Versicherungsschutz bei Umzug ins Ausland

28. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
mayyy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschutz bei Umzug ins Ausland

Habe 2005 eine Unfallsversicherung bei der Mannheimer abgeschlossen. Bin 2007 nach Norwegen gezogen, und hatte telefonisch bei der Mannheimer nachgefragt ob ich weiterhin versichert sein kann. Die Antwort war: kein Problem, solange die Beiträge von einem deutschen Konto eingezogen werden können.
Zwischen 2007 und 2015 bin ich zwei mal innerhalb Norwegens umgezogen und habe jedes mal die neue Adresse der Mannheimer gemeldet. Die Beiträge wurden weiterhin monatlich von meinem dt. Konto eingezogen.
Als ich vor kurzem die Zahlungsweise von monatlich auf jährlich umstellen wollte, bekomme ich nun eine e-mail:

["im Zuge der aktuell von Ihnen beantragten Änderung der Zahlungsweise ist der Fachabteilung Unfall aufgefallen, dass Sie in Norwegen wohnen.
Somit handelt es sich hier um eine Vertragskonstellation die die Mannheimer Versicherung AG so nicht anbieten kann. (Dt. Recht, Versicherungsteuerthematik, Leistungsabwicklung).
Der Vertrag kann so leider nicht weitergeführt werden.
Der Vertrag wird in momentanem Zustand zum nächstmöglichen Termin, dem Ablauf 01.11.2016, gekündigt."

Frage:
- wurden die Beiträge in den letzten 8 Jahren gezahlt, ohne dass ich im Schadensfall Anspruch darauf hätte? Wenn dem so ist, kann ich auf eine Rückerstattung der Beiträge seit dem Umzug nach Norwegen bestehen?

Probleme mit der Versicherung?

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