Hallo,
ich habe mein Fahrzeug in einer Werkstatt abgegebnen zur Inspektion und TÜV Abnahme. Habe dann von dem Autohaus einen Leihwagen bekommen, und pem Servicemitarbeiter gesagt das ich mein Auto erst am nächsten Tag abholen kann, was absolut kein Problem sei.
Als ich am nächsten Tag dort ankam, war aus meinem Auto ein Schrotthaufen. Komplett zerkratzt, und Beulen wo man nur hinsah. Das Fahrzeug hatte über Nacht auf dem Betriebsgelände gestanden was nicht Verschlossen ist, also von der Strasse frei zugänglich ist.
Eine Strafanzeige gegen Unbekannt ist gemacht worden, aber von 10 Tagen kam der Brief der Staatsanwaltschaft das das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, da der Täter nicht zu ermitteln sei.
Das Autohaus wollte den Schaden dann der Versicherung melden ( die HDI lehnte aber ab ohne Begründung )
An wenn muss ich mich jetzt Wenden bezüglich der Regulierung, und habe ich überhaupt eine Chance auf Schadenersatz ?
Versicherung will nicht zahlen - An wenn muss ich mich jetzt wenden bezüglich der Regulierung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



--- editiert vom Admin
Hätte as Autohaus meinen Wagen nicht in die Halle fahren müssen ?
Wenn ich doch schon sage das ich den Wagen an dem Tag nicht mehr abhole, dann muss es doch sowas geben das die ein Fahrzeug über Nacht an einen sicheren Ort bringen ( Werkstatthalle oder ähnliches )
Macht sowas nicht die Vollkaskoversicherung ?
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Die Teilkaskoversicherung, welche Vandalismusschäden deckt möchte ich bitte mal sehen!
Butzel, ich hoffe Du hast ein Rechtsschutz, ich würde das Autohaus verklagen, wenn die das Auto wirklich in die Halle fahren sollen.
Also, ich habe bisher auch noch keine Teilkaskoversicherung gesehen die sowas abdeckt.
Ich habe den Leuten von dem Autohaus nur gesdagt das ich das Auto an dem Tag nicht mehr schaffe abzuholen, und das war für die auch kein Problem.
Dann geht man doch eigentlich von aus das die dann mein Fahrzeug vor Vandalismuss auch schützen
@privatim
Vandalismus ist nur über vollkasko gedeckt.
das autohaus hat eine obhutshaftung solange sich das fahrzeug in bearbeitung befindet. zwar nicht ganz verschuldensunabhängig aber das abstellen auf einem freien gelände reicht als verstoss gegen die sorgfaltspflichten.
wenn das fahrzeug jetzt aber bereits am abend fertig und abholbereit war, war die obhut auch zuende. wenn du es aus irgendeinem grund nicht geschafft hast das auto abzuholen, kann dies nicht dem autohaus angelastet werden.
allein, dass man dir gestattet hat das auto über nacht dort stehen zu lassen, bedeutet ja nicht das noch die obhut darüber besteht.
du musst die sache wohl über deine vollkasko abrechnen.
gruß mFriese
--- editiert vom Admin
>>>Hierzu existiert auch schon reichlich Rechtssprechung.
dann erzähl mal?
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