Versicherung will nicht zahlen...

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Versicherung will nicht zahlen...

Hallo,

vor kurzem ist mir jemand in mein parkendes Auto gefahren und das nicht zu knapp.Der Unfallverursacher wollte vor meinem Wagen rückwärts einparken und verwechselte offensichtlich die Bremse mit dem Gaspedal......

Ich bin zwar nun seit knapp 20 Jahren im Besitz eines Führerscheins aber zum ersten mal in die Situation gekommen einen Schaden über die Versicherung regulieren zu lassen......

Ich rief also,auf anraten der Polizei,beim Zentralruf der Autoversicherer an und erhielt kurz darauf Versicherungsnummer und Telefonnummer des Unfallverursachers.....

Der Herr,mit dem ich sprach,war sehr nett.Er nahm alles auf und beauftragte sogar einen Gutachter damit mir keine Kosten entsstehen (schön blöd,denn im nachhinein weiß ich nun das ich einen freien hätte wählen können und die Versicherung des UV auch den hätte zahlen müssen)...

Jedenfalls war drei Tage,nachdem ich mit der Versicherung telefonierte,der Gutachter bei mir vor Ort und nahm den Schaden auf.......keine 24 Stunden später hatte ich das Gutachten vorzuliegen......

Laut Gutachter ist ein Schaden in Höhe von 944,60€ entstanden.....jedoch wäre der Wiederbeschaffungswert 800 Euro,also wirtschaftlicher Totalschaden....der Restwert beträgt 260€.

Soweit "so gut"......nun hörte ich plötzlich nichts mehr von der Versicherung und rief dann einfach mal auf blöd an......plötzlich war man extrem unfreundlich und teilte mir mit man hätte noch ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben (für den Wagen des UV)......

Dann,ein paar Tage später, kam dann ein Brief der Versicherung : "Die Beschädgungsbilder von Ihrem Fahrzeug lassen sich nicht mit dem von Ihnen angegebenen Schadenhergang in Übereinstimmung bringen."

Ich bin total geschockt....dürfen die das so ohne weiteres,obwohl die Sachlage klar ist????....ich meine,der UV ist in mein Auto gedonnert,Polizei hat den Schaden fotografiert,laut deren eigener Gutachter ist der Schaden bestätigt mit dem Vermerk das kein Vorschaden festgestellt werden konnte etc......

Ich hab denen gleich noch am selben Tag eine Mail geschickt indem ich der Versicherung eine Frist von 5 Werktagen gebe um den Schaden zu regulieren andernfalls stelle ich Strafantrag wegen Betrug und hab auch gleich mitgeteilt das ich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftrage......Werde das ganze aber heute vorsichtshalber nochmal per Einschreiben raus schicken.....

So,mein Problem ist auch das ich mich mit sowas in keiner Weise auskenne.....schon doof entsprechend zu agieren wenn null Hintergrundwissen vorhanden ist.......was genau habe ich noch für Möglichkeiten und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das die Versicherung doch noch zahlt???

LG

-----------------
" "

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
laut deren eigener Gutachter ist der Schaden bestätigt

Offensichtlich hat der Gutachter nur bestätigt das ein Schaden vorliegt, nicht aber das der andere auch tatsächlich dafür verantwortlich ist?


quote:
andernfalls stelle ich Strafantrag wegen Betrug

Diese Formulierung würde ich modifizieren: Strafantrag wegen des Verdachts des Betrugs sowie weiterer strafrechtlich relevanter Vorgänge.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Mir fehlen für weitere Hinweise folgende Fakten:
gab es neutrale Zeugen?
wurde am Unfallort ein Protokoll mit dem Gegner und der Polizei angefertigt?
Hat der Gegner eine zerbeulte, alte Karre oder warum kommen Zweifel auf?

Hast du ein gutes Gewissen, dann zusätzliches Gutachten, Anwalt, etc.. Weise die Versicherung auf diese Maßnahmen vorher hin, da du den Schaden gering halten möchtest. Wenn die aber nicht wollen, dann Pech gehabt.
Einen Betrug vermag ich nicht erkennen, so lange nicht klar ist worauf die Versicherung ihre Aussage stützt.


-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Seufz,

Zeugen gab es nur meinen Mann......
Ja,die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen (hab Anzeigennummer erhalten) und die Schäden am Wagen fotografiert.....

Ich habe ein gutes Gewissen....habe sogar Fotos,die kurz vor dem Unfall gemacht wurden da wir den Wagen eigentlich verkaufen wollten......

Betrug deswegen weil die Sachlage eigentlich klar ist....er ist in mein Auto gefahren,hat selber die Polizei gerufen etc und die Versicherung weigert sich zu zahlen......Begründung wie oben angegeben,mehr hab ich selber nicht erhalten.......:"Die Beschädgungsbilder von Ihrem Fahrzeug lassen sich nicht mit dem von Ihnen angegebenen Schadenhergang in Übereinstimmung bringen."......

Dessen Wagen war definitiv in keinem schlechten Zustand.....aber die Versicherung hatte den Wagen des Unfallverursachers erst Wochen später begutachten lassen.Wenn dieser nun den Schaden hat beseitigen lassen können die ja quasi lange begutachten......Fakt ist aber,er ist mir ins Auto gedonnert und dadurch ist an meinem Auto der Schaden entstanden.....

Danke schön,fürs schnelle Antworten :)

LG

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


bei der Versicherung eines Unfallverursachers, die sich lediglich weigert zu zahlen, sehe ich den Straftatbestand des Betruges (vgl. [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html]§ 263 StGB [/URL]) nicht erfüllt.

Das ändert jedoch nichts an Ihrem Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher (vgl. [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html]§ 823 BGB [/URL]) . Ich frage mich ohnehin, weshalb sich Geschädigte immer derart abhängig von dem Versicherer des Schädigers machen. Ihr Ersatzanspruch besteht zunächst gegenüber dem Verursacher und nicht gegen dessen Versicherung. Also lassen Sie auch dem Verursacher eine Kopie des Kostenvoranschlags/der Rechnung mit Fristsetzung zukommen. Ob dieser nun durch ihn oder dessen Versicherung beglichen wird, ist für Ihre Bedürfnisse völlig unerheblich. Im Falle einer notwendigen (Zivil-)Klage, scheinen Sie durch die Ihnen vorliegenden Nachweise gute Erfolgsaussichten zu haben.

-----------------
"Herzliche Grüße,
TachelesNow"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen