Versicherungsvertrag Zweitname/Mittelname

25. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
EinBaum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsvertrag Zweitname/Mittelname

Hallo,

mir ist bei einem neulich abgeschlossenen Versicherungsvertrag aufgefallen, dass ich vergessen habe meinen 2.Vornamen unter "Vorname(n)" anzugeben, da ich diesen im Alltag gewöhnlich nie benutze.

Ist der Vertrag trotzdem gültig? Muss ich den Versicherer darauf hinweisen?

Viele Dank schonmal für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist der Vertrag trotzdem gültig?


Ja

Zitat:
Muss ich den Versicherer darauf hinweisen?


Nein

Du bist nicht verpflichtet, Deinen Zweitnamen im geschäftlichen Verkehr zu führen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

hh hat recht.

Zusätzlich: Es gibt Versicherungen, bei denen man sich in Antragsprozess per se mittels Ausweis Legitimieren muss, von daher entfällt das Problem automatisch, wenn es denn relevant wäre.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Muss ich den Versicherer darauf hinweisen?
Gegenfrage, was spricht denn dagegen, sich beim versicherer zu melden und diesen den kompletten namen zu nennen?

0x Hilfreiche Antwort

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