Vollkasko lehnt Regulierung ab/ Ombudsmann

21. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.12.2016 18:16:54
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollkasko lehnt Regulierung ab/ Ombudsmann

Hallo,

kann ein KFZ-Versicherer in der Vollkasko die Regulierung der Kosten für die Reparatur eines Schadens infolge einer Dachlawine ablehnen? Begründung: "eine Dachlawine ist kein Unfall, keine mechanische Einwirkung, keine Schneelawine, kein Niedergang von Berghängen im Sinne der Versicherungsbedingungen."

Die beiden letzten Punkte kann ich nachvollziehen, die beiden Ersten erzeugen ein Fragezeichen (mit einem leisen Lächeln, wenn es nicht so traurig wäre). Denn was ist eine Dachlawine sonst?

Wäre der Weg über den Ombudsmann ratsam?

Gruss Jette

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119460 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
Denn was ist eine Dachlawine sonst?

Nach Ansicht deiner Versicherug? Pech ...



Vollkasko kenne ich nur so, das sie die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile grundsätzlich unabhängig von der Schadensursache ersetzt, einges Sonderzubehör nur gegen saftigen Aufpreis.


Aber es wäre zu berücksichtigen in wie weit eine Mitwirkungspflicht des Versicherten bei der Schadensvermeidung eine Rolle spielt. Wenn man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, dass an dieser Stelle irgendwann der Schnee auf das Fahrzeug fallen wird, dann wird man seine Versicherung kaum im voller Höhe in Anspruch nehmen können, wenn dieses Ereignis dann auch eintritt.


Wie lautet den die genaue Formulierung in deinen Versicherungsbedingungen zu diesem Thema?
Es gibt durchaus Versicherungen die Lawinen ganz oder teilweise ausschließen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
guest-12315.12.2016 18:16:54
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Teilkasko: "Bei Vereinbarung des Tarifes xy ist auch die unmittelbare Einwirkung von Schneelawinen und Muren auf das Fahrzeug versichert." Wobei es hier tatsächlich um die Regulierung über die Vollkasko-Versicherung geht. Vollkasko: "Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach xy. Versichert sind Unfälle des Fahrzeuges. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis."

Die Formulierung zur Vollkasko deckt sich mit Formulierungen anderer Versicherer, die darüber informieren, dass Schäden durch Dachlawinen über die Vollkasko reguliert werden können.

Gruss Jette

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119460 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Passt doch auf die Dachlawine?



quote:
eine Dachlawine ist ... keine mechanische Einwirkung,

Wie wurde das Auto den sonst beschädigt?



quote:
Wäre der Weg über den Ombudsmann ratsam?

Ich würde die Versicherung nochmals nachdrücklich zur Regulierung auffordern (schriftlich, Einschreiben) mit 14 Tagen Frist da sowohl eine mechanische Einwirkung als auch eine Schneelawine vor liegt und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen den Rechtsweg zu beschreiten.

Die nächste Station wäre dann der Ombudsmann, dann der Anwalt.




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#4
 Von 
guest-12315.12.2016 18:16:54
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
heute habe ich einen Anruf von der Versicherung erhalten. Sass gerade an dem Schreiben mit der Frist- hatte vergangene Woche bereits online dasselbe formuliert, nur ohne Frist.

Mein kurzer Hinweis online, dass man den Standpunkt überdenken solle, hat anscheinend gefruchtet, denn der Schadenfall ist wieder eröffnet worden und das Ganze soll seinen Gang nehmen. Bin gespannt, wie es weitergeht.

Vielen Dank und viele Grüsse Jette

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119460 Beiträge, 39730x hilfreich)

Na da sind wir doch mal gespannt wie weit die Einsicht der Versicherer reicht ...




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