Vollkaskoschaden!!! Wer kennt sich aus??!!!

25. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Michael.2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollkaskoschaden!!! Wer kennt sich aus??!!!

Guten Tag! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein Rat geben würden! Würde Ihnen sehr dankbar !!!

Ich hatte vor drei Wochen einen Verkehrsunfall, wobei ich selber daran schuld war und habe meine Vollkasko in Anspruch genommen. Meine Versicherung hat mir aber sehr wenig Geld ausgezahlt und ich weiss nicht, was ich jetzt machen kann... Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegt bei 15 000 Euro. Die Reparaturkosten liegen bei 18 000 Euro (Brutto) und der Restwert aus der Börse 9 500 Euro. Die Versicherung hat mir bezahlt 15 000 - 9500 - SB 500 = 5000 Euro. Dabei habe 5 000 Euro und absollut kaputtes Fahrzeug. Meine Frage: wird mir die Versicherung die Reparaturkosten bezahlen, wenn ich das Fahrzueg repariere?? Mit Rechnung oder ohne Rechnung... Geben Sie mir bitte ein Rat über die Vorgehensweise an die Sache.

Ich bedanke mich im Voraus!!!


Michael

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie kann man nur so naiv sein? Versuche doch von der Werkstatt einen detaillierten schriftlichen Reparaturkostenvoranschlag zu bekommen, vergleiche diesen mit der Reparaturkalkulation im Gutachten. Schau dir auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt nach einem vergleichbaren Fahrzeug (alter, Km-Leistung, Ausstattung, etc.) um, ob so ein Fahrzeug für 15 Ts. zu haben ist. Ich glaube dies aber nicht, weil der Totalschaden wurde ganz offensichtlich nach diesem Muster:

Reparaturkosten künstlich aufblähen + Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzen + Restwert in ernormer Höhe ansetzen = Wirtschaftlicher Totalschaden,

herbeigerechnet.

Sollte dies der Fall sein, dann laufe schnell zu einem Anwalt. Allein kannst du kaum etwas machen, weil du bereits das Gutachten und auch die Abrechnung akzeptiert hast. Du brauchst auch keinen Restwertanbieter, der nicht aus der Region kommt, akzeptieren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Michael,

formal hat die Versicherung doch richtig gehandelt. Frag dort nach, wo Du den Wagen für den genannten Restwert verkaufen kannst. Die Händler kommen - auch wenn sie von weiter weg sind - bei Dir vorbei und holen das Fahrzeug ab. Somit ist der Hinweis, dass Du einen weiter entfernten Händler nicht akzeptieren musst, nicht zwingend richtig.

Hast Du irgendwelche sachlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Annahme deinerseits, dass die von der Versicherung ermittelten Zahlen nicht stimmen könnten. Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges lässt sich doch heute recht einfach über die KFZ-online-Vermarkter (z.B. Autoscout 24) ermitteln.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges lässt sich doch heute recht einfach über die KFZ-online-Vermarkter (z.B. Autoscout 24) ermitteln.

Was hilft einem, wenn autoscout24 auf dich einen Wert von 19 Ts. ausspuckt und der Gutachter meint nur 15 Ts.? Was dann?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ha-dk,

dann hat man einen ersten Anhaltspunkt dafür, wie sachgerecht die Bezifferung war.

Häufig bedienen sich Gutachter zur Wertermittlung von Ersatzbeschaffungen der Online Autobörsen.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Sir Berry

O.K., jetzt hast du festgestellt, dass der Wiederbeschaffungswert vom Gutachter zu niedrig angesetzt und der ausgewiesene Totalschaden von ihm zu deinem Nachteil herbeigerechnet wurde. Und wie geht es jetzt weiter?

ha-dk

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo ha-dk,

wie geht es weiter?

Ich denke, dass hängt davon ab, ob die Tolleranz in einem akzeptabelen rahmen ist, so dass sich ein Rechtsstreit nicht lohnt, oder ob - wie in Deinem Beispiel - eine erhebliche Differenz ist.

Gehen wir vom zweiten aus. Dann würde ich das Gutachten so nicht anerkennen und zunächst die Versicherung, nicht den Gutachter, unter Hinweis auf eigene Recherchen (ggf. Anzeigen beilegen) um Nachbesserung bitten.

Hilft dies nichts, wäre mein nächster Schritt eine Eingabe an den Ombudsmann und zuletzt, natürlich unter Beachtung der Kosten, die Klage.

Ich kann hier zwar nur für meinen Arbeitgeber sprechen, insoweit aber versichern, dass die Marktwerte gerade in diesen Größenordnungen sehr wohl intensiv geprüft werden, denn ein längeres Verfahren kostet den Versicherer im Endeffekt mehr Geld als eine Einigung auf vernünftigem Wege.

übrigens, eine Vielzahl von Versicherern bedienen sich schon lange nicht mehr bei größeren Schäden der Hilfe eigener Gutachter, beauftragen vielmehr Externe, sodass deren Objektivität gewährleistet ist. Wir hier in Dortmund schicken z.B. alle zur Dekra.

SG

Berry

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
übrigens, eine Vielzahl von Versicherern bedienen sich schon lange nicht mehr bei größeren Schäden der Hilfe eigener Gutachter, beauftragen vielmehr Externe, sodass deren Objektivität gewährleistet ist. Wir hier in Dortmund schicken z.B. alle zur Dekra.

DEKRA = VORSICHT!
Dekra
Dazu sagst du Objektibität!

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