Versicherungen bei Todesfall des Vers.nehmers?

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Versicherungen bei Todesfall des Vers.nehmers?

Hallo,
wir haben wegen einem Todesfall eine Menge Probleme. Leider auch mit der Versicherung bzw. dem windigen Versicherungsmakler. Leider helfen die AGB nicht :sad:

Wie schnell kommt man aus den Versicherungen wie Hausrat und PHV raus bei Tod des Versicherungsnehmers?
Hausrat wurde bereits vor Tod aufgelöst und der Versicherungswert ist 0 €. Der Makler behauptet, das bis März Gebührenpflicht besteht und erst fristgerecht zum normalen Versicherungsende/-jahr gekündigt werden kann.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Dann beantworte ich die Frage mal selbst für alle die zukünftig das gleiche Problem haben:
http://www.versicherungsplausch.de/2009/08/12/musterbrief-kundigung-der-hausratversicherung-bei-tod-des-versicherungsnehmers/

Der Makler hatte demnach nicht Recht. Wenn Hausrat nicht mehr besteht UND der Todesfall eintritt, dann ist eine Sonderkündigung möglich zum Todestag.

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#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Die PHV endet natürlich ebenfalls am Todestag.
Todesfall bzw. Sterbetag der Versicherung mitteilen und der unverbrauchte (bereits bezahlte) Beitrag wird in der Regel anstandslos zurück erstattet.

Sepp aus Oberbayern

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Danke für die Bestätigung!
Unglaublich wie man heutzutage verar... wird. An sich logische Sachverhalte werden unanständig verdreht.
Demnächst kommt noch so ein Versicherungsgauner und behauptet das die Versicherung ewig läuft, da nur der Versicherte persönlich kündigen kann und wenn das nicht mehr geht ...

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