Versicherungsnehmer - Bezugsberechtigter

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
_Gottlieb_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsnehmer - Bezugsberechtigter

Guten tag,

Person A schließt eine Versicherung ab und ist als Versicherungsnehmer eingetragen.

Für diese Versicherung is Person B uneingeschränkt Bezugsberechtigter.

Frage:

Auf wen "läuft" denn nun die Versicherung. Für welche Person werden beim Bundeszentralamt für Steuern die Daten bzw erhaltenen Zinsen aufgeführt?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Person A, da er ja der Versicherungsnehmer ist und B nur der Bezugsberechtigte.

Das ist genauso wie ein Autohalter (A) und Autofahrer(B). A muss z.b für alles haften, wenn B einen Unfall verursacht hat, wenn die Versicherung auf A läuft.

Gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
_Gottlieb_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal.

Grundsätzlich gehts um Bafög.

Es kam von der Versicherung ein schreiben mit der Frage ob Bezugsrecht eingefordert werden möchte.
Person B (Sohn) hat Bezugsrecht eingefordert und das Geld auf Konto von Person C (Mutter) überweisen lassen.

Jetzt die Frage: Ist das Geld bafög-technisch Vermögen vom Sohn oder von der Mutter ?
(Versicherungsnehmer, also Person A, war Großmutter).

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