Versicherungsbetrug nach Verkehrsunfall

27. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 10x hilfreich)
Versicherungsbetrug nach Verkehrsunfall

Reine Neugierde zur Verjährung. Wann verjährt mögliche Strafverfolgung ("5 Jahre") --- nach dem 31.12. des Unfalls oder nach dem Datum der Auszahlung von Geld durch die gegnerische Haftpflicht?

Unfall war in 2018 - Unfallgegner erklärte damals ggü der Polizei, ICH wäre schuldig und hätte das ihm gegenüber auch zugegeben (bestätigt durch seinen Beifahrer!) - meine Haftpflicht zahlte an ihn 11.000€ aus.
Jetzt erst im September 2023 kam zufällig und durch Zeugen/Gutachter heraus - alles falsch. Er fuhr bei roter Ampel mit 50% überhöhter Geschwindigkeit in dunkler enger unbeleuchteter Straße ohne abzubremsen in mich rein. Verfahren weiter anhängig (nächstes Level Schmerzensgeld da Dauerschaden) = nächste Gutachter.
Die Rache des kleinen verbitterten Mannes (Frau) - selbstverständlich möchte ich meiner Haftpflicht alles zuarbeiten, damit sie wegen Versicherungsbetrug fristgemäß aktiv werden kann ....
Ich weiß allerdings nicht, ob sie wirklich noch vor 31.12.2018 diese 11.000€ an meinen Unfallgegner ausgezahlt hatte oder doch erst Anfang 2019 .., 2018---> Verjährung nach 2023, 2019 ---> Verjährung nach 2024 ????

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 9924x hilfreich)

Sie müssten trennen:

strafrechtliche Verjährung (der Täter kann nicht mehr bestraft werden):
5 Jahre ab Vollendung der Tat, d.h. ab Auszahlung des Geldes

zivilrechtliche Verjährung (das Geld muss nicht mehr zurückgezahlt werden):
3 Jahre zum Jahresende, wobei nicht die Auszahlung maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt, ab dem der Betrug klar war. D.h. wenn der Betrug erst 2023 "herausgekommen" ist, kann noch bis 31.12.26 zurückgefordert werden.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 10x hilfreich)

Herzlicher Dank. Hilft sehr. Also sind beide Optionen noch offen. Das sei ihm und meiner Haftpflicht gegönnt.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14728 Beiträge, 4525x hilfreich)

Hallo,

und der nächste Nebenkriegsschauplatz. :bang:
Zum Glück liegt das aber nicht in deiner Hand. Und die Versicherung wird hoffentlich nicht so dumm sein, etwas in dieser Richtung zu unternehmen.

Zitat:
Jetzt erst im September 2023 kam zufällig und durch Zeugen/Gutachter heraus - alles falsch.
Wir kennen ja durchaus ein paar Details von dem Unfall, und insbesondere deine Interpretation (etwa von Zeugenaussagen). Und daher bestreite ich, dass das bewiesen ist.
Beispielsweise gibt es doch auch noch gegnerische Zeugen (mindestens einen), die sind deiner Meinung nach unglaubwürdig?

Zitat:
Er fuhr bei roter Ampel mit 50% überhöhter Geschwindigkeit in dunkler enger unbeleuchteter Straße ohne abzubremsen in mich rein.
Und was ist daran jetzt Versicherungsbetrug?
Wenn wir mal annehmen, dass es die Wahrheit ist, dann haben wir hier ein paar (verjährte) Ordnungswidrigkeiten, mehr aber nicht. Eine wissentliche Falschangabe (=Versicherungsbetrug) wird man abere nicht nachweisen können (ich hatte da schon einiges zu geschrieben, Erinnerung der Unfallbeteiligten, Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen u.s.w.).
Und reine Rückansprüche aus der Regulierung sind imho verjährt.

Zitat:
Die Rache des kleinen verbitterten Mannes (Frau)
(Editiert)

Dafür, dass man seine Ansprüche durchsetzt habe ich volles Verständnis. Aber nicht dafür, dass man anderen Schaden zufügen möchte. Bei Straftaten könnte ich das vielleicht noch nachvollziehen, hier haben wir aber ganz offensichtlich einen gewöhnlichen Unfall ohne jegliche Absicht. Da sind regelmäßig beide Seiten Opfer.

Stefan


-- Editiert von Moderator am 28. September 2023 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

und der nächste Nebenkriegsschauplatz.
Zum Glück liegt das aber nicht in deiner Hand. Und die Versicherung wird hoffentlich nicht so dumm sein, etwas in dieser Richtung zu unternehmen.

Zitat:
Jetzt erst im September 2023 kam zufällig und durch Zeugen/Gutachter heraus - alles falsch.
Wir kennen ja durchaus ein paar Details von dem Unfall, und insbesondere deine Interpretation (etwa von Zeugenaussagen). Und daher bestreite ich, dass das bewiesen ist.
Beispielsweise gibt es doch auch noch gegnerische Zeugen (mindestens einen), die sind deiner Meinung nach unglaubwürdig?

Zitat:
Er fuhr bei roter Ampel mit 50% überhöhter Geschwindigkeit in dunkler enger unbeleuchteter Straße ohne abzubremsen in mich rein.
Und was ist daran jetzt Versicherungsbetrug?
Wenn wir mal annehmen, dass es die Wahrheit ist, dann haben wir hier ein paar (verjährte) Ordnungswidrigkeiten, mehr aber nicht. Eine wissentliche Falschangabe (=Versicherungsbetrug) wird man abere nicht nachweisen können (ich hatte da schon einiges zu geschrieben, Erinnerung der Unfallbeteiligten, Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen u.s.w.).
Und reine Rückansprüche aus der Regulierung sind imho verjährt.

Zitat:
Die Rache des kleinen verbitterten Mannes (Frau)


Dafür, dass man seine Ansprüche durchsetzt habe ich volles Verständnis. Aber nicht dafür, dass man anderen Schaden zufügen möchte. Bei Straftaten könnte ich das vielleicht noch nachvollziehen, hier haben wir aber ganz offensichtlich einen gewöhnlichen Unfall ohne jegliche Absicht. Da sind regelmäßig beide Seiten Opfer.

Stefan


(Editiert) Der EINZIGE "Zeuge" der Gegenseite ist der Beifahrer, der privater Freund und Arbeitskollege ist. Sonst keiner. ZWEI der Zeugen, die die Gegenseite unbedingt laden ließ - sagten vor dem Richter zu MEINEN Gunsten aus. Das war Kino pur - gut, dass ich trotz Nicht-Ladung doch hin ging.

(Editiert)
Selbstverständlich nehme ich mir das RECHT zurück zu schlagen. Ich hatte mir jahrelang ohne Möglichkeit zur Gegenwehr Lügen an den Kopf knallen zu lassen, von meiner Haftpflicht hat er abkassiert und jetzt kommt raus, dass alles nur ein perfektes Kartenhaus war! Selbstverständlich darf sowas bestraft werden - ich muss nicht für sowas Verständnis haben - ich bin nicht der Weihnachtsmann!

-- Editiert von Moderator am 28. September 2023 16:50

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49383 Beiträge, 17368x hilfreich)

Es hat also zwischen Deinen bisherigen Beiträgen und diesem Beitrag einen Verhandlungstermin gegeben, in dem durch zwei Zeugen Deine Version des Unfalls bestätigt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 10x hilfreich)

Bisher waren 2 Termine, jeweils Zeugen geladen. Beim ersten Termin erhielt ich Bestätigung zu meinen Aussagen, der zweite Termin wurde das Tiefbauamt geladen und deren Aussage geht jetzt zum nächsten Gutachter weil Ergebnis "hätte-könnte ja/nein" mit Wertung durch die 3 anwesenden Juristen "der hat wirklich keine Ahnung".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49383 Beiträge, 17368x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Also sind beide Optionen noch offen. Das sei ihm und meiner Haftpflicht gegönnt.


Nicht wirklich.

Dass Versicherungsbetrug vorliegt, ist aus Deinen Schilderungen bisher nicht erkennbar. Dazu müsste nämlich nachgewiesen werden, dass der Unfallgegner vorsätzlich wahrheitswidrig behauptet hat, er sein bei grün gefahren. Dieser Nachweis ist nach meiner Einschätzung unmöglich zu erbringen.

Wenn er sich bei seiner Aussage lediglich geirrt hat, weil er fälschlich glaubte, bei grün gefahren zu sein, liegt kein Versicherungsbetrug vor.

Auch eine Rückforderung Deiner Versicherung dürfte eher nicht möglich sein. Wenn die Versicherung nämlich in Kenntnis Deiner Aussage, der Unfallgegner sei bei rot gefahren dennoch geleistet hat, dann kann sie sich nicht auf Unkenntnis berufen. Dann aber wären Rückforderungsansprüche verjährt.

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