Hallo,
mein Dad geht in Rente und der hatte für mich vor meiner handwerklichen Ausbildung eine Unfallversicherung abgeschlossen, die er immer bezahlt hat und er der der Versicherungsnehmer und ich mitversicherte Person war.
Jetzt möchte ich diese Versicherung übernehmen und habe da ein paar Fragen.
Meinem Dad sagte man, ich könnte die Versicherung 1:1 so übernehmen, die würden die Versicherung auf mich als Versicherungsnehmerin und gleichzeitig versicherte Person umschreiben. Soweit so gut, wenn das so geht und ich meine Abstriche machen muss. Denn, ich hatte während der Versicherungszeit einen schwereren Verkehrsunfall, weswegen ich wiederholt im Krankenhaus war. Weitere Aufenthalte und gesundheitliche Folgen deswegen sind leider nicht zu 100 % auszuschließen.
Da ich, wenn ich die Versicherung selbst abgeschlossen hätte bzw. abschließen würde, hätte ich das ein oder andere mehr oder weniger oder gar nicht mitversichert. Wenn ich jetzt i. R. d. Übernahme Änderungen vornehmen lassen möchte und mich die Versicherung dadurch evtl. weniger kosten würde, als aktuell meinem Dad, ist das dann noch eine Versicherungsübernahme, im Zuge dessen auch noch der schwerere Unfall mitabgedeckt ist oder wäre das dann quasi ein neuer Versicherungsvertrag, wo dann die Versicherung sagen könnte, sofern ich doch nochmal wegen dem Unfall ins Krankenhaus müsste oder ich evtl. eine körperliche Behinderung erleiden würde, das diese "alten Sachen" ja gar nicht mehr abgedeckt und mitverschert sind?
Wie wäre das bei einem Abschluss einer neuen Unfallversicherung bei einem anderem Versicherungsunternehmen mit diesem alten Unfall? Wäre der abgedeckt oder immer nur Dinge, die nach Vertragsbeginn passieren?
Dankeschön
LG
Versicherungsübernahme, Änderung Versicherung, bei neuer Versicherung auch Unfälle vor Versicherungs
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitatist das dann noch eine Versicherungsübernahme, im Zuge dessen auch noch der schwerere Unfall mitabgedeckt ist :
ZitatWäre der abgedeckt oder immer nur Dinge, die nach Vertragsbeginn passieren? :
Das dürfte man durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen erfahren.
Oder in dem man die Versicherung fragt (und im Idealfalle auch gerichtsfest sichert).
Hallo Kraemerchen123,
das Konzept einer Unfallversicherung ist ein anderes.
Versicherungsschutz besteht, sofern Sie einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen erleiden. Dieser muss innerhalb einer bestimmten Zeit zu einer Invalidität geführt, von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei dem Versicherer geltend gemacht worden seien. Vorinvalidität mindert den Leistungsanspruch.
Leistungen aus Ihrem erlittenen Unfall können Sie daher ohnehin nur dann geltend machen, wenn dieser innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit, meist 12-15 Monate nach dem Unfall, zu einer Invalidität geführt hat, diese fristgerecht durch einen Arzt festgestellt und bei dem Versicherer geltend worden ist, zumeist auch jeweils 15 Monate nach dem Unfall.
Hat der Versicherer sodann nach der Leistungsprüfung eine Invaliditätsleistung erbracht, kann jährlich, meist längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, eine Neubemessung gefordert werden.
Liegt keine Invalidität vor oder ist sie nicht rechtzeitig geltend gemacht worden, wäre der Unfall ohnehin nicht von Relevanz.
Viele Grüße
Birte Raguse
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