Vollkaskoschaden - selbe Stelle, selber Schaden?

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
senezka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollkaskoschaden - selbe Stelle, selber Schaden?

Ich hab mal eine Frage: vor paar Monate ist ein Idiot in mein Auto rein gefahren hat und abgehauen. ich habe das Schaden durch Vollkasko beseitigt. Jetzt habe ich beim Parken in ein Baum rein gefahren und die gleiche stelle getroffen. Kann ich das Schaden wieder bei Versicherung melden. Das sied nämlich gleich aus, nur paar kratzen mehr?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Selbstverständlich. Was sollte dagegen sprechen?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Wenn es tatsächlich nur um ein paar Kratzer geht, dann würde ich mir das an Ihrer Stelle schon gut überlegen, denn wenn Sie einen Normaltarif bei Ihrem Autoversicherer haben, dann bedeutet jeder Schaden eine Höherstufung um mehrere Jahre. Sie zahlen also in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten eine Unsumme Mehrbeitrag nach zwei Vollkaskoschäden. Haben Sie sich diesbezüglich schon mal erkundigt, wie hoch die Gesamtbelastung aus diesem Schadensfall für Sie ist und was da auf Sie zukommt? Vielleicht wäre eine Selbstübernahme des Schadens finanziell ratsam.


Sepp aus Oberbayern

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
senezka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich meinte das der Schaden fast gleich aussieht , als der vor paar Monaten, nur paar kratzen mehr. Ich habe angst , das Versicherung mir sagt, das es das gleiche schaden ist.
Wegen Höherstufung - ich werde für nächstes Jahr keine Vollkasko Versicherung machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Wenn Sie zum Jahresende 2010 die Vollkasko kündigen, dann trifft Sie die Höherstufung naürlich nicht.
War denn beim 1. Unfallgeschehen ein Sachverständiger da und wurde ein Gutachten gefertigt? Da ist ja dann der Schaden genauestens (mit Fotos) festgehalten. Nach Ihren Angaben haben Sie dann das Auto reparieren lassen, es wird also auch eine Rechnung über die Behebung des 1. Schadens vorhanden und die Instandsetzung damit nachweisbar sein.
Sicher ist es etwas seltsam, dass es wieder dieselbe Stelle getroffen hat, aber möglich ist das natürlich schon. Es wird vom Versicherer gewiss wieder ein Sachverständiger eingeschaltet und ein neues Gutachten gefertigt. Und dieser Gutachter würde das gewiss feststellen, wenn es sich um den 1. Schaden handeln würde und Sie praktisch zweimal kassieren wollten.
Sie müssen aber auf jeden Fall den zweiten Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden, das ist unverzüglich zu tun, damit Sie hier keine Fristen versäumen!
Wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat wie Sie das schildern, dann können Sie ruhigen Gewissens und ohne Angst den 2. Schaden melden, dafür haben Sie ja die Vollkasko und zahlen Ihre Versicherungsprämie.

Sepp aus Oberbayern

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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