Versicherungsnehmer desselben Vertragaes

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Versicherungsnehmer desselben Vertragaes

Haus -/Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Bei WEG sind die Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümer gegen die
Gemeinschaft in der Versicherung gedeckt/ mitversichert, obwohl alle Eigentümer
zu demselben Versicherungsvertrag gehören.

Wie ist bei Mietern eines Mehrfamilienhauses von demselben Vermieter, sind ihre Ansprüche gegeneinander auch mitversichert ?
Die Mieter sind die eigentliche Versicherungsnehmer derselben Versicherung, nachdem die Versicherungsprämie als Nebenkosten auf sie verteilt werden.



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"28c7h49T"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi ice,

Falscher Frageansatz!

Versicherungsnehmer ist der, der im Versicherungsschein steht.

versichert sind Schäden die vom Haus und Umfeld allgemein ausgehen, und für die der Hauseigentümer einstandspflichtig wäre.

bei Mieter gegen Mieter greift deren eigene Haftpflicht.

SG

Berry

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn die Mieter abwechselnde Schneeräumungspflicht haben,
der eine hat nicht geräumt und der andere hingefallen,
welche Versicherung springt ein, nicht etwa die Haushaftpflicht ?

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"28c7h49T"

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo ice,

ob hier die Haftpflicht des Mieters einspringt, hängt vom Einzelfall ab, da dieser vorsätzlich Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Anspruchsgegner des Verunfallten ist auf jeden Fall der andere, der vermutlich hätte schippen müssen.

Die ist aber bekannt, dass es gerade bei dieser Art von Unfällen viele Prüfpunkte gibt, wie: musste er zu dieser Zeit wirklich schippen (z.B. nein bei aktuellem Schneefall), oder: richtiges Schuhwerk und Beachtung der Sorgfaltspflichten des Verunfallten?

SG

Berry

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