Versicherung zahlt nur wenig Nutzungsausfall

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)
Versicherung zahlt nur wenig Nutzungsausfall

Hallo,...
über Nacht hat ein anderer Verkehrsteilnehmer mein Auto kaputt gemacht indem er hinten reingefahren ist,...die schuldfrage ist in diesem fall völlig klar.
Am Anfang fragte mich die Versicherung des unfallfahrers ob ich einen Ersatzwagen haben möchte oder Nutzungsausfall.
Diese frage beantwortete ich mit "Nutzungsausfall".
Da die Versicherung es nicht vernünftig geschafft hat den sachverständigen vorbei zu schicken und auch sonnst alles seeeehr langegedauert hat bei der Versicherung hat das ganze ziemlich genau 4 Wochen gedauert bis ich Post bekommen habe wie die Versicherung den Schadensfall abrechnet,...demnach bezahlt mir die VErsicherung nur Nutzungsausfall für 12 Tage,...ich hatte aber 4 (mitlerweile 6) wochen kein auto und habe jetzt immer noch keins weil ich erstmal nen günstiges/brauchbares finden muss weil mein Auto Totalschaden hat :-(.

Meint ihr es lohnt sich zum Anwalt zu gehen? Weil einen Ersatzwagen hätte die Versicherung doch auch für die ganze Zeit stellen müssen,...warum bekomme ich dann nur 12 Tage Nutzungsausfall :-(,...

HAbe auch schon 2 mal per Mail die Versicherung direkt dazu befragt,..aber die antworten mir erst garnicht :-(

Wäre Nett wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Moin,

alsoooo
Unfall :Tag 1
Gutachter kommt: ich nehme mal an Tag 4
Kenntnis über TTS: Tag 5
Überlegen: Tag 5-6
Weiderbeschaffungsdauer lt Gutachten??: ich nehme mal an 8 Tage, vielleicht auch 10

würde nach meiner Rechnung ca 20-22 Tage ergeben.
War das Fahrzeug fahrbereit?

Zitat:
Weil einen Ersatzwagen hätte die Versicherung doch auch für die ganze Zeit stellen müssen




Andere Überlegung: Wenn man nach 6 Wochen immer noch kein Ersatzfahrzeug hat, könnte die Versicherung auch am Nutzungswillen zweifeln und generell über die Ausfallentschädigung nachdenken.

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#2
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

naja,..es war eher so:
08.01 Unfall
11.01 Kam Brief von Versicherung
12.01 Hatte ich bei der Versicherung angerufen und sie teilten mir mit das sichin den nächsten tagen ein gutachter bei mir meldet
17.01 Habe ich ein weiteres mal da angerufen was denn nun mit dm gutachter ist,..daraufhin wurde mir gesagt das sie es verschwitzt haben aber der gutachter sich auf jedenfall morgen melden wird
20.01 Der Gutachter hat endlich angerufen und mir einen Termin in 7 Tagen mit geteilt
27.01 Der Gutachter kam jetzt endlich mal vorbei
08.02 Post von der Versicherung mit dem Ergebniss des Gutachters.

Wiederbeschaffungsdauer laut gutachten: 9 Werktage

das auto war nicht fahrbereit,..darum hatte mich die versicherung ja am anfang gefragt ob ich ein ersatzfahrzeug oder nutzungsausfall haben möchte,...und ich konnte mich nicht um ein ersatzfahrzeug kümmern weil ich kein geld hatte (dazu brauchte ich erst das geld von der Versicherung)

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
Meint ihr es lohnt sich zum Anwalt zu gehen?


Das hättest du gleich am Anfang machen sollen.

Zitat (von chris33444):
12.01 Hatte ich bei der Versicherung angerufen und sie teilten mir mit das sichin den nächsten tagen ein gutachter bei mir meldet


Als Geschädigter beauftragt man den Gutachter seines Vertrauens und nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Zitat (von chris33444):
weil mein Auto Totalschaden hat :-(.


Totgeschrieben?

Zitat (von chris33444):
naja,..es war eher so:
08.01 Unfall
11.01 Kam Brief von Versicherung
12.01 Hatte ich bei der Versicherung angerufen und sie teilten mir mit das sichin den nächsten tagen ein gutachter bei mir meldet
17.01 Habe ich ein weiteres mal da angerufen was denn nun mit dm gutachter ist,..daraufhin wurde mir gesagt das sie es verschwitzt haben aber der gutachter sich auf jedenfall morgen melden wird
20.01 Der Gutachter hat endlich angerufen und mir einen Termin in 7 Tagen mit geteilt
27.01 Der Gutachter kam jetzt endlich mal vorbei
08.02 Post von der Versicherung mit dem Ergebniss des Gutachters.


Das nennt man Schadensmanagement! :grins:


Zitat (von chris33444):
Am Anfang fragte mich die Versicherung des unfallfahrers ob ich einen Ersatzwagen haben möchte oder Nutzungsausfall



Wusste die Versicherung dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

klar hätte ich von anfang an zum anwalt gehen können,..aber da ich keine erfahrung mit unfällen habe bin ich natürlich erstmal davon ausgegangen das es auch so vernünftig abläuft bzw ersmal abwarten was mir die versicherung überhaupt freiwillig zahlt,...
ja, die versicherung wusste das das auto nicht fahrbereit ist,....deswegen hatte sie ja gefragt ob ich ein leihwagen oder stattdessen nutzungsausfall haben möchte

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

mE geht der Zeitraum 12.01- ca 27.01. (Termin SV, wobei ich davon ausgehe, dass er vor Ort bereits den TTS festgestellt hat und dir mitgeteilt) voll zu Lasten der Versicherung.

Die hinzukommende Wiederbeschaffungsdauer scheint unstreitig.
Demnach wäre es ca 08.01. - ca 08.02., Tendenz also 30 Tage plus/minus 2-3

Dies würde ich der Versicherung mittels Fristsetzung mitteilen.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
klar hätte ich von anfang an zum anwalt gehen können,..aber da ich keine erfahrung mit unfällen habe



Und genau aus diesem Grund geht man zu einem Fachmann wenn man keine Erfahrung oder Ahnung hat.



Zitat (von chris33444):
ersmal abwarten was mir die versicherung überhaupt freiwillig zahlt,...



In der Regel so wenig wie möglich - liegt in der Natur der Sache.
Auch halten die meisten Gutachten der Versicherungseigenen Sachverständigen einer Prüfung selten stand - leider.

Aus diesem Grund ist es in der Regel für den Laien leider nötig einen Fachmann zu beauftragen um
seine Interessen zu wahren.

Du kannst ja mal schauen, ob dir die Versicherung z.B. den Restkraftstoff im Fahrzeug freiwillig ersetzt. ;)
Wetten werden ab sofort angenommen. :grins:



gruß charly



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Gruß Charly

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#7
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

naja,..jetzt im nachhinein bin ich auch schlauer und werde wenn sowas nochmal passiert sicher gleich einen anwalt nehmen,...aber jetzt ist es dafür zu spät und es geht nur noch darum ob ich da noch etwas machen kann,....der versicherung hatte ich wie obengeschrieben schon 2 mal gefragt,..die ignorieren meine mails einfach,....

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Die Antwort hat dir Lazyboy schon in Post 5 mitgeteilt.


Zitat (von Lazyboy):
Dies würde ich der Versicherung mittels Fristsetzung mitteilen.





gruß charly

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Gruß Charly

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#9
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

wie gesagt habe ich doch schon 2 mal,... bei der letzten mail sogar mit fristsetzung und das ich ansonsten zum anwalt gehe

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
wie gesagt habe ich doch schon 2 mal,... bei der letzten mail sogar mit fristsetzung


Zitat (von chris33444):
HAbe auch schon 2 mal per Mail die Versicherung direkt dazu befragt,..aber die antworten mir erst garnicht :-(



Und wie will man jetzt nachweisen, dass die emails angekommen und gelesen wurden?
Im Zweifel sind die gar nicht angekommen und sie können das Gegenteil nicht beweisen!


Zitat (von chris33444):
ansonsten zum anwalt gehe



Das könnte man dann machen, wenn man eine findet der Lust hat die letzten paar Euro einzufordern.


gruß charly

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
ich hatte aber 4 (mitlerweile 6) wochen kein auto und habe jetzt immer noch keins weil ich erstmal nen günstiges/brauchbares finden muss weil mein Auto Totalschaden hat :-(.

Nun, das dürfte dir aber von Anfang an klar gewesen sein, oder nicht? Du hättest also direkt nach dem Unfall ein anderes Auto kaufen können. Warum also die Wartezeit? Wie bist du denn die 6 Wochen ohne Auto klargekommen?

Zitat (von chris33444):
Weil einen Ersatzwagen hätte die Versicherung doch auch für die ganze Zeit stellen müssen,.
Wie kommst du zu dieser (irrigen?) Annahme?

Kernfrage ist zunächst einmal ob es für dich als Laien erkennbar war, ob der Wagen einen Totalschaden hat oder nicht.
Wie alt ist der Wagen, wie hoch war der Wert vor dem Unfall, was ist grob überschlagen kaputt. Vom Neuwagen mit geringem Schaden bis hin zur alten Schrottkiste welche zur Hälfte zusammengestaucht wurde ist ja alles drin. Du hast leider nicht beschrieben was wichtig zu wissen wäre.

-- Editiert von -Laie- am 02.03.2017 13:04

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#12
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

das die Mails angekommen sind merke ich daran das kurz darauf eine automatische antwort zurückkam in der stand das sie sich umgehend melden usw,....nicht jeder hat soviel geld auf dem konto das man sich mal kurz nen neues auto kaufen kann, deswegen die wartezeit,....fahrrad/bus/bahn/zug/taxi,..irgendwie kommt man schon klar,.....warum irrige annahme? wenn jemand mein auto kaputt fährt hab ich doch recht auf ein mietwagen bis der schaden reguliert ist,....ja es war als laie erkennbar das der wagen totalschaden hat und nicht mehr verkehrstauglich war

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#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von chris33444):
ich hatte aber 4 (mitlerweile 6) wochen kein auto und habe jetzt immer noch keins weil ich erstmal nen günstiges/brauchbares finden muss weil mein Auto Totalschaden hat :-(.




Zitat (von -Laie-):
Nun, das dürfte dir aber von Anfang an klar gewesen sein, oder nicht?



Woher soll denn ein Laie wissen ob es sich um einen Totalschaden handelt oder nicht?
Aus diesem Grund erstellt ein Sachverständiger ein Gutachten.


Zitat (von -Laie-):
Du hättest also direkt nach dem Unfall ein anderes Auto kaufen können.



Auf welcher Grundlage hätte er oder sie ein anderes Fahrzeug kaufen sollen oder müssen?
Sorry, aber diese Aussage ist für die Tonne.


Zitat (von -Laie-):
Wie bist du denn die 6 Wochen ohne Auto klargekommen?



Das ist doch hier erst mal nicht von Bedeutung.


Zitat (von -Laie-):
Zitat (von chris33444):
Weil einen Ersatzwagen hätte die Versicherung doch auch für die ganze Zeit stellen müssen,.




Zitat (von -Laie-):
Wie kommst du zu dieser (irrigen?) Annahme?



Diese Annahme ist überhaupt nicht irrig; ganz im Gegenteil.



Zitat (von -Laie-):
Kernfrage ist zunächst einmal ob es für dich als Laien erkennbar war, ob der Wagen einen Totalschaden hat oder nicht.
Wie alt ist der Wagen, wie hoch war der Wert vor dem Unfall, was ist grob überschlagen kaputt. Vom Neuwagen mit geringem Schaden bis hin zur alten Schrottkiste welche zur Hälfte zusammengestaucht wurde ist ja alles drin. Du hast leider nicht beschrieben was wichtig zu wissen wäre.



Sorry, aber deine ganze Aussage hier ist schon sehr unverständlich.

Ein Laie muss einen Schaden in keinster Weise irgendwie einschätzen. Selbst wenn er dies könnte, hat er das Recht
das Gutachten abzuwarten und sich erst dann zu entscheiden.

Deswegen ist seine persönliche Einschätzung weder wichtig, noch ist dies eine Kernfrage!?



gruß charly



PS: Kann es sein, das "-Laie-" mal "micbu" war?

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Gruß Charly

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Groß- und Kleinschreibung zu beachten erleichtert für andere das lesen eines Textes ungemein!

Zitat (von chris33444):
ja es war als laie erkennbar das der wagen totalschaden hat und nicht mehr verkehrstauglich war
Und somit hast du eine Schadensminderungspflicht.

Zitat (von chris33444):
wenn jemand mein auto kaputt fährt hab ich doch recht auf ein mietwagen bis der schaden reguliert ist
Nein, wie kommst du darauf? Man hat nicht automatisch ein Anrecht auf einen Mietwagen nur weil ein anderer mein Auto kaputtgefahren hat. Um überhaupt einen Anspruch zu haben muss man auf des Auto auch angewiesen sein.

Wenn klar erkennbar ist, dass ein anderer Wagen her muss, dann hat man sich, im Rahmen der Schadensminderungspflicht, auch direkt um die Beschaffung eines anderen Wagens zu kümmern (wenn man auf diesen angewiesen ist). Sollte es dazu nötig sein eine Kurzzeitfinanzierung zu machen, dann kann man das tun, denn für die gegnerische Versicherung wird es dann günstiger die paar Euros an Zinsen zu zahlen als für viele Tage einen Leihwagen.
Es dauert sicherlich keine 6 Wochen um einen gleichwertigen Wagen zu finden, also vermute ich mal, dass du dich Anfangs noch gar nicht nach einem anderen Wagen umgesehen hast. Das ist auch nicht das Verschulden des Unfallgegners, denn du schreibst ja selbst, dass es auch für einen Laien erkennbar war, dass der Wagen einen Totalschaden erlitten hat.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass auch mehr als die 12 Tage angesetzt werden können, aber deiner Schilderung nach sehe ich jetzt warum das hier der Fall sein sollte. 12 Tage sollten immer, auch mit Finanzierung, reichen um einen vergleichbaren Wagen zu kaufen.

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
ja es war als laie erkennbar das der wagen totalschaden hat und nicht mehr verkehrstauglich war



Egal, als Geschädigter hast du das Recht, den Eingang des schriftlichen Gutachtens abzuwarten.
Auf Schätzungen und Vermutungen muss sich hier niemand einlassen.

Wenn die Versicherung dafür über drei Wochen braucht, ist das ihr Versäumniss und kann dir nicht angelastet werden.
Es wäre etwas anderes, wenn du den Gutachter selbst beauftragt hättest.



gruß charly

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Gruß Charly

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Egal, als Geschädigter hast du das Recht, den Eingang des schriftlichen Gutachtens abzuwarten.
Sehe ich bei einem leicht erkennbaren Totalschaden anders. Bzw. klar hat er das Recht den Eingang des schriftlichen Gutachtens abzuwarten, ich sehe aber nicht dass dies, in dem speziellen Fall hier, den Anspruch auf einen Nutzungsausfall verlängern würde. Totalschaden ist Totalschaden, ein anderer Wagen muss auf jeden Fall her, also warum sollte die Versicherung hier mit einer zu langen Wartezeit belastet werden?

Zitat (von charlyt4):
Woher soll denn ein Laie wissen ob es sich um einen Totalschaden handelt oder nicht?
Es gibt Fälle in denen erkennt das auch ein Laie.
Zitat (von chris33444):
ja es war als laie erkennbar das der wagen totalschaden hat und nicht mehr verkehrstauglich war


]
Zitat (von charlyt4):
Auf welcher Grundlage hätte er oder sie ein anderes Fahrzeug kaufen sollen oder müssen?
Sorry, aber diese Aussage ist für die Tonne.
Nein nicht müssen, Aber für selbst verschuldete Verzögerungen ist die Versicherung nicht nicht haftbar zu machen.

Zitat (von charlyt4):
Das ist doch hier erst mal nicht von Bedeutung.
Aber selbstverständlich! Der Fragesteller muss erst mal nachweisen können, dass ihm überhaupt ein Nutzungsausfall zusteht und er auf einen Wagen angewiesen ist. Hätte er z.B. einen Zweitwagen gehabt würde er genau Nullkommanix an Nutzungsausfall bekommen.

]
Zitat (von charlyt4):
Diese Annahme ist überhaupt nicht irrig; ganz im Gegenteil.
Begründung???

-- Editiert von -Laie- am 02.03.2017 15:11

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#17
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

manchmal habe ich das gefühl das die sachen die ich hier schreibe völlig ignoriert werden :-( ,....nicht jeder hat tausend euro auf dem konto liegen um sich mal kurz ein neues auto kaufen zu können,....und auch nicht jeder hat die möglichkeit mal kurz von der bank einen kredit zu bekommen,... und demzufolge hatte ich keine mmöglichkeit mit ein neues auto zu kaufen

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
und demzufolge hatte ich keine mmöglichkeit mit ein neues auto zu kaufen
Es gibt durchaus Einzelfälle in denen eine längere Beschaffungszeit anzusetzen wäre. Bisher hast du dazu allerdings nichts geschrieben was dies rechtfertigen würde.

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#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von charlyt4):
Egal, als Geschädigter hast du das Recht, den Eingang des schriftlichen Gutachtens abzuwarten.



Zitat (von -Laie-):
Sehe ich bei einem leicht erkennbaren Totalschaden anders.



Das ist dein gutes Recht, ändert aber an der rechtlichen Lage nichts.


Zitat (von -Laie-):
ich sehe aber nicht dass dies, in dem speziellen Fall hier, den Anspruch auf einen Nutzungsausfall verlängern würde.


Zitat (von -Laie-):
warum sollte die Versicherung hier mit einer zu langen Wartezeit belastet werden?



Sie wird doch nicht belastet, sie muß nur für ihre Fehler bezahlen.
Ein Standart Gutachten hat der Sachbearbeiter in Regel nach 1-3Tagen auf dem Tisch und kann regulieren. Wenn sie
dafür 3 Wochen brauchen, sollten sie die internen Abläufe optimieren und nicht dem Geschädigten seine Ansprüche
vorenthalten.


Zitat (von chris33444):
.nicht jeder hat tausend euro auf dem konto liegen um sich mal kurz ein neues auto kaufen zu können,....und auch nicht jeder hat die möglichkeit mal kurz von der bank einen kredit zu bekommen,... und demzufolge hatte ich keine mmöglichkeit mit ein neues auto zu kaufen



Das hätte ein Anwalt z.B. mit dem Versicherer komuniziert und auf eine Abschlagszahlung hingewiesen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das ist dein gutes Recht, ändert aber an der rechtlichen Lage nichts.
Mehr als deine Meinung hast du aber bisher auch nicht kommuniziert. Die rechtliche Lage, die du erwähnst, hast du bisher in keinster Weise, mit irgendetwas, untermauert.

Zitat (von charlyt4):
Das hätte ein Anwalt z.B. mit dem Versicherer komuniziert und auf eine Abschlagszahlung hingewiesen.
So ist es.

-- Editiert von -Laie- am 02.03.2017 15:39

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#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von -Laie-):
Mehr als deine Meinung hast du aber bisher auch nicht kommuniziert. Die rechtliche Lage, die du erwähnst, hast du bisher in keinster Weise, mit irgendetwas, untermauert.



dito. Worauf du deine Meinung stützt weiss ich auch nicht.

Das selbe bei der hohlen Fliese im anderen Thread.


Zitat (von -Laie-):
Nein nicht müssen, Aber für selbst verschuldete Verzögerungen ist die Versicherung nicht nicht haftbar zu machen.



Auch wenn du es nicht verstehen willst; es gibt hier keine verschuldete Verzögerung des TS.



Zitat (von -Laie-):
Wenn klar erkennbar ist, dass ein anderer Wagen her muss, dann hat man sich, im Rahmen der Schadensminderungspflicht, auch direkt um die Beschaffung eines anderen Wagens zu kümmern (wenn man auf diesen angewiesen ist).



Nein, wie kommst du darauf?


Zitat:
Als erforderliche Zeit für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeuges veranschlagt das Gericht hier einen Zeitraum von vierzehn Tagen zuzüglich zwei Wochenendtagen. Die Zeit hierfür begann jedoch nicht bereits mit dem Tag der Begutachtung des Fahrzeuges durch den Sachverständigen, also dem 25.11.2011 zu laufen, wie die Beklagte meint. Vielmehr hatte der Kläger das Recht, zunächst den Eingang des schriftlichen Gutachtens abzuwarten.



Zitat:
Zudem ist dem Kläger eine weitere Überlegungsfrist von drei Tagen zuzubilligen. Danach ergibt sich eine Zeit von siebenundzwanzig Tagen seit dem Unfall vom 24.11.2011, also bis zum 21.12.2011, für die der Kläger grundsätzlich zu entschädigen ist.


LG Kiel 13 O 60/12


Zitat:
Ein Laie kann nicht darauf verwiesen werden, dass bereits vor Erstattung des Gutachtens durch ihn festzustellen sein müsste, ob es sich um einen Totalschaden handelt und ob eine Ersatzbeschaffung im Gegensatz zu einer Reparatur angezeigt wäre. Vielmehr ist der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens, so dass dieser die Erstattung des Gutachtens abwarten darf.


Zitat:
Der Kläger hat mithin nach dem Vorliegen des schriftlichen Sachverständigengutachtens einen Anspruch auf angemessene Überlegungszeit hinsichtlich der Frage, ob er die Reparatur, die im vorliegenden Fall auch durchaus erheblich ausgefallen wäre, durchführen lässt oder ob er von seiner Dispositionsfreiheit Gebrauch macht und stattdessen ein Ersatzfahrzeug erwirb


AG Bad Homburg, AZ: 2 C 292/16 (10)




Zitat (von -Laie-):
Zitat (von charlyt4):
Das ist doch hier erst mal nicht von Bedeutung.


Zitat (von -Laie-):
Aber selbstverständlich! Der Fragesteller muss erst mal nachweisen können, dass ihm überhaupt ein Nutzungsausfall zusteht und er auf einen Wagen angewiesen ist. Hätte er z.B. einen Zweitwagen gehabt würde er genau Nullkommanix an Nutzungsausfall bekommen.



Auch hier - wie kommst du auf so absolute Aussagen??

Wie kommst du darauf, das der Geschädigte etwas nachweisen müsste?
Wenn ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit gegeben ist, besteht grundsätzlich erst mal ein Anspruch
auf Nutzungsausfallentschädigung.

Ein Zweitwagen alleine sagt da noch gar nichts aus.



gruß charly


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#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie kommst du darauf, das der Geschädigte etwas nachweisen müsste?
Weil derjenige der etwas fordert seine Forderung auch belegen können muss.

Zitat (von charlyt4):
Auch hier - wie kommst du auf so absolute Aussagen??

Wegen Urteilen wie z.B OLG Brandenburg AZ 12 U 160/06 oder BGH NJW 1976, 286

Zitat (von charlyt4):
Wenn ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit gegeben ist, besteht grundsätzlich erst mal ein Anspruch
auf Nutzungsausfallentschädigung.
Nein, das reicht nicht. Damit ein Anrecht auf einen Nutzungsausfall besteht reicht der Wille zur Nutzung nicht sondern der Fahrer muss auch darauf angewiesen sein.

Zu deinen Zitaten: Hier geht es um einen Fall bei dem der Geschädigte bereits direkt erkannt hat, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Natürlich kann man das nicht von einem Laien verlangen, wie es das Gericht richtig ausgeführt hat, aber hier hat er es erkannt!

Signatur:

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#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von charlyt4):
Wenn ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit gegeben ist, besteht grundsätzlich erst mal ein Anspruch
auf Nutzungsausfallentschädigung.



Zitat (von -Laie-):
Nein, das reicht nicht. Damit ein Anrecht auf einen Nutzungsausfall besteht reicht der Wille zur Nutzung nicht sondern der Fahrer muss auch darauf angewiesen sein.



Komisch nur, dass die Gerichte dies anders sehen. :grins:

Zitat:
Beschafft sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls erst ca. 5 Monate nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug, ist dadurch allein noch kein mangelnder Wille zur Nutzung eines Ersatzfahrzeugs nachgewiesen. Ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalles kann daher aus diesem Grunde nicht versagt werden.

Aus den Gründen:
...Die Nutzungsausfallentschädigung soll die Vermögenseinbusse ausgleichen, die dem Verletzten durch den unfallbedingten Verzicht auf die Verfügbarkeit über sein Unfallfahrzeug entstanden ist. Ein solcher unfallbedingter Verzicht liegt auch dann vor, wenn kein Ersatzfahrzeug angeschafft und keine Reparatur durchgeführt wurde. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, dies spricht jedoch nicht gegen eine generelle Nutzungsmöglichkeit und einen Nutzungswillen des Verletzten. Die Tatsache, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls über ein Fahrzeug verfügte, beweist bereits, dass er einen grundsätzlichen Nutzungswillen hatte..."


LG BRAUNSCHWEIG - 8 S 385/05 39



Zitat (von -Laie-):
Wegen Urteilen wie z.B OLG Brandenburg AZ 12 U 160/06



Ja, siehst du. Zum einen hat die Versicherung trotz Zweitwagen 22 Tage bezahlt und zum anderen handelt es sich hier um
ein Liebhaber/Sommerauto mit einer jählichen Fahrleistung von ca. 3000km im Jahr. Zudem hat der Geschädigte keine
Angaben über die Verwendung des Zweitwagen gemacht.



Zitat (von -Laie-):
BGH NJW 1976, 286



Zum einen ist in meinen Augen ein 40 Jahre altes Urteil im Bereich der Mobilität nicht sonderlich aussagekräftig und zum
anderen geht es hier um einen größeren gewerblichen Fuhrpark bei dem standartmäßig Ersatzwagen vorgehalten wurden.



-- Editiert von charlyt4 am 02.03.2017 18:30

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

irgendwie hört sich das alles hier so an als ob ICH der schuldige hier bin und mich um alles kümmern muss, alles wissen muss und alles erklären muss!?,...dabei bin ich doch einfach nur das OPFER dessen eigentum bis zur unbraubarkeit beschädigt wurde

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von chris33444):
irgendwie hört sich das alles hier so an als ob ICH der schuldige hier bin


Warum?

-Laie- und ich haben nur über den Nutzungsausfall diskutiert und da sind wir halt unterschiedlicher Meinung.


Zitat (von chris33444):
und mich um alles kümmern muss,



Du wurdest von Lazyboy und von mir schon auf den Anwalt hingewiesen - der macht dann das für dich.


Zitat (von chris33444):
...dabei bin ich doch einfach nur das OPFER dessen eigentum bis zur unbraubarkeit beschädigt wurde



Selbstmitleid? Hilft dir jetzt aber auch nicht weiter.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Chris,

ich finde auch, dass die Antwort von lazyboy (Nr. 5) dem Ganzen schon recht nahe kommt.

Die Verzögerungszeit bis der Gutachter bei Dir war, hat die Versicherung zu verantworten.

Ab dem Gutachtertermin (wenn er Dir gesagt hat dass der Wagen schrott ist) spätestens aber mit Zugang des Gutachtens plus die Tage die der Gutachter als durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer angibt, dürften die Tage der Nutzungsausfallentschädigung sein.

Du brauchst mehr Zeit, weil Dir bisher kein Fahrzeug zusagt. Auch gut, aber das ist Dein Problem.

Du hast kein Geld und bist auch nicht Kreditwürdig. Kann passieren. Da Du aber aus dem Brief der Versicherung weist was Dir an Entschädigung zusteht, konntest Du auf schnelle Auszahlung dringen oder eine angemessene Vorschusszahlung anfordern.

Du musst nicht alles wissen, aber Du musst Dich kümmern. Hier um die Fahrzeugsuche. Daran mangelt es scheinbar.
Suchen kann man selbst dann, wenn der Erstattungsbetrag noch nicht auf dem Konto ist.

Fakt ist aber auch, dass die angebotene Nutzungsausfallentschädigung nach Tagen zu gering bemessen ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Hi Sir,


entweder verstehe ich diese Aussage:


Zitat (von Sir Berry):
Ab dem Gutachtertermin (wenn er Dir gesagt hat dass der Wagen schrott ist) spätestens aber mit Zugang des Gutachtens plus die Tage die der Gutachter als durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer angibt, dürften die Tage der Nutzungsausfallentschädigung sein.



falsch, oder ich kann sie nicht nachvollziehen !?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#28
 Von 
chris33444
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 20x hilfreich)

hi,...
also versicherung hat sich gemeldet und zahlt noch etwas nach....
also jetzt insgesamt:
20 Tage Nutzungsausfall a 35eu
Kostenpauschale 25eu
An und ABmeldekosten 65eu

ich denke damit gebe ich mich jetzt zufrieden,..viel mehr könnte ein anwalt wohl auch nichtmehr rausholen,..bzw die lauferei usw usw macht keinen sinn :-)

danke für eure antworten :-)

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#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
irgendwie hört sich das alles hier so an als ob ICH der schuldige hier bin und mich um alles kümmern muss, alles wissen muss und alles erklären muss!?,...dabei bin ich doch einfach nur das OPFER dessen eigentum bis zur unbraubarkeit beschädigt wurde

Grundsätzlich - und ans Hinweis für zukünftige Fälle:
Die Versicherung des Unfallverursachers ist Ihr Gegner, nicht Ihr Helfer & Unterstützer.
Die Versicherung arbeitet im Interesse des Versicherungsnehmers (= Unfallverursacher) und im eigenen Interesse (nämlich möglichst billig aus der Sache herauskommen), aber nicht im Interesse des Geschädigten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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