Versicherungsrecht - Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung - Leistungsfall - Versg zahlt nicht

3. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
gsport
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsrecht - Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung - Leistungsfall - Versg zahlt nicht

Versicherungsrecht - Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung - Leistungsfall - Versg zahlt nicht

Kurzer Abriss:
Mit mitte 30 vom privaten Sektor in den öffentlichen Dienst (BUND) gewechselt als Soldat auf Zeit (SaZ-8).
Es gab eine bestehende Versicherung für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese deckt jedoch KEINE Diensztunfähigkerit ab.

Daher der Abschluss einer DU-Versicherung. Vertragsanbahnung ab Ende 2020/ Beginn 2021.
Versicherungsbeginn zum 2. Quartal 2021.

In der Zeit ist leider einiges schief gelaufen, neben dem großen "C", gab es Ausbildungsstopp und der Wechsel von der Bundesbehörde zu einer Landesbehörde stand an.

Ich wurde vom Bund (Amtsarzt) und vom Land (gemustert). Ich wurde als Wehrdienstfähig (früher nannte man das T2) und vom Land als polizeidiensttauglich gemustert, mit Ausnahme Übergewicht.

Der Wechsel zur Landesbehörde konnte aufgrund des Dienstherrs nicht durchgeführt werden, da dieser dem nicht zustimmte.

Augfrund einer Sonderrsituation landete ich im Hochwassereinsatz als Ertshelfer / Noteinsatz (damals ohne AMtshilfe Mandat).

ANschließend hatte ich eine Hauterkankung mit Ausschlag und Juckreiz, welche vom BUND als "Fusspilz" abgetan wurde.
Auf gleicher Zeitlinie verlief auch die "Impfung" gegen C.

Das ganze wurde dann mit Mobbing / Bossing abgerundet, weshalb ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung folgte.

Im Jahr 2022 hatten wir dann Blutdruck, Blutfett, starke Gewichtserhöhung sowie die Hauterkraknkung auf dem Radar. FÜr den Dienstherr kein Entlassungsgrund, aber auch kein Heilungsgrund.
Eine Kur wurde abgelehnt bzw. nicht bewilligt, "man sei hier nicht dei Wohlfahrt".

Ein Dienstunfähigkeitsverfahren wurde von den Ärzten verweigert. Und man schickte mich umher siehe Kur. Die internistische Medizin meinte einen Herzfehler entdeckt zu haben, konnte dies aber nicht vollends bestätigen.
Das Verfahren lief bis 2023. Ab 2023 lief das Verfahren beim psyhcologischen Dienst an inkl. Anmense und Diagnostik, alleine wegen dem Ausschluss Verfahren wegen PTBS.

In der Zeit stellte ich 3 Wehrdienstbeschädigungen, Einmal Hochwasser, Einmal wegen Impfung und einmal dem Mobbing/Bossing.

Letztlich verließ ich den öffentlich Dienst Ende 2023 als "Kriegsdienstverweigerer" aber ohne Dienstunfähigkeit-Bescheinigung.
Als KDVler verlässt man die Bw ohne Abfindung. Das Arbeitsamt ist auch nicht für einen zuständig, da man nicht eingezahlt hatte.
Mit Entlassung tratt ich bei der Versicherung an, und meldete den leistungs/ Schadensfall.

Diese brauchte sage und schreibe 14 Monate, verlange Belege bis 10 Jahre zurück.
Die Punkte waren grundsätzlich in der ANtragsstellung angeneben. Auch das ich Stand 2019 / 2020 gesund bin / war und keine Einschränkungen hatte.

Die Versicherung verweigert letztlich die Leistung und wirft mir nun sogar Betrug vor.
Verweigert jegliche Rückerstattung der Beiträge, da ich den Vertrag verletzte habe.

Ich benötige rechtlichen Beistand.

Zielsetzung.
Zurückzahlung der Beiträge in voller Höhe (knapp 5.000 EUR)



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128209 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von gsport):
Die Versicherung verweigert letztlich die Leistung und wirft mir nun sogar Betrug vor.

Wortlaut der Begründungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128209 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von gsport):

Zielsetzung.
Zurückzahlung der Beiträge in voller Höhe (knapp 5.000 EUR)

Warum scheidet die Durchsetzung der Versicherungsleistung aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36513 Beiträge, 6163x hilfreich)

Zitat (von gsport):
Ich benötige rechtlichen Beistand.
Hier bist du in einem Meinungs-u. Diskussionsforum, hier gibts keinen rechtlichen Beistand.

Es gibt aber nebenan ---frag-einen-Anwalt---
oder hier ganz unten unter *Marktplatz*---Suche Anwalt für ...

Dein Ziel, die eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückzuerhalten, halte ich für nicht erreichbar.
Vielmehr wirst du dich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Versicherung wegen des Betrugsvorwurfs wehren müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gsport
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Antwort vom 3. März 2025 / 13:46
Von Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich (127930 Beiträge, 40895x hilfreich)

Zitat (von gsport):

Zielsetzung.
Zurückzahlung der Beiträge in voller Höhe (knapp 5.000 EUR)


Warum scheidet die Durchsetzung der Versicherungsleistung aus?


Die Versicherung ist der "Meinung", dass die Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde.
Damit schließt sich jeder Leistungsfall im Kontext metabolische Themen (also Herz, Leber, Niere, Blutfett und Co) kategorisch aus.

Des Weiteren gehe ich "Vollzeit" arbeiten in einem HomeOffice Job im IT Bereich.
Nun muss ich aber hin und wieder Dienstreisen tätigen und diese fallen mir schwer.

Aus Sicht der Versicherung gehe ich damit Vollzeit arbeiten, klappe zu Affe tot.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gsport
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von gsport):
Ich benötige rechtlichen Beistand.

Hier bist du in einem Meinungs-u. Diskussionsforum, hier gibts keinen rechtlichen Beistand.

Es gibt aber nebenan ---frag-einen-Anwalt---
oder hier ganz unten unter *Marktplatz*---Suche Anwalt für ...

Dein Ziel, die eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückzuerhalten, halte ich für nicht erreichbar.
Vielmehr wirst du dich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Versicherung wegen des Betrugsvorwurfs wehren müssen.


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#6
 Von 
gsport
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gsport):
Die Versicherung verweigert letztlich die Leistung und wirft mir nun sogar Betrug vor.


Wortlaut der Begründungen?


Die Begründung ist 3 Seiten lang.

Krankheiten waren angegeben, aber aus Sicht der Versicherung nicht vollumfänglich und unterstellen mir ich habe ahrehitswirdrig geantwort.

Vorerkankungen waren angegeben, aber "ausgeheilt"

Faktisch diskutieren wir nun "jeden Schnupfen", Blutwerte von 2017, weil diese in der 5 Jahresfrist sind seit Vertragsschluss von 2021

Bei Bedarf kann ich die 3 Seiten gern hier reinstellen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128209 Beiträge, 40952x hilfreich)

Also entweder man hat betrogen oder oder man hat nicht betrogen oder man einfach mangels Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf die Leistung.

In allen drei Fällen sehe ich keine valide Rechtsgrundlage eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge durchzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36513 Beiträge, 6163x hilfreich)

Zitat (von gsport):
Bei Bedarf kann ich die 3 Seiten gern hier reinstellen
Nö. Hier brauchst du nichts einstellen, denn hier gibts keine Rechtsberatung. Wenn du einen Anwalt beauftragen/fragen willst...dann interessiert der sich evtl. für die Begründung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17735 Beiträge, 6005x hilfreich)

Du arbeitest, forderst aber eine Versicherungsleistung.
Mir ist nicht warum du der Meinung bist Berufs-, bzw. Dienstunfähig zu sein. Deiner bisherigen Beschreibung nach gibt es doch überhaupt kein Attest welches dir das bescheinigt oder habe ich da etwas überlesen?

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