Meine Freundin hat folgendes Problem schon unter der Kategorie "Verkehrsrecht" gepostet.
Am 10.10 des letzten Jahres ist mir ein Kind mit seinem Fahrrad in einer 30er-Zone in den Wagen gefahren. Tempo 30 wurde eingehalten - dies können 2 Insassen sowie eine Passantin bezeugen. Dieser Fall ging an die Versicherung der Mutter, welche mir nach einigem Briefwechsel die Zusage für die Reparatur erteilte. Ebenso wurde ein Sachverständiger hinzugezogen um den Unfallschaden zu werten. Er gab der Werkstatt den Auftrag, die beschädigten Teile (Windschutzscheibe, Kotflügel, Aussenspiegel sowie lackierte Stossstange) komplett zu erneuern - dies habe ich schriftlich von der Wekstatt bestätigt.
Knapp eine halbe Woche nach Reparatur kam allerdings erneut ein Schreiben der Versicherung, welche mir nun mitteilte, dass "erst jetzt" die Angaben des Kindes überprüft und "erst jetzt" erkannt wurde, dass das Kind erst 9 Jahre alt ist und somit von der Haftung ausgeschlossen ist (§828 BGB
).
Dies ist nun aber doch nicht mein Fehler. Wie soll ich mir als Student einen Betrag von 2.300€ leisten??
Muss hier denn nicht laut §832 BGB
die Mutter für den Schaden aufkommen bzw. die Versicherung, da ja eine Zusage bestand, die Kosten übernehmen??
Versicherung zahlt trotz anfänglicher Zusage nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Nach § 828 BGB Abs. 2
gilt folgendes:
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Um den Schaden ersetzt zu bekommen, musst Du also den Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB
) nachweisen. Das hat aber nichts mit einer eventuellen Zusage der Eltern zu tun.
Dabei ist insbesondere die Frage zu klären ob die Eltern dem Kind das Fahren mit dem Mountainbike auf der Straße überhaupt erlauben durften. Und wenn ja, ob sie dem Jungen die Gefährlichkeit erklärt haben und geprüft haben, dass der Junge das Fahren mit dem Mountainbike auch beherrscht.
Genau das ist der Punkt. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt ungefähr 3-4 Km von zuhause entfernt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter, die ich ja nun auhc persönlich kurz kennengelernt habe, die Erziehung des Jungen in dieser Hinsicht wirklich ernst nimmt (so mein erster Eindruck). Dann kommt nach hinzu, dass der Junge keinen Sturzhelm (mittlerweile ja auch Pflicht) getragen hat. Laut StvO hätte er mit seinem Rad die Strasse ohnehin nicht fahrend überqueren dürfen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sturzhelm und StVO spielen hier keine Rolle.
Die "schlechte" Erziehung musst Du leider beweisen. Da kommt es dann darauf an, welche Angaben die Mutter gegenüber ihrer Versicherung gemacht hat bzw. machen wird.
Wenn sie z.B. angibt, sie hätte dem Jungen nie einige Grundregeln des Verhaltens im Straßenverkehrs erklärt, dann hast Du gute Karten.
Danke für Deine Hilfe. Werde diese Sache schnellstmöglich einem Anwalt übergeben - ich alleine werde da nicht viel ausrichten können.
Ich hoffe die Sache klärt sich bald auf - ob so oder so.
Danke nochmal.
Hatte die Versicherung denn der Werkstatt schon eine unterschriebene Kostenübernahmebescheinigung zugesandt?
Wenn ja muss diese auch eingehalten werden. Eine vorbehaltliche Deckungszusage ist nicht einzuhalten und kann nachträglich noch zurückgeniommen werden.
Mfg
miniway
Ja, habe das unterschriebene Gutachten des Schadens und die Zusage zur Reparatur hier.
Habe ich unmittelbar bei der Werkstatt angefordert.
Kannst du mal den Text der Zusage posten. dann können wir dir evtl mehr dazu sagen.
Mfg
miniway
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten