Vertragsrechtliche Angelegenheit / Versicherungen

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Daniel_cologne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsrechtliche Angelegenheit / Versicherungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bin neu hier im Forum und freue mich sehr auf kontruktive Rückmeldungen.

Ich hätte ne Frage bzgl. einer Vertragsrechtlichen Angelegenheit in Sachen Versicherungen.

Agentur X schliesst im Jahre 2017 drei Verträge für einen kunden ab.

Diese wurden digital signiert,mit dem Mobiltelefon (Die Unterschrift sieht der Unterschrift des VN`s überhaupt nicht ähnlich).

Kunde A erhielt die Policen für alle drei Versicherungen und es wurde Lastschrift vereinbart.

Das Konto vom Kunden A war nicht gedeckt und hatte für alle drei versicherungen eine Rechnung erhalten und hat diese auch selber überwiesen.

6 Monate später hatte Kunde A einen großen Wasserschaden in seiner Wohnung und die Versicherung hat ihm schon mal eine Höhe Summe überweisen und es ist noch ein dreistellige Summe offen und wird ebenfalls in den nächten Wochen überweisen.

Jetzt zweifelt Kunde A nach 9 Monaten an seiner Unterschrift.

Wie sieht es rechtlich aus? Es wurde digital signiert und die Unterschrift ähnelt seiner nicht, gleichzeitig hat er selber per Rechnung die offenen Beiträge bezahlt und die policen erhalten.

Dann hat er noch diesen Schaden, der von der Versicherung übernommen wird.

Ich hoffe, auf ein paar Feedbacks und wünsche noch allen einen schönen Tag.

-- Editiert von Moderator am 18.07.2018 12:50

-- Thema wurde verschoben am 18.07.2018 12:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Daniel_cologne):
Jetzt zweifelt Kunde A nach 9 Monaten an seiner Unterschrift.

Demenz?



Zitat (von Daniel_cologne):
Wie sieht es rechtlich aus?

In Bezug auf was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
erhalten und hat diese auch selber überwiesen


klingt für mich nach konkludentem Handeln

Ich verstehe nicht, worauf die Frage abzielt. Für die eigenhändige Unterschrift wird es wohl ebenfalls Zeugen geben. Wenn es darum geht, den Vertrag so wieder loszuwerden, sehe ich keine Chance.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Agentur x wird das auch bestätigen können. Dann noch die SEPA-Lastschrift ... macht also keinen Sinn daran zu zweifeln. Eher wird der VN verzweifeln, wenn er den Vertrag anzweifelt und die gezahlte Versicherungssumme zurückzahlen soll.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

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