In einem Schreiben meiner RS-Versicherung befindet sich folgender Satz, dessen Aussage ich intellektuell nicht gewachsen bin:
"Bei einer gütlichen Erledigung der Angelegenheit übernehmen wir die Kosten, die dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist."
Meine Interpretation würde folgendes Beispiel zulassen, ergibt aber ansonsten keinen Sinn:
"Wenn ich ein Ergebnis von 1.500 EUR anstrebe, in einer gütlichen Erledigung hingegen einigt man sich auf 1.000 EUR, dann zahlt die Versicherung die Differenz von 500 EUR?"
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.
Verstehe Formulierung meiner Rechtschutzversicherung nicht.
11. November 2020
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Frage vom 11. November 2020 | 16:58
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
Verstehe Formulierung meiner Rechtschutzversicherung nicht.
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 11. November 2020 | 17:48
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 34x hilfreich)
Hallo minimata,
es bedeutet, dass der RS-Versicherer bei einer gütlichen Einigung die Kosten nur in dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen trägt. Wenn also 1.500 EUR gefordert werden und man sich vergleichsweise auf eine Zahlung von 1000 EUR verständigen würde, dann müsste die Kostenverteilung 1/3 Kläger (da 500 EUR weniger bekommen als gefordert) und 2/3 Beklagter (Zahlung von 1000 EUR) sein. Wenn also statt dessen z.B. eine Kostenteilung (50/50) vereinbart werden würde, würde dies nicht gedeckt sein.
Der RS-Versicherer trägt nicht die Differenz der Forderung.
Viele Grüße
Birte Raguse
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