Person A hat eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen, die Prämien wurden immer Pünktlich bezahlt. Laut Vertrag sollte auch der Boddy für den Hund nach der Kastration übernommen werden. Dies passierte allerdings nicht, im selben Zug wurde die Aktuelle Prämie nicht mehr gezahlt (die Prämie die in den Rahmen der Erstattung fiel, wurde noch gezahlt), und schriftlich (Fax, Mit sendebericht) bei der Versicherung reklamiert, eine 14 Tägige Frist zur Nachbessrung wurde gestellt. Leider hat die Versicherung darauf nicht reagiert. Also kündigten wir die Versicherung außerordentlich, da die vertraglich vereinbarte Leistung der Versicherung nicht eingehalten wurde. Das Inkasso das die Forderung eintreiben sollt schicke einen Mahnbescheid, diesen wurde widersprochen und dem Inkasso wurde der gesamte Schriftverkehr vorgelegt. Nun fordert das Inkasso einen Gerichtlichen Termin zur Klärung. Laut Inkasso wären wir nicht im recht gewesen.
Ist das Wirklich so ?
Person A kann nachweisen, dass die Prämien bis zu diesem Vorfall immer und Pünktlich gezahlt wurden.
Den Schriftverkehr inkl. Nachbesserungszeit und Kündigung wurde per Fax gesendet. (Nachweislich mit Empfangsbestätigung)
-- Editiert von Moderator am 06.12.2018 17:19
-- Thema wurde verschoben am 06.12.2018 17:19
Vertragsbruch durch Versicherer sind wir im recht ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitatim selben Zug wurde die Aktuelle Prämie nicht mehr gezahlt :
D.h. Sie haben mindestens eine Prämie nicht gezahlt, obwohl der Versicherungsvertrag noch Bestand hatte? Dann ist die Versicherung doch im Recht, die Zahlung von Ihnen zu fordern.
Die Prämie in der die Erstattung des Boddy´s war wurde gezahlt. erst die Folgeprämie nicht mehr.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitaterst die Folgeprämie nicht mehr. :
Und warum genau ist der Versicherte seinen vertraglichen Pflichten zur Zahlung nicht mehr nachgekommen?
Da die Verischerung ihrer Verprflichtung nicht nachgekommen ist, es wurde auch an die Vericherung geschreiben, das die Prämie erst nachgezahlt wird, wenn die Vertraglich verinbahrten leistungen erbracht wurden.
Zusammenfassend: Sie wollen was von der Versicherung, diese verweigern die Zahlung (oder auch nicht ... haben die überhaupt geantwortet?) ... Sie stellen die Zahlungen ein ... und kündigen irgendwann danach außerordentlich.
Ganz einfach: die Versicherung ist im recht ... und Sie haben zu zahlen.
Die Logik funktioniert nicht.
Nur weil die Versicherung eine Leistung nicht erbringt (wobei zu klären wäre, ob zurecht oder nicht), berechtigt dies nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung.
Hat die Versicherung die Ablehnung nicht schriftlich getätigt?
Zitat:Dies passierte allerdings nicht
Bitte mal genauer ausführen, was ist denn alles passiert?
Wenn man der Meinung ist, dass die Leistung zu unrecht nicht erbracht wurde gibt es Wege im Versicherungsrecht, mit zunehmender Härte wären das, Widerspruch, Beschwerde (intern, Vorstand, Ombudsmann), Rechtsweg / Klage
Da die Kündigung also keinen Bestand hatte, kann die V auch die Forderungen eintreiben, wie sie es tut.
Im Normalfall kündigt die Versicherung aber von sich aus bei Beitragsrückstand - muss sie aber nicht.
ZitatDen Schriftverkehr inkl. Nachbesserungszeit und Kündigung wurde per Fax gesendet. (Nachweislich mit Empfangsbestätigung) :
Ist nicht angekommen. Der Sendebericht sagt gar nichts aus.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten