Hallo zusammen,
Ich habe eine Renten-/Lebensversicherung bei der Allianz.
Nun habe ich die Police bzw. den Vertrag/Versicherungsschein nicht mehr.
Ich hatte bei der Allianz angerufen und wollte diesen haben stattdessen wurde mir ein Schreiben mit den "technischen Daten " geschickt.
Ich benötige den Vertrag/Schein jedoch.
Wie komme ich an diesen, bzw. wie könnte ich ein Schreiben welche mir die Unterlagen definitiv zukommen lässt formulieren?
Ich danke euch
Vg
Versicherungsschein anfordern
26. Januar 2023
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Frage vom 26. Januar 2023 | 18:53
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
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Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 20:34
Von
Status: Junior-Partner (5898 Beiträge, 2241x hilfreich)
Wurde bei der Anforderung denn darauf hingewiesen, weshalb ein Doppel des Versicherungsscheines benötigt wird ?
Warum genügt keine Bestätigumg daüber welche Versicherung für welches Risiko besteht ?
Oder was soll man sich denn unter "die technischen Daten" vorstellen ?
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 20:35
#2
Antwort vom 26. Januar 2023 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (109320 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatWie komme ich an diesen :
Erst mal müsste man darauf an ein Anrecht haben - und das sieht hier eher schlecht aus.
Bei einer Lebensversicherung gilt der als ein sogenanntes qualifiziertes Legitimationspapier (§ 808 BGB). Inhaber ist somit derjenige, welcher das physische Papier in den Händen hat.
Die Versicherung wird hier also nicht mal einfach so was neues ausstellen.
Also erst mal in Erfahrung bringen, ob die Versicherung das macht und wie da der konkrete Ablauf ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:18
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatErst mal müsste man darauf an ein Anrecht haben - und das sieht hier eher schlecht aus. :
Warum sieht es schlecht aus, wenn ich für meine Versicherung den Schein nicht mehr finden kann. Diese Aussage entzieht sich jeglicher Logik.
Natürlich habe ich als Versicherungsnehmer Anrecht auf eine Kopie Ersatzausstellung eines Versicherungsscheines .Also sorry...
Daher möchte ich erneut Fragen, wir ich das am besten formuliere.
Bzw auf was ich mich dort stützen kann .
Da ich dort telefonisch nicht weiter komme.
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 21:23
#4
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:20
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatWurde bei der Anforderung denn darauf hingewiesen, weshalb ein Doppel des Versicherungsscheines benötigt wird ? :
Ja , das der Alte Vertrag/Schein nicht mehr da ist. Das könne aber angeblich nicht ausgestellt werden. ( habe mich identifizieren können , mit Vertragsnummer/Adresse usw.)
Auf meine Frage, das ich diesen jedoch bei Auszahlung vorlegen muss erwiderte man: ja das ist blöd"
#5
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:22
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitatsogenanntes qualifiziertes Legitimationspapier (§ 808 BGB). Inhaber ist somit derjenige, welcher das physische Papier in den Händen hat. :
Falsch! Selbst wenn jemand die Police/V.schein hätte, wird auf das Konto des Innhabers überwiesen. Wie ich heute bei der Allianz erfahren habe. Deine Ansprüche mit meiner Police, würdest Du wie begründen?
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 21:24
#6
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:48
Von
Status: Unbeschreiblich (109320 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatSelbst wenn jemand die Police/V.schein hätte, wird auf das Konto des Innhabers überwiesen. :
Inhaber der Forderung (=Gläubiger) ist laut Gesetz aber nun mal derjenige der das Papier hat. Also keine große Kunst, das Konto zu ändern.
Mag sein, das es Versicherungen gibt, die das - im Rahmen der Vertragsfreiheit und Sicherheit - anders handhaben.
Deshalb ja der Rat
ZitatAlso erst mal in Erfahrung bringen, ob die Versicherung das macht und wie da der konkrete Ablauf ist. :
#7
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:55
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatInhaber der Forderung (=Gläubiger) ist laut Gesetz aber nun mal derjenige der das Papier hat. Also keine große Kunst, das Konto zu ändern :
Da es keine Police mehr gibt, müsste im Umkehrschluss die monatliche Rate für nichts bezahlt werden.
Dein Rat hebt sich auf, denn die Versicherung wurde bereits befragt. Antwort siehe oben. Daher hier der Beitrag .
#8
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:57
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 993x hilfreich)
Ohje. Willst du gegen die Wand laufen, ja?
Dann mach weiter so.
#9
Antwort vom 27. Januar 2023 | 17:16
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatOhje. Willst du gegen die Wand laufen, ja? :
Dann mach weiter so.
Wenn ich dadurch ne Antwort auf meine Frage bekomme...
Oder was genau soll diese Frage ?
Soll dies Angst erzeugen?
Das ist wohl die Zeit von Foren. Viele Beiträge , keine Antwort. Oder man überfliegt Beiträge , welche Fragen schon beantworten.
Mir wurde anderweitig hier geholfen .
Es ist nicht so das man den V.S zwingend benötigt. Und der alleinige Besitz dessen rechtfertigt keine Auszahlung einer Lebensversicherung.
(Könnte ja jeder Einbrecher/Müllman/Dieb usw. Hallo sagen) die Verwendung muss begründet werden (Pfändung, Abtretung usw.)
Zitat: "wird der Originalversicherungsschein bei Auszahlung bzw. Ablauf einer Versicherung nicht zwingend benötigt."
( Allianz Versicherung)
Für die welche mal alle Unterlagen anfordern müssen, kann man dies über den Verlust anzeigen, (Verlusterklärung) die Versicherung muss dann einen neuen Ausstellen
#10
Antwort vom 27. Januar 2023 | 19:43
Von
Status: Unbeschreiblich (109320 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatZitat: "wird der Originalversicherungsschein bei Auszahlung bzw. Ablauf einer Versicherung nicht zwingend benötigt." :
( Allianz Versicherung)
Ja prima, dann nutzt die Versicherung einen anderen Weg als der Gesetzgeber vorgegeben hat.
Das ist vollkommen ok.
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