Hallo,
mir ist bei einem neulich abgeschlossenen Versicherungsvertrag aufgefallen, dass ich vergessen habe meinen 2.Vornamen unter "Vorname(n)" anzugeben, da ich diesen im Alltag gewöhnlich nie benutze.
Ist der Vertrag trotzdem gültig? Muss ich den Versicherer darauf hinweisen?
Viele Dank schonmal für eure Antworten.
Versicherungsvertrag Zweitname/Mittelname
25. November 2018
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Frage vom 25. November 2018 | 22:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsvertrag Zweitname/Mittelname
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#1
Antwort vom 26. November 2018 | 07:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ist der Vertrag trotzdem gültig?
Ja
Zitat:Muss ich den Versicherer darauf hinweisen?
Nein
Du bist nicht verpflichtet, Deinen Zweitnamen im geschäftlichen Verkehr zu führen.
#2
Antwort vom 26. November 2018 | 11:51
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
hh hat recht.
Zusätzlich: Es gibt Versicherungen, bei denen man sich in Antragsprozess per se mittels Ausweis Legitimieren muss, von daher entfällt das Problem automatisch, wenn es denn relevant wäre.
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#3
Antwort vom 27. November 2018 | 14:13
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Gegenfrage, was spricht denn dagegen, sich beim versicherer zu melden und diesen den kompletten namen zu nennen?Zitat:Muss ich den Versicherer darauf hinweisen?
Und jetzt?
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