Hallo,
mein -mir übrigens aufgedrängter - Versicherungsmakler hat gegen meinen Willen meinen RS-Versicherungsvertrag gekündigt und auf meinen Namen einen Vertrag bei einer neuen Versicherung gemacht. Diese beruft sich auf Rechtgültigkeit des Vorganges, da es eine sogen. Versicherungsmaklervollmacht gäbe.
Davon habe ich noch nie gehört und diesem Makler NIE eine Vollmacht erteilt oder irgendwas unterschrieben.
Gibt es so was?
Ist das Vorgehen legal?
Tipps?
Danke!
-- Editiert von mr.cool am 27.01.2008 17:27:49
Versicherungsmaklervollmacht - gibt es so was?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
>>>Gibt es so was?
jep. im volksmund auch Maklervertrag, -mandat, -auftrag genannt.
>>>Ist das Vorgehen legal?
jep. das wesen der vollmacht wird in einem unserer höchsten gesetze geregelt, im BGB §§ 164
ff
>>>Tipps?
vorher lesen was man(n) unterschreibt
sorry aber das musste sein. eine maklerkündigung kann nicht ohne die vollmacht akzeptiert werden. streng genommen muss die vollmacht sogar im original vorgelegt werden, also gibt es auch eine.
aber tips kannst du trotzdem bekommen:
- Kopie Vollmacht anfordern
- Durchlesen was geregelt ist
- Vollmacht kündigen
- RS Kündigung zurückziehen, geht vielleicht.
>>>Danke!
Bitte
Falsch!
Ich wurde als Kunde (Abschluß vor >20Jahren) 2x an andere Makler verschoben und es gibt keine Vollmacht! Noch nicht mal Einzugsermächtigung.
Gegen den Makler habe ich übrigens vor >6 Monaten Rechtschutz bei der Versicherung beantragt wegen diverser Unreglmäßigkeiten.
Der Makler ist definitiv unseriös. Daher ist das ein besonders übles Vorgehen. Danke für die Tipps!
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hallo,
>>>und es gibt keine Vollmacht!
geht nicht. ohne vollmacht kann er nicht kündigen. ohne vollmacht kann er keine neue abschließen. Gerade bei Maklern gehen die VU auch sehr sensibel damit um, erst recht jetzt nach der VVG reform.
sicher, das nicht doch vor zig jahren mal eine unterschrieben wurde?
falls er doch keine (rechtsgültige) vollmacht hat kannst du das VU auffordern die kündigung zurück zu nehmen, sofern das VU die mangelnde rechtsgültigkeit hätte erkennen können.
dem neuen vertrag kannst du eh widersprechen.
gruß
das werde ich noch mal klären müssen
Danke für die Hinweise.
Es ist doch klar, dass wenn keine Vollmacht vorliegt, auch keine Verträge zu Ihren Lasten abgeschlossen werden können.
Für die Existenz einer wirksamen Vollmacht ist hier die Versicherung nachweispflichtig.
Sollte der Makler aber mit Ihrem Wissen bzw. Duldung in der Vergangenheit bereits mehrfach Versicherungen ohne ausdrückliche Vollmacht gekündigt haben, kann eine wirksame Vollmacht vorliegen.
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