Hallo,
Ich habe eine etwas komplizierte Frage und hoffe das ich hier antworten finde.
Kurz zur Situation:
Mein Mann ist seit juli17 zurück in den USA. Da sich der nachzug meiner beiden Kinder und morgen verschoben hat und ich keine Arbeitsstelle habe (elternzeit) haben wir uns über eine freiwillige familienversicherung informiert. Die Info vorher:
Kinder werden natürlich beitragsfrei mitversichert, von meinem Mann werden 50% seines Einkommens angerechnet. Wir würden dann bei einem Beitrag von ca 180€ monatlich liegen.
Soviel zur Theorie.
Die Praxis ist so, das die kv nun das ganze Einkommen meines Mannes anrechnet (umgerechnet ca 1800€) und die Kinder jeweils freiwillig versichert werden müssen.
Wie gesagt mein Mann ist in den Staaten gesetzlich, also nicht privat oder freiwillig versichert und unterliegt in keiner Weise mehr dem deutschen Steuerrecht. Die Abmeldung ins Ausland haben wir der kv natürlich geschickt.
Nun habe ich aber zum 3. mal, den selben Bescheid bekommen (310€ für mich und die Kinder jew selbst was etwa 180€ pro Kind entspricht).
Ist das von Seiten der kv so rechtens?
Lg und Danke schon einmal
Emfe
Versicherungsbeitrags berechnung
12. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. Oktober 2017 | 11:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbeitrags berechnung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 13:22
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 3007x hilfreich)
ZitatIst das von Seiten der kv so rechtens? :
Klingt so, als wäre es rechtens.
Du selbst bist, da ohne Tätigkeit, freiwilliges Mitglied nach § 9 SGB V .
Ein Anspruch auf Familienversicherung für die Kinder entfällt offensichtlich, weil der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds (also der Vater) nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist (§ 10 Abschnitt (3) Satz 1.
Mit der Angabe 1800 € ist in dem Zusammenhang nichts anzufangen, da es sich vermutlich um den umgerechneten Auszahlungsbetrag und nicht um den zur Berechnung relevanten Wert (hier bei uns wäre es das sozialversicherungspflichtige Einkommen) handelt.
Durch eine Rückfrage bei der Kasse sollte man klären, welche Werte dort zu grunde gelegt wurden. Die KK wird sicher auch die Ablehnung der Familienversicherung begründen. dann habt ihr einen Anhaltspunkt zur Prüfung, ob die Werte stimmen.
Ich gehe davon aus, dass eine private Krankenversicherung auf nur etwas über GKV Niveau für Dich und die Kinder vom Beitrag her günstiger ausgefallen wäre.
berry
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