Vollkaskoschutz bei grober Fahrlässigkeit

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
hans052
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Vollkaskoschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hallo, folgender Fall ist eingetreten:

Nächtlicher Unfall im Wald mit einem Auto. Auto vermutlich Totalschaden, kein Unfallgegner, es wurde lediglich Baumrinde und Wiese beschädigt im Wald.

Folgende Probleme könnten auftreten:

Reifenprofil hinten ungenügend bzw. in der Mitte schon abgefahren oder ca. 1mm
Entfernung vom Unfallort ohne bisherige Meldung - es sollte damit eine Bezahlung des Baumes und weitere Abstufung verhindert werden

Nach meinen Recherchen kann man beides grobe Fahrlässigkeit nennen. Die Versicherung wurde inkl. grober Fahrlässigkeit abgeschlossen
Die Versicherung ist infomiert und ich warte auf den Gutachter

Gilt diese Fahrlässigkeitsklausel in diesen beiden Fällen?
Falls nicht, kann mir wegen dem Baumschaden Unfallflucht nachgewiesen werden?
Sollte ich den Fall jetzt ca. 3 Tage später noch der Polizei melden?






Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3143 Beiträge, 3460x hilfreich)

Waren Alkohol od. Drogen im Spiel?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hans052
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, der Fahrer war auch nie auffällig in dieser Richtung

Man könnte jedoch annehmen, dass die verschlissenen Reifen den Unfall durchaus begünstigt haben, da wegen Glätte die Kontrolle über das Fahrzeug verloren wurde

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