Hallo zusamnen,
Zur Situation:
Vor 8 Monaten hatte ich meinem Nachbarn beim Umzug geholfen. Dieser ist beim Beladen meines Autos mit einem Koffer gegen die Rückleuchte meines Autos geknallt. Äußere Rückleuchte wurde dabei sichtlich beschädigt (Riss). Schaden der privaten Haftpflichtersicherung gemeldet. Fotos gemacht und der Werkstatt geschickt. Auf Basis der Fotos einen Kostenvoranschlag bekommen und diesen der Versicherung zugeschickt. Versicherung hatte nach Kontonummer gefragt, um den Betrag zu überweisen.
Danach hab ichs "verbummelt". Also nie geantwortet. Schaden nie abgewickelt oder repariert.
Nun habe ich festgestellt, dass neben der äußeren Rückkeuchte auch die innere beschädigt ist (leuchtet nicht mehr). Das ist mir vor 8 Monaten nicht aufgefallen.
Wieder einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Versicherung geschickt. Diese stellt nun nachvollziehbar die Frage, warum im aktuellen Kostenvoranschlag nun auch die innere Leuchte angegeben wird.
Ich habe daraufhin ehrlich geantwortet, dass mir das vor 8 Monaten nicht aufgefallen sei und dieser Schaden damals mit entstanden sein könnte, oder ein Folgeschaden von damals sein könnte. Sicher bin ich mir nicht, da mir das ja damals nicht aufgefallen ist.
Was könnte mir hier nun drohen? Dass die Versicherung die Zahlung ablehnt? Damit könnte ich leben. Ich möchte allerdings keinen Brief erhalten, in dem mir der Verdacht auf Versicherungsbetrug vorgeworfen wird. Der Schaden beläuft sich auf 600€. Ich hatte hierbei keine betrügerischen Absichten.
Versicherungsbetrug oder nicht?
27. April 2026
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2026 | 22:18
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
Versicherungsbetrug oder nicht?
#1
Antwort vom 27. April 2026 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (130024 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Nun habe ich festgestellt, dass neben der äußeren Rückkeuchte auch die innere beschädigt ist (leuchtet nicht mehr).
Ich wüsste spontan kein Automodell, dass auch innere Rückleuchten hat?
Zitat :Das ist mir vor 8 Monaten nicht aufgefallen.
Dann hat sie offenbar noch funktioniert. Wenn es 8 Monate lang nicht aufgefallen ist, erscheint es nur logisch, das die Leuchte 8 Monate lang nicht defekt war.
Zitat :Was könnte mir hier nun drohen?
A) Ablehnung der Regulierung
B) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges
C) A) und B)
Zitat :Ich möchte allerdings keinen Brief erhalten, in dem mir der Verdacht auf Versicherungsbetrug vorgeworfen wird.
Das möchten die wenigsten, die Entscheidung darüber obliegt allerdings alleinig der Versicherung und der Staatsanwaltschaft.
Zitat :Versicherung hatte nach Kontonummer gefragt, um den Betrag zu überweisen.
Verwunderlich, denn in der Regel sind bei der privaten Haftpflicht Schäden am fremden KfZ nicht versichert. Auch Gefälligkeiten noch lange nicht bei jeder Versicherung inkludiert.
#2
Antwort vom 28. April 2026 | 08:10
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat :Ich wüsste spontan kein Automodell, dass auch innere Rückleuchten hat?
Sehr viele eigentlich. Die innere Leuchte am Kofferraum. Darum hab ich es auch nicht bemerkt. Ich selbst schaue nicht oft bis garnicht auf meine eigenen Rückleuchten.
Zitat :Verwunderlich, denn in der Regel sind bei der privaten Haftpflicht Schäden am fremden KfZ nicht versichert. Auch Gefälligkeiten noch lange nicht bei jeder Versicherung inkludiert.
Der Nachbar hat es seiner privaten Haftpflicht gemeldet. Das Auto war geparkt, kein Autounfall. Also, ja, die Haftpflicht regelt das dann.
Ich werde mal abwarten, ob ein Brief ins Haus flattert.
-- Editiert von User am 28. April 2026 08:13
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. April 2026 | 09:07
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Die innere Leuchte am Kofferraum.
die kann man sich allerdings auch selbst versemmelt haben.
#4
Antwort vom 28. April 2026 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (40400 Beiträge, 6572x hilfreich)
Dir? Du bist doch gar nicht der Schadensverursacher. Du bzw. dein Nachbar könnte zB der Versicherung jetzt kurz mitteilen, dass der Schadensfall *geschlossen* werden kann.Zitat :Was könnte mir hier nun drohen?
Dann klappt die HPV den Deckel zu... zahlt nichts...freut sich...Fall erledigt.
Ja, ist möglich. Aber du kannst nicht bestimmen, was dann dort drin steht.Zitat :Ich werde mal abwarten, ob ein Brief ins Haus flattert.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.915
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten