Versicherungsfrage Gebäude-Versicherung

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Silvanna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Versicherungsfrage Gebäude-Versicherung

Hallo,

wir hatten einen Wasserschaden gehabt und kontaktierten daraufhin eine Trocknungsfirma die sich auch auf Diagnostik spezialisiert. Diese teilte uns mit, dass der Schaden von einem Sturmschaden kommen könnte. Wenn das Wasser gefriert, dann können sich Risse bilden. Dies teilten wir der Versicherung mit und diese willigte ein in die Übernahme der Kosten.
Anschließend beauftragten wir einen Dachdecker, der für die Beseitigung des Schadens zuständig war, nach einem vorherigen OK der Sachbearbeiterin, welches wir telefonisch erhielten.
Allerdings fand die Sachbearbeiterin die dabei getätigten Arbeiten, wären so nicht übliche nach einem Sturmschaden und beauftragte den Gutachter. Der erst nach Fertigstellung die Loggia begutachtete. Dieser meinte, er gehe nicht von einem Sturmschaden aus. Der Dachdecker hielt sich ziemlich bedeckt, hat aber nicht Konkret sagen können, woher der Wasserschaden gekommen war.
Jetzt sieht es wohl danach aus, als ob der Schadensfall abgelehnt wird, weil die Sachbearbeiterin von anderen Tatsachen ausgegangen ist. Wir aber auch.
Wir haben nichts an Arbeiten erledigen lassen, sondern immer mit Rücksprache mit ihr. Zwischen dem Schaden und der Behebung auf der Loggia vergingen mehr als 2 Wochen, in denen die Loggia hätte von einem Gutachter begutachtet werden können.
Ist es jetzt tatsächlich so, das wir auf den Kosten nun sitzen bleiben, weil der Gutachter von einem anderen Sachverhalt ausgeht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Du musst nachweisen, dass ein versicherter Schaden eingetreten ist. Im Moment hat die Versicherung aber mit dem "Gutachter" (darunter kann man jetzt vieles verstehen) einen Beweis vorliegen, dass dem eben nicht so ist.

Das müsste man entkräften, was höchst wahrscheinlich mit einen großen Kostenrisiko verbunden ist.

Gefühlt passt der Schadenhergang aber auch nicht zu einem Sturmschaden, vor allem da lt. Schilderung gar keine Schäden am Haus erwähnt werden, sondern nur mittelbare Einwirkungen durch Wasser/Frost. Das klingt nach baulichen Mängeln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Silvanna):
Wenn das Wasser gefriert, dann können sich Risse bilden.

Das ist aber kein Strumschaden, sondern ein Frostschaden.


Was genau hat man denn der Versicherung gemeldet? Ein "könnte Sturmschaden sein" oder einen "Sturmschaden"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silvanna
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ich denke das war darauf bezogen, dass es stark regnete, als wir den Sturm hatten.

Ich weiß nicht genau, ob mein Mann meinte es war ein Sturmschaden oder es könnte einer gewesen sein.
Im Kostenvoranschlag steht Wasser- und Sturmschaden.

-- Editiert von Silvanna am 14.03.2018 11:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ein Wasserschaden im Sinne der Versicherung ist hier aber nicht Relevant, dafür müsste ein Leitungswasser im Spiel sein.

Hier kann es nur um den Bereich Sturm (folge)schaden gehen

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