Guten Tag,
ich hatte einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit Fremd- und Eigenschaden. Den erheblichen Schaden am eigenen Fahrzeug lasse ich über die Vollkasko abrechnen. Die Tarifmerkmale lauten VK mit 300 € SB, TK 150 €.
Nun wurde in der Werkstatt auch der Steinschlag in der Windschutzscheibe festgestellt, der vor dem Unfall entstanden war. Die Windschutzscheibe muss ausgetauscht werden.
Fallen nach Abschluss der Reparaturen beide Selbstbehalte, also 450 € an?
Der Steinschlag in der Windschutzscheibe ohne Unfallfolge wird üblicherweise über die TK mit 150 € geregelt. In diesem Fall nehme ich aber die Vollkasko mit 300 € SB in Anspruch und die Teilkasko ist deren Bestandteil.
Sollten dann nur 300 € SB anfallen?
Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn die Scheibe infolge des Unfalls beschädigt worden wäre?
Grüße
Vollkasko - Teilkasko
30. November 2015
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Frage vom 30. November 2015 | 11:51
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
Vollkasko - Teilkasko
#1
Antwort vom 30. November 2015 | 13:50
Von
Status: Lehrling (1030 Beiträge, 492x hilfreich)
2 Schäden = 2 mal SB
Zitat:Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn die Scheibe infolge des Unfalls beschädigt worden wäre
Dann würde nur die VK SB anfallen
#2
Antwort vom 30. November 2015 | 22:13
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
Danke für die Antwort.
2 Schäden = 2 mal SB
Beispielsfall:
Ich setze mit meinem Fahrzeug zurück und übersehe einen Absperrpfosten. Der Schaden übersteigt die 300 € SB. Ich lasse den Schaden nicht reparieren, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Im selben Jahr habe ich noch mal Pech und beschädige mir einen Kotflügel und die Stoßstange. Der Schaden beträgt ca. 2000 €. Ich lasse nunmehr die Schäden in der Werkstatt beseitigen.
Es werden dann 600 € SB fällig?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 08:47
Von
Status: Lehrling (1030 Beiträge, 492x hilfreich)
Ja
und nur zur Aufklärung: Verschweigen eines Vorschadens ist schon Versicherungsbetrug
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