Vollständiger Kostenvoranschlag für Versicherung

7. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
go320419-32
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollständiger Kostenvoranschlag für Versicherung

Hallo zusammen,

eine Firma, die an der Leitung unseres Mehrfamilienhauses gearbeitet hat, hat eine Stromüberspannung verursacht, was einige Geräte bei mir und den Nachbarn kaputt gemacht hat.
Bei mir ist dadurch unter anderem die Waschmaschine kaputtgegangen.

Nun meinte die Versicherung des Schadensverursachers, ich soll mich darum kümmern, dass ein Elektriker kommt und einen Kostenvoranschlag entweder für die Reparatur macht oder für einen Austausch durch ein neues Gerät, wenn die Reparatur nicht möglich ist.

Nun habe ich mich darum gekümmert und ein Elektriker von einem Laden gekommen, in dem gebrauchte und neue Waschmaschinen verkauft werden und wo auch Reparatur gemacht wird.

Der Elektriker meinte, das ist alles Elektronik und die Reparatur würde sich nicht lohnen, sodass ein Austausch durch ein neues Gerät notwendig wäre.

Der hat mir dann ein Angebot geschickt, in dem steht:

Pos.1 S… Waschmaschine … €
Pos.2 Lieferung, Demontage, Montage, Anschluss und Altgerätentsorgung …€
Nettopreis …€
zzgl. 19% Mwst.: …€
Bruttopreis: …€

Das war’s…

Muss denn nicht noch stehen, dass die Reparatur nicht möglich ist bzw. sich nicht lohnen würde?

Gibt’s sonst noch etwas, was der Versicherung fehlen würde?

Muss irgendwie nachgewiesen werden, dass die angebotene Waschmaschine ein adquater Ersatz für die alte ist und nicht viel hochwertiger?

Wie ist es mit der Energieeffizienzklasse?

Muss angegeben werden, dass diese der der alten entspricht?

Wie ist es eigentlich mit Fristen?

Kann eine Frist gesetzt werden, nach Ablauf deren ich ohne Genehmigung der Versicherung das Gerät austauschen lassen und dann eine Erstattung verlangen dürfen würde?

Danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von go320419-32):
Gibt’s sonst noch etwas, was der Versicherung fehlen würde?

Da die Stelle des Foren-Hellsehers immer noch unbesetzt ist, wird man wohl abwarten müssen, was die Versicherung dazu meint ...



Zitat (von go320419-32):
Kann eine Frist gesetzt werden, nach Ablauf deren ich ohne Genehmigung der Versicherung das Gerät austauschen lassen und dann eine Erstattung verlangen dürfen würde?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des
finanziellen Spielraumes.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" , denn da spielen eine Vielzahl
von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.




-- Editiert von User am 7. März 2024 21:03

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9602 Beiträge, 2033x hilfreich)

Zitat (von go320419-32):
Gibt’s sonst noch etwas, was der Versicherung fehlen würde?


Das fragt man doch bitte die Versicherung selbst

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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