Versicherungsbetrug oder nicht?

27. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Teddybär123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Versicherungsbetrug oder nicht?

Hallo zusamnen,

Zur Situation:
Vor 8 Monaten hatte ich meinem Nachbarn beim Umzug geholfen. Dieser ist beim Beladen meines Autos mit einem Koffer gegen die Rückleuchte meines Autos geknallt. Äußere Rückleuchte wurde dabei sichtlich beschädigt (Riss). Schaden der privaten Haftpflichtersicherung gemeldet. Fotos gemacht und der Werkstatt geschickt. Auf Basis der Fotos einen Kostenvoranschlag bekommen und diesen der Versicherung zugeschickt. Versicherung hatte nach Kontonummer gefragt, um den Betrag zu überweisen.

Danach hab ichs "verbummelt". Also nie geantwortet. Schaden nie abgewickelt oder repariert.

Nun habe ich festgestellt, dass neben der äußeren Rückkeuchte auch die innere beschädigt ist (leuchtet nicht mehr). Das ist mir vor 8 Monaten nicht aufgefallen.

Wieder einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Versicherung geschickt. Diese stellt nun nachvollziehbar die Frage, warum im aktuellen Kostenvoranschlag nun auch die innere Leuchte angegeben wird.

Ich habe daraufhin ehrlich geantwortet, dass mir das vor 8 Monaten nicht aufgefallen sei und dieser Schaden damals mit entstanden sein könnte, oder ein Folgeschaden von damals sein könnte. Sicher bin ich mir nicht, da mir das ja damals nicht aufgefallen ist.

Was könnte mir hier nun drohen? Dass die Versicherung die Zahlung ablehnt? Damit könnte ich leben. Ich möchte allerdings keinen Brief erhalten, in dem mir der Verdacht auf Versicherungsbetrug vorgeworfen wird. Der Schaden beläuft sich auf 600€. Ich hatte hierbei keine betrügerischen Absichten.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Teddybär123):
Nun habe ich festgestellt, dass neben der äußeren Rückkeuchte auch die innere beschädigt ist (leuchtet nicht mehr).

Ich wüsste spontan kein Automodell, dass auch innere Rückleuchten hat?



Zitat (von Teddybär123):
Das ist mir vor 8 Monaten nicht aufgefallen.

Dann hat sie offenbar noch funktioniert. Wenn es 8 Monate lang nicht aufgefallen ist, erscheint es nur logisch, das die Leuchte 8 Monate lang nicht defekt war.



Zitat (von Teddybär123):
Was könnte mir hier nun drohen?

A) Ablehnung der Regulierung
B) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges
C) A) und B)



Zitat (von Teddybär123):
Ich möchte allerdings keinen Brief erhalten, in dem mir der Verdacht auf Versicherungsbetrug vorgeworfen wird.

Das möchten die wenigsten, die Entscheidung darüber obliegt allerdings alleinig der Versicherung und der Staatsanwaltschaft.



Zitat (von Teddybär123):
Versicherung hatte nach Kontonummer gefragt, um den Betrag zu überweisen.

Verwunderlich, denn in der Regel sind bei der privaten Haftpflicht Schäden am fremden KfZ nicht versichert. Auch Gefälligkeiten noch lange nicht bei jeder Versicherung inkludiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Teddybär123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich wüsste spontan kein Automodell, dass auch innere Rückleuchten hat?

Sehr viele eigentlich. Die innere Leuchte am Kofferraum. Darum hab ich es auch nicht bemerkt. Ich selbst schaue nicht oft bis garnicht auf meine eigenen Rückleuchten.

Zitat (von Harry van Sell):
Verwunderlich, denn in der Regel sind bei der privaten Haftpflicht Schäden am fremden KfZ nicht versichert. Auch Gefälligkeiten noch lange nicht bei jeder Versicherung inkludiert.

Der Nachbar hat es seiner privaten Haftpflicht gemeldet. Das Auto war geparkt, kein Autounfall. Also, ja, die Haftpflicht regelt das dann.

Ich werde mal abwarten, ob ein Brief ins Haus flattert.

-- Editiert von User am 28. April 2026 08:13

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Teddybär123):
Die innere Leuchte am Kofferraum.


die kann man sich allerdings auch selbst versemmelt haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Teddybär123):
Was könnte mir hier nun drohen?
Dir? Du bist doch gar nicht der Schadensverursacher. Du bzw. dein Nachbar könnte zB der Versicherung jetzt kurz mitteilen, dass der Schadensfall *geschlossen* werden kann.
Dann klappt die HPV den Deckel zu... zahlt nichts...freut sich...Fall erledigt.
Zitat (von Teddybär123):
Ich werde mal abwarten, ob ein Brief ins Haus flattert.
Ja, ist möglich. Aber du kannst nicht bestimmen, was dann dort drin steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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