Vertrag nicht abgeschlossen, zur Zahlung gezwungen?

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
farbenfrohxx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)
Vertrag nicht abgeschlossen, zur Zahlung gezwungen?

Hallo,
vielleicht kann hier ja jemand weiterhelfen!

A ist Vater von B.
A hat 1998 eine Unfallversicherung für B abgeschlossen und diese immer gezahlt.

Die Versicherung wurde 2008 (bei Vollendung des 18 LJ von B) auf B überschrieben aber A hat weitergezahlt.

Aufgrund familiärer Differenzen hat A nun aufgehört zu zahlen, aber nichts gesagt und B soll nun alle Mahnungen (eine sehr hohe Summe) zahlen, da ja 2008 auf ihn überschrieben worden ist.

B hat aber nie etwas unterzeichnet oder der Überschreitung in irgendeiner Weise zugestimmt, er wusste bis zum Zeitpunkt der Mahnung nicht einmal etwas von der Versicherung. Es existieren bei ihm auch keinerlei Unterlagen.

Kündigungsfrist ist 1 Jahr, folglich soll B jetzt 1 Jahr für etwas zahlen, was er nicht abgeschlossen hat. Ist das rechtens?

Ich freue mich über Meinungen.

Freundliche Grüße

-- Editiert von farbenfrohxx am 04.03.2019 16:31

-- Editiert von Moderator am 05.03.2019 11:21

-- Thema wurde verschoben am 05.03.2019 11:21

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Im Prinzip nein. Im Versicherungsvertragsrecht gibt es leider einige Fallen.
Zuerst kann man die Versicherung mit diversen Anliegen quälen. Zuerst der Rechnung widersprechen und Unterlagen nebst Antragsbeleg/Versicherungsschein anfordern. Wenn keine passenden Unterlagen kommen den Datenschutzbeauftragten einschalten.
Wenn die Versicherung bis dann nicht einlenkt, dann den Fall an den Versicherungsombudsmann schicken. Das wird dann aber schon 2020 sein. Jedenfalls kostet es der Versicherung dann mehr als die Versicherungsprämie. :grins: Daher vermute ich ein Einlenken.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
farbenfrohxx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)

Mr.Cool vielen Dank für Ihre Antwort.
Folglich soll B schriftlich Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen? Mit meiner vorgenannten Begründung?

Die Unterlagen sind angefordert, nichts desto trotz hat B die Versicherung nicht abgeschlossen......,.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Diese beiden Behauptungen

Zitat (von farbenfrohxx):
Die Versicherung wurde 2008 (bei Vollendung des 18 LJ von B) auf B überschrieben aber A hat weitergezahlt.


und

Zitat (von farbenfrohxx):
B hat aber nie etwas unterzeichnet oder der Überschreitung in irgendeiner Weise zugestimmt,


schließen sich gegenseitig aus.

(Welche Überschreitung?)

Entweder hat der Vater den Vertrag schon ab Beginn auf den Namen des Sohnes abgeschlossen
oder der Sohn hat der Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft zugestimmt.


Außerdem, wenn der Vertrag in 2008 geändert wurde, wurde auch ein neuer Versicherungsschein erstellt.
Zitat (von farbenfrohxx):
Folglich soll B schriftlich Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen? Mit meiner vorgenannten Begründung?

Falls dir nichts besseres einfällt, ja. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man Dir das widerlegen wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Unrichtigen Rechnungen sollte man immer widersprechen!
Die Zweifel von Sir Berry halte ich für gerechtfertigt. Es macht auch keinen Sinn, wenn ein Versicherter von seiner Versicherung keine Kenntnis hat, denn wie will er sonst einen Schaden melden und eine Leistung erhalten?
Ist A denn der Zahlungs-Empfänger von Versicherungsleistungen?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das Ganze ergibt sich mit §1 VVG - wer Versicherungsnehmer ist, muss die Prämie zahlen.
Da gilt es nun zu klären, wer das aktuell ist und ob du das wirksam geworden bist.

Abgesehen davon könnte man ja mal darüber nachdenken, ob der gebotene Versicherungsschutz nicht sogar sinnvoll ist und eine Weiterführung sogar die bessere Alternative wäre!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
farbenfrohxx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Das Ganze ergibt sich mit §1 VVG - wer Versicherungsnehmer ist, muss die Prämie zahlen.
Da gilt es nun zu klären, wer das aktuell ist und ob du das wirksam geworden bist.

Abgesehen davon könnte man ja mal darüber nachdenken, ob der gebotene Versicherungsschutz nicht sogar sinnvoll ist und eine Weiterführung sogar die bessere Alternative wäre!


Verstehe ich nicht!
Der Vater schließt die Versicherung für den Sohn ab, monatliche Rate geht vom Konto des Vaters ab. Auf einmal will Vater nicht mehr zahlen, soll Versicherungsnehmer, der nichts von der Versicherng weiß, zahlen?
Die Versicherung ist hinfällig, da wir bereits eine solche Versicherung haben. Würden also folglich doppelt zahlen. Ärgerlich!

Zitat (von Sir Berry):

Entweder hat der Vater den Vertrag schon ab Beginn auf den Namen des Sohnes abgeschlossen
oder der Sohn hat der Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft zugestimmt.
Berry


Der Sohn hat der Übernahme der Versicherungsnehmergemeinschaft nicht zugestimmt. Es existiert bei ihm auch keine Versicherungspolice.

B wird nun ein Schreiben aufsetzen die Rechnung doch bitte an den zu sende, der die Versicherung abgesclossen und den Vertrag unterzeichnet hat. Hier: B = Vater.

Wäre es nicht das selbe wenn ich einfach auf deinen Namen Berry, einen Handyvertrag abschließe, 2 Monate zahle & dann sage "Tschö, viel Spaß beim Zahlen! Ist deins." ...ergibt für mich keinen Sinn!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Klärt doch bitte erstmal, wer Versicherungsnehmer ist!

Den ganzen Kram mit "in anderem Namen abschließen", Übernahme, nachträgliche Genehmigung, und und und braucht man gerade nicht theoretisch durchkauen.
Wenn man dennoch mehr wissen will kurz: Infos
oder hier/



-- Editiert von Lazyboy am 07.03.2019 08:36

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von farbenfrohxx):
Wäre es nicht das selbe wenn ich einfach auf deinen Namen Berry, einen Handyvertrag abschließe, 2 Monate zahle & dann sage "Tschö, viel Spaß beim Zahlen! Ist deins." ...ergibt für mich keinen Sinn!


Nein, dass ist rechtlich nicht das Gleiche.

In Deinem Fall könnte der der Vater in Ausübung seiner Sorgeberechtigung den Vertrag abgeschlossen haben, also mit fundierter rechtlicher Grundlage.

Im Handybeispielfall fehlt es an der Berechtigung zum Vertragsabschluss für einen anderen.

Schaue Dir die Infos aus Antwort 7 an.

Zitat (von farbenfrohxx):
B wird nun ein Schreiben aufsetzen die Rechnung doch bitte an den zu sende, der die Versicherung abgesclossen und den Vertrag unterzeichnet hat.


Ein rechtlich fundierteres Vorgehen wäre vermutlich sinnvoller. Aber jeder so wie er mag.
ich würde erst mal die Grundlagen klären. Ein Telefonat mit der Versicherung dürfte da hilfreich sein.
Etwas weniger emotional und dafür etwas mehr sachlich fundiert wäre angezeigter.


Zitat (von farbenfrohxx):
Es existiert bei ihm auch keine Versicherungspolice.
Darauf kommt es nicht an.

Berry

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