Versicherungsmaklervollmacht - gibt es so was?

27. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Versicherungsmaklervollmacht - gibt es so was?

Hallo,

mein -mir übrigens aufgedrängter - Versicherungsmakler hat gegen meinen Willen meinen RS-Versicherungsvertrag gekündigt und auf meinen Namen einen Vertrag bei einer neuen Versicherung gemacht. Diese beruft sich auf Rechtgültigkeit des Vorganges, da es eine sogen. Versicherungsmaklervollmacht gäbe.
Davon habe ich noch nie gehört und diesem Makler NIE eine Vollmacht erteilt oder irgendwas unterschrieben.

Gibt es so was?
Ist das Vorgehen legal?
Tipps?
Danke!

-- Editiert von mr.cool am 27.01.2008 17:27:49

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

>>>Gibt es so was?

jep. im volksmund auch Maklervertrag, -mandat, -auftrag genannt.

>>>Ist das Vorgehen legal?

jep. das wesen der vollmacht wird in einem unserer höchsten gesetze geregelt, im BGB §§ 164 ff

>>>Tipps?

vorher lesen was man(n) unterschreibt ;)

sorry aber das musste sein. eine maklerkündigung kann nicht ohne die vollmacht akzeptiert werden. streng genommen muss die vollmacht sogar im original vorgelegt werden, also gibt es auch eine.

aber tips kannst du trotzdem bekommen:

- Kopie Vollmacht anfordern
- Durchlesen was geregelt ist
- Vollmacht kündigen
- RS Kündigung zurückziehen, geht vielleicht.

>>>Danke!

Bitte :)

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Falsch!
Ich wurde als Kunde (Abschluß vor >20Jahren) 2x an andere Makler verschoben und es gibt keine Vollmacht! Noch nicht mal Einzugsermächtigung.

Gegen den Makler habe ich übrigens vor >6 Monaten Rechtschutz bei der Versicherung beantragt wegen diverser Unreglmäßigkeiten. :grins:

Der Makler ist definitiv unseriös. Daher ist das ein besonders übles Vorgehen. Danke für die Tipps!

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>und es gibt keine Vollmacht!

geht nicht. ohne vollmacht kann er nicht kündigen. ohne vollmacht kann er keine neue abschließen. Gerade bei Maklern gehen die VU auch sehr sensibel damit um, erst recht jetzt nach der VVG reform.

sicher, das nicht doch vor zig jahren mal eine unterschrieben wurde?

falls er doch keine (rechtsgültige) vollmacht hat kannst du das VU auffordern die kündigung zurück zu nehmen, sofern das VU die mangelnde rechtsgültigkeit hätte erkennen können.

dem neuen vertrag kannst du eh widersprechen.

gruß


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

das werde ich noch mal klären müssen
Danke für die Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es ist doch klar, dass wenn keine Vollmacht vorliegt, auch keine Verträge zu Ihren Lasten abgeschlossen werden können.

Für die Existenz einer wirksamen Vollmacht ist hier die Versicherung nachweispflichtig.

Sollte der Makler aber mit Ihrem Wissen bzw. Duldung in der Vergangenheit bereits mehrfach Versicherungen ohne ausdrückliche Vollmacht gekündigt haben, kann eine wirksame Vollmacht vorliegen.

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