Versicherungsschutz bei Unerlaubtem Entfernen

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Emi1979
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsschutz bei Unerlaubtem Entfernen

Kann mir jemand sagen, was ich tun soll, damit die Versicherung den Schaden bezahlt?:
Ich habe ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begangen, jedoch unwissentlich. Als ich dann paar Tage später Post von der Polizei bekommen habe, war mir klar, dass der Kratzer an meinem Auto nicht von jemandem an meinem Auto verursacht wurde-wo ich mich noch sehr drüber geärgert habe, sondern dass ich es gewesen sein muß, da ich zu dem Zeitpunkt wirklich da gwesen bin wie bescherieben.
Zwei Zeugen haben gesehen, dass ich beim Ausparken den Anderen angerammt habe und normal weiterfuhr, und mich nicht umdrehte oder ausstieg.
Da gleichzeitig ne Schadenmeldung von der Versicherung kam, setzte ich mich sofort mit dem Beschädigten in Verbindung. Er war sehr uumgänglich, ich entschuldigte mich dass ich das nicht gemerkt habe aber ich es gewesen sein muß.Es tat ihm dann auch leid, dass er es bei der Polizei gemeldet habe.
Irgendwann bekam ich von der Polizei als Strafe 500Euro zu bezahlen und von einer Strafanzeige abzusehen.
Meine Versicherung hat den Schaden bei dem Anderen bezahlt.
Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung:
aus unseren Unterlagen geht hervor, dass sie sich von der Unfallstelle unerlaubt entfernt haben. Nach §7 der dem Vertrage zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind sie verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens beitragen kann. Dagegen haben Sie verstoßen und damit nach herrschender Rechtsprechung vorsätzlich die Aufklärungspflicht verletzt. Es ist deshalb bis zu einem Betrage von 2.500Euro kein Versicherungsschutz gegeben.


Ich kann nicht angeben dass ich eine Fahrerflucht begangen habe, wenn es in dem Moment nicht so war, da ich mir dessen nicht bewußt war. Und für den Tatbestand von Bedeutung ist und ich es somit nicht als Unerlaubtes Entfernen angegeben habe.
Wwas kann ich tun, bzw. wie formuliere ich den Text für die Versicherung, dass sie den Schaden übernehmen?
Ich wäre Euch echt dankbar für ne Antwort!!!!

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

da der o.g. Vorgang zivilrechtliche (Versicherung nimmt Sie in Regress, Höhergruppierung), "führerscheintechnische" (max. 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis) sowie strafrechtliche (Geld-, Freiheitsstrafe) Folgen haben kann (!), sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Es wird darauf ankommen, dass Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie von dem Unfall nichts gemerkt haben. Gegebenenfalls wird ein Gutachter beurteilen, ob Sie etwas hätten bemerken müssen / können,

Viele Grüße

Nervin



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Irgendwann bekam ich von der Polizei als Strafe 500Euro zu bezahlen und von einer Strafanzeige abzusehen.


Damit hast Du das unerlaubte Entfernen quasi zugegeben. Die Polizei hat übrigens nicht von einer Strafanzeige abgesehen, sonst hättest Du nichts zahlen brauchen. Das Verfahren ist wegen geringer Schuld (nicht Unschuld) gegen Auflagen eingestellt worden.

Da Du die Unfallflucht zugegeben hast, kann die Versicherung Dich bis zu einem Schaden in Höhe von 2.500€ in Regress nehmen.

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