Hallo
Habe Unterlagen von 02/2012 erhalten wo ganz klar Versicherungsbetrug vor liegt.
Kann ich dieses noch zur Anzeige bringen oder ist es verjährt ?
Gruss
Versicherungsbetrug - Anzeige - verjährt ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Nö, das können Sie selbstverstädnlich noch anzeigen. Verjährt könnte es natürlich dennoch sein. Sie haben 2012 die Unterlagen erhalten, aber diese können ja schon etliche Jahrzehnte alt sein. Da kann man also erstmal nichts weiter zu sagen, aber eben auch nicht mit Gewissheit eine Verjährung annehmen, die regelmäßig 5 Jahre nach Ende der Täuschung einsetzt. Probieren können Sie es also.
Dann wird man sich aber sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Staatsanwaltschaft fragen müssen, warum Sie solange damit gewartet haben. Idealerweise haben SIe dann eine gute Erklärung, was ja sehr gut sein kann. Ebenso könnten Sie aber in Bedrängnis geraten, was eben von der Fallkonstellation abhängt. Da Ihre Angaben insgesamt sehr drüftig sind, kann man da nichts weiter zu sagen. Auch kann niemand Ihrer Einschätzung zustimmen, dass eindeutig Betrug vorläge. Müssen SIe dann also selber wissen.
Auch müssen SIe selber wissen, was Sie sich davon versprechen.
Aber ja, Sie können da noch Anzeige erstatten.
Hallo und Danke für die Antwort
Es geht darum, das bei einer Versicherung seit Jahren, jedes Jahr Kosten (ca. 2000 Euro jährlich) eingereicht werden für Verhinderungspflege die gar nicht erbracht wird.
Gruss
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei Betrug ist der Verjährungsbeginn nicht unbedingt die Täuschung (= Einreichen der unrichtigen Unterlagen) sondern der Taterfolg (= Zahlung der Versicherung), siehe §78a StGB
.
Wenn jedes Jahr erneut unrichtige Unterlagen eingereicht wurden, dann ist es jedes Mal ein neuer Betrugsfall.
Fälle, wo das Zahlungsdatum der Versicherungsleistung weniger als 5 Jahre her ist, sind noch nicht verjährt.
Hallo,
Wie ist denn das gemeint?Zitat:Dann wird man sich aber sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Staatsanwaltschaft fragen müssen, warum Sie solange damit gewartet haben.
Da (so gut wie) niemand verpflichtet ist, Straftaten anzuzeigen, kann da überhaupt nichts kommen. Reine Mitwisserschaft ist in diesem Fall auch keine Beihilfe o.ä.
Stefan
@hafenlärm:
Zitat:Ebenso könnten Sie aber in Bedrängnis geraten, was eben von der Fallkonstellation abhängt.
Soviel Phantasie muß man erstmal haben, um aufgrund der Frage auf so eine Idee zu kommen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten