Hallo zusammen,
ich bräuchte mal dringend eine Info.
Ich habe gestern beim ausparken einen Betonpfeiler mitgenommen :-( Auf der Fahrerseite ist nun der Kotflügel hinten zerkrazt und eingedellt. Meine Frage, zahlt sowas die Vollkasko?? Meine Versicherungsklausel (für VK) lautet: Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs.
Für mich hört sich das so an, wie wenn die VK das nicht zahlt. Kann mir das vielleicht jemand genauer erörtern?? (Habe leider nicht sehr viel Ahnung von Versicherungsklauseln und deren Bedeutung ;-))
Vielen Dank schon mal.
Nadine
Vollkasko - Schaden beim ausparken
1. Juni 2008
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Frage vom 1. Juni 2008 | 16:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollkasko - Schaden beim ausparken
#1
Antwort vom 1. Juni 2008 | 20:15
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Der Schaden wird von der VK übernommen. Ist ein typischer VK-Schaden.
Je nach Schadenshöhe kann es jedoch sinnvoll sein, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden.
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