Vertrag fondgebunde Rentenversicherung unwirksam?

13. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Penthesilea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertrag fondgebunde Rentenversicherung unwirksam?

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Fall:

Eine Mutter hat im Jahr 2006 ohne Wissen Ihrer beiden erwachsenen Töchter für diese jeweils eine BHW fondgebundenen Rentenversicherung ohne Beitragserhaltungsgarantie abgeschlossen. Diese wurde ihr von einem Vertreter der BHW empfohlen. Der Mutter war nicht bewusst, dass es sich um so eine riskante Anlage ohne Absicherung handelt. Laufzeit beträgt 32 Jahre. Die Mutter müsste also 100 Jahre alt werden, um die Prämien bis zum Schluss bezahlen zu können…

Versicherungsnehmer ist die Mutter, versicherte Personen jeweils die beiden Töchter (2 Verträge). Die Mutter bezahlt die Beiträge, 900 Euro pro Vertrag halbjährlich, hat also bis heute schon insgesamt ca. 27000€ für beide Verträge bezahlt. An der Stelle, wo die Versicherten Personen ( also die Töchter) hätten unterschreiben müssen, hat sie auf Hinweis der Vermittlers selber mit dem Namen der Töchter unterschrieben. (Aussage des Vertreters: „Da können Sie ruhig unterschreiben, dass macht nichts…") Allerdings wird bei Tod des Versicherungsnehmers die versicherte Person Versicherungsnehmers, was der Mutter auch nicht bewusst war und so auch nicht gewünscht war. Eine Beratungsprotokoll existiert nicht.

Die Mutter wollte erreichen, dass ihre beiden Töchter im Alter besser abgesichert sind aber nicht, dass sie selber Beiträge zahlen müssen. Besonders die eine Tochter, die von ALG 2 leben muss und vermutlich nur Grundsicherung im Alter erhalten wird, hätte sowieso von dieser Zusatzrente nichts, da es komplett auf das Vermögen angerechnet werden würde. Auch das war der Mutter nicht bewußt.
Wie gesagt, die Töchter wussten nichts von dem bestehenden Vertrag. Aufgefallen ist es jetzt, weil ein Vertreter der Postbank (die die Verträge der BHW wohl übernommen hat) die Mutter aufsuchte, um ihr mitzuteilen, dass der bereits abgeschlossene Vertrag keine eingeschlossene Beitragerhaltsgarantie beinhalte und die Verträge deshalb umgestellt werden sollten.

Die „Umstellung" sieht nun folgendermaßen aus:

Beide Töchter sollen jeweils einen Vertrag PB Privatrente Premium mit monatlich 150€ Beitrag als Versicherungsnehmer unterschreiben…Zahlen soll vorerst die Mutter….Laufzeit 25 Jahre. Dieser Versicherungsmensch wusste, dass die eine Tochter nur ALG 2 bezieht und den Vertrag nicht bedienen kann. Bei ihr im Vertrag hat er dann unter Beruf „Arzthelferin, angestellt" eingetragen.

Der Mutter gegenüber hat er behauptet, dass sich bei der „Umstellung" gar nichts ändern würde…Auf mehrfaches schriftliches Nachfragen seitens einer der Töchter per E-Mail, mit was für Kosten bei der „Umstellung" zu rechnen sei und was mit den bereits eingezahlten Beträgen geschieht, kam keine Antwort, bzw. ein Hinweis, sie solle sich an die PB Lebensversicherungs AG wenden.

Diese Verträge werden natürlich niemals unterschrieben werden. Die Frage, die sich jetzt aber stellt ist folgende:

Kann der Altvertrag mit den „gefälschten" Unterschiften der verischerten Personen angefochten werden, ohne dass die Mutter wegen Urkundenfälschung dran ist?

Wie kann man sonst mit möglichst wenig Verlusten aus den Altverträgen kommen? Im Anhang des Versicherungsscheins steht bei Beitragsfreistellung / beitragsfreies Kapital für die gesamte Laufzeit 0,00€. Der Rückkaufwert wäre nach dieser Tabelle aus dem Jahr 2006 zum jetzigen Zeitpunkt 865,00€. Wäre es also noch nicht einmal ohne Totalverlust möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen?

Sorry, dass es so lang geworden ist. Ich freue mich auf Antworten und Meinungen zu diesem Fall!


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Aufgefallen ist es jetzt, weil ein Vertreter der Postbank (die die Verträge der BHW wohl übernommen hat) die Mutter aufsuchte, um ihr mitzuteilen, dass der bereits abgeschlossene Vertrag keine eingeschlossene Beitragerhaltsgarantie beinhalte und die Verträge deshalb umgestellt werden sollten.

Ah ha....??!

Lasst euch doch von dem Vertreter der Postbank mitteilen welche Fondsanteile in den vergangenen Jahren gekauft wurden und wie der augenblickliche Stand ist.
Das Ergebnis wird zwar nicht erfreulich sein, denn es werden erhebliche Teile des einbezahlten Geldes für "Abschlusskosten" und "Kontoführungsgebühren" abgezweigt - aber deutlich mehr als 865 Euro sollten schon noch übrig geblieben sein. Falls nein, eh ab zur Verbraucherzenntrale oder zum Anwalt.

Übrigens, ohne es gesehen (gerochen) zu haben, müffelt das kundenfreundliche Angebot des Postbankberaters auch heftig. Lasst es euch doch unter bekundung von Intersse schriftlich aushändigen. So mit allen Details.

VG
Roland


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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Penthesilea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!

Das "tolle" Angebot der neuen Verträge habe ich auf Nachfrage bekommen, voher war es nur ein Vertrag mit Klebezetteln, wo ich unterschreiben sollte. Ein Beratungsprotokoll mit Begründung, warum er empfiehlt, die Altverträge angeblich umzustelllen, gibt es nicht.

In den neuen Verträgen sollen ja auch meine Schwester und ich als Versicherungsnehmer auftreten, nicht meine Mutter wie in den Altverträgen.

Auch hat besagter Versicherungsmensch meiner Mutter gegebüber behauptet, dass es überhaupt keinen Unterschied machen würde. Leider hat er keine Frage dazu beantwortet, was aus den bereits eingezahlten Summen wird. Ich befürchte, hier ging es nur auf plumpe Art und Weise um zwei Neuabschlüsse.

Fragen zum Rückkaufswert und die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme der Altverträge wollte er auch nicht beantworten.

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Leider hat er keine Frage dazu beantwortet, was aus den bereits eingezahlten Summen wird. Ich befürchte, hier ging es nur auf plumpe Art und Weise um zwei Neuabschlüsse.

Das ist sehr gut möglich.

quote:
Fragen zum Rückkaufswert und die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme der Altverträge wollte er auch nicht beantworten.

Bei der fondsgebundenen "Rentenabzocke" wie ich sie kenne, gibt es keinen Rückkaufswert und auch keine beitragsfreie Versicherungssumme.
Es werden, wie bereits geschrieben, von dem einbezahlten Geld - abzüglich nicht weniger Abschluss- und Verwaltungkosten - Fondstanteile gekauft.
Menge der Anteile und Art des Fonds sollten belegbar und auf hartnäckige Anfragen zu erfahren sein. Das Ergebnis könnte bei den augenblicklichen Kursen gar nicht sooo unerfreulich sein.
Es stellt sich dann die Frage, ob man die Zahlungen einstellen und die Fondsanteile verkaufen kann - und zu welchen Strafbedinungen.
Auf jeden Fall sollte man berücksichtigen, dass möglicher weise noch Steuerabzüge drohen!

Aber erst mal schriftlich und mit Fristsetzung Auskunft fordern. Diese geben nämlich diese Gesellschaften gar nicht so gerne ohne Druck.

VG
Roland

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Fragt sich überhaupt, ob ein BHW-Vertreter ohne weiteres solche Papiere anbieten darf. Auch nach der entsprechenden Zulassung würde ich fragen. Hat schon oft geholfen, da dann der Vertrag rückabgewickelt werden muss

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Penthesilea123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Ich habe nun heute bei der Postbank nachgefragt, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert bei sofortiger Auflösung wäre, sowie ebenfalls für beide Versicherungen die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die Verträge sofort beitragsfrei gestellt werden würden. Ebenfalls wollen wir Auskunft über die ungefähre Ablaufleistung bei sofortiger Beitragsfreistellung.

Jetzt bin ich gespannt, was da kommt.

Ich habe gerade im Kleingedruckten noch folgendes entdeckt: "Mit der Vereinbarung von Rentenschutz wird Rückkauf,Abtretung und verpfändung unwiderruflich ausgeschlossen."

???? Heißt das, meine Mutter könnte gar nicht kündigen?

Meine Mutter hat mir aber jetzt auch noch einen Auszug von März 2013 zukommen lassen. Dort steht: Werte Ihres Vertrages zum 28.02.2013: Rückkaufswert (ohne Überschussguthaben) 8623,33 €. Dann sind die Fondsanteile aufgeführt, es handelt es um 5 PB Fonds mit Anlageanteil von jeweils 20%. Gesamtwerte aller Fondanteile 7758,33€.

Zzgl. aus laufenden Überschhüssen: 89,17 €, davon Fondsanteile 79,86 €

Kann mir das bitte jemand erklären? Ich bin absoluter Neuling in diesen Dingen, möchte nur meine Mutter damit nicht alleine lassen. :-(

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-- Editiert Penthesilea123 am 14.08.2013 15:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Jetzt bin ich gespannt, was da kommt.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fehler bei der skandia abgeschlossen. Da hat es mehrere Monate mit Fristsetzung und Drohungen meinerseits gedauert, bis man sich zu anständigen Auskünften durchringen konnte.

quote:
Ich habe gerade im Kleingedruckten noch folgendes entdeckt: "Mit der Vereinbarung von Rentenschutz wird Rückkauf,Abtretung und verpfändung unwiderruflich ausgeschlossen."

???? Heißt das, meine Mutter könnte gar nicht kündigen?

Das wird man versuchen so dar zu stellen - ob es haltbar wäre, wann man sich auf die Hinterfüße stellt...?


Wenn ich richtig rechne, wurden pro Vertrag 13 bis 14 mal 900 Euro bezahlt. Das macht in Summe 11.700 bzw. 12.600 Euro pro Vertrag. Davon sind jetzt (hoffentlich pro Vertrag?) zu aktuellen Kursen der Fonds 7.758 Euro übrig??
Fordere doch mal einen Kontoauszug an der Auskunft darüber gibt zu welchem Zeitpunkt wie viel Anteile von welchem Fonds gekauft wurden - und was an Kontoführung, Verwaltung und Abschlussgebühren abgezogen wurde.
Es wären auch die WKN der Fonds interessant, dann kannst du mal prüfen was Du das überhaupt hast.

quote:
Zzgl. aus laufenden Überschhüssen: 89,17 €, davon Fondsanteile 79,86 €

Das kenne ich jetzt so bei einer "Fonds-Rente" nicht.

Den Rat von Tinnitus solltest Du auf jeden Fall beherzigen - und nicht nachgeben, diese Verträge sind in den meisten Fällen faul!

Aber auch nicht vorschnell den Vertrag mit Verlusten auflösen oder kündigen. Wenn man keine Lust mehr hat zu zahlen, kann man auch um eine Stundung ggfs. aus "finanziellen Gründen" bitten.

VG
Roland



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