) neu geregelt. Wenn wir dies nicht wollten, müssten wir uns bei der Versicherung melden.

Dies fanden wir so unverschämt, dass wir am 03.11. der Versicherung ein Schreiben sandten, wir wollten die Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen (dieses Kündigungsschreiben ging per Fax und zusätzlich per Post jeweils direkt an die Versicherung und an das Büro des Versicherungsvertreters).

Heute (über vier Wochen später) kam ein Schreiben, eine Kündigung mit sofortiger Wirkung wäre nicht möglich, sondern erst zum 15.02.2006. Dazu müssten wir jedoch eine neue Kündigung schreiben, die rechtzeitig (also drei Monate vorher) bei Ihnen eintreffen müsste - ist natürlich jetzt nicht mehr möglich.

Und die Krone des Ganzen ist der Zusatz: Was können wir tun, damit Sie ein zufriedener Kunde bleiben ?

Ist die Kündigung wirklich ungültig oder ist dieses Gebaren ein Fall für den Verbraucherschutz ?



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"Liebe Grüsse, Heike"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

so etwas habe ich auch mal von T-Online bekommen. Eine Kündigung sei nicht möglich da eine Mindestvertragslaufzeit vereinbar sei, ich möge doch bitte nochmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Das haben die mir schriftlich geschickt. Ich habe dann angerufen und darauf hingewiesen, dass die Kündigung durch diesen Hinweis nicht hinfällig wird. Allerdings stand n meinem Kündigungsschreiben auch nur: Bitte kündigen Sie meinen Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt.

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2629 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Ist die Kündigung wirklich ungültig oder ist dieses Gebaren ein Fall für den Verbraucherschutz ?

welches gebaren ? was kann der versicherer denn dafür wenn du nicht in der lage bist dich richtig auszudrücken ?

der versicherer teilte doch offensichtlich mit das du dich melden sollst wenn du nicht einverstanden bist. wenn du nun stattdessen eine kündigung aussprichst ohne dich auf dieses schreiben zu beziehen dann wird auch vertragsgerecht gehandelt.

richtig wäre ein widerspruch im bezug auf die änderung gewesen.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

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