Vertrag gekuendigt ... ; Frist ?

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Vertrag gekuendigt ... ; Frist ?

Ein uralter Versicherungsvertrag, aus der Vergangenheit, wurde nicht mehr benoetigt ...
==> und dieses Jahr endlich mal mit dem noetigen Vorlauf von 3 Monaten gekuendigt.

Darauf erhielt ich ein Schreiben:
"Ihr Versicherungsschutz endet am 13.02.2015".

Meine Kuendigung hatte ich ca. am 3. oder 4. November 2013 per email geschickt, das Anschreiben auf den 31. Oktober datiert, damit ich auch sicher die 3 Monate einhalte ... .

Jetzt haben mir die Herrschaften aber quasi doch wieder ein ganzes Jahr an Gebuehrenzahlung auferlegt ... . Ist das rechtens ?

Da ich vor dem 13. November gekuendigt habe ... koennte ich doch evtl die Frist eingehalten haben (13. Februar) ... ?

Andererseits hat deren Schreiben ein Datum vom 16.11. ... ; haben die das extra die paar Tage liegen lassen damit nochmal ein Jahr an Gebuehren herauskommt ?
Kann ich aus dem Vertrag noch bis 2014 raus ... , oder muss ich unnuetz ein weiteres Jahr Gebuehren ueberweisen ?

Was meint Ihr ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Besser spät als nie.

Es kommt auf den Zugang des Schreibens beim VU an. Bei Email also quasi sofort eingegangen.

Dann kommt es noch auf die Beweismöglichkeit an, z.b. Mit einer Bestätigungsmail.
War die Kdg formgerecht? Z.b. Unterschrieben bei schriftform?

Gibt es noch eine Mindestlaufzeit? Am besten mal nachfragen.

Mfg



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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Anschreiben auf den 31. Oktober datiert, damit ich auch sicher die 3 Monate einhalte ... .


Rückdatieren ist sinnlos.
Wann ging das Schreiben in Briefform raus?

Zur Mindestlaufzeit: Um welche Versicherung handelt es sich?
Bei einer Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall sollte die Laufzeit bei einem "uralten" Vertrag hinfällig sein.

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#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Das Schreiben muss ca. am 3. oder 4. November dort eingegangen sein; die Bestaetigung liegt in der Antwort darauf ... , wenngleich ich keine Bestaetigung in der Art von
==> Schreiben X am Tag Y eingegangen
erhalten habe.

Es handelt sich um eine uralte Hausratversicherung, mehr als 10 Jahre alt; nix mehr mit Mindestlaufzeit.

Wie ist es nun: Wenn der Versicherungsschutz an einem 13. Februar enden soll ... dann muss ich bis zum 13. November gekuendigt haben ... ? Oder bis zum 1. November ?
==> Oder bis wann ?

Wie gesagt: Man liess bis zum 16. November mit der Antwort auf sich warten ... ; erfahrungsgemaess evtl. um die Frist zu "strecken" ... .

Was meint Ihr ?

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#4
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie ist es nun: Wenn der Versicherungsschutz an einem 13. Februar enden soll ... dann muss ich bis zum 13. November gekuendigt haben ... ? Oder bis zum 1. November ?
==> Oder bis wann ?

Das sollte in deinem Versicherungsvertrag stehen. Und ob überhaupt per E-Mail gekündigt werden kann ist die zweite Frage. (Nötige Form findet sich auch in den Vertragsunterlagen.)

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#5
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Kann ich denen nun widersprechen, wenn sie meinen der Vertrag waere weitergelaufen ?

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