Bei der betroffenen Person waren sich über mehrere Jahre hinweg Jobcenter und Grundsicherungsstelle nicht einig, wer ihren Lebensunterhalt zu tragen hat. Mittlerweile wurde der Lebensunterhalt von der Grundsicherungsstelle erstritten, was drei Jahre gedauert hat.
Jedoch bestehen die Krankenkassenschulden noch immer, wodurch die Karte gesperrt ist und sie von den Ärzten nicht behandelt wird.
Kann man nicht per EInstweilige Anordnung gegen die AOK erzwingen, dass die Karte wieder freigeschaltet wird? Oder Einstweilige Anordnung gegen die Grundsicherungsstelle, auf Bezahlung der - von eben dieser Grundsicherungsstelle verschuldeten Krankenkassenschulden??
-- Editiert von fb502225-28 am 26.10.2018 15:02
Von Grundsicherungsstelle verschuldete Krankenkassenschulden
Probleme mit der Versicherung?
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Der Krankenversicherungsschutz ruht bis die Ruhensbeiträge gezahlt wurden oder der Versicherte sich seine Hilfebedürftigkit bestätigen lässt. Kann man im SGB nachlesen.
Die Bestätigung der Hilfebedürftigkeit hätte er aber auch schon längst veranlassen können.
Beitragsschuldner ist der Versicherte. Dass ein Dritter (Hier Grundsicherungsstelle oder Jobcenter), der ihr die Übernahme der Beiträge schuldet, seiner Verpflichtung nicht nachkommt, betrifft das Vertragsverhältnis von ihr mit der Krankenkasse nicht.
Hier muss jedes Vertrags- bzw. Anspruchsverhältnis für sich alleine bewertet werden.
Berry
Moin. Hat über diese lange Zeit keine der beiden Stellen Leistungen zum LU und KDU gezahlt??ZitatBei der betroffenen Person waren sich über mehrere Jahre hinweg Jobcenter und Grundsicherungsstelle nicht einig, wer ihren Lebensunterhalt zu tragen hat. :
Wovon hat die Person all die Zeit gelebt? Von ihrem Vermögen?
Mit dem Bewilligungs-Bescheid der Grusi-Stelle zunächst zur AOK. Dann wird wieder *freigeschaltet* versichert.ZitatMittlerweile wurde der Lebensunterhalt von der Grundsicherungsstelle erstritten, :
Wovon hat die Person all die Zeit gelebt? Von ihrem Vermögen?
Die Person hat gelebt im Haushalt der Mutter. Auf Kosten der Mutter. Obwohl die Mutter dafür nicht genug Geld hatte.
Das war - wie ich inzwischen weiß - ein früherer, noch viel längerer Zeitraum. Für den wurde noch nichts erstritten.
Also da haben sich noch viel mehr Schulden aufgehäuft.
Jetzt habe ich eine Frage zur Feststellungsklage.
An sich müsste man wie folgt klagen: das Gericht möge feststellen, ob iin dem damaligen ganz langen Zeitraum an dem noch früheren WWohnsitz das ALG2 Amt - also Jobcenter - zuständig war oder die Grundsucheringsstelle.
Weil ja die zwei es sich jahrelang gegenseitig zugeschoben haben.
Ist eine Klage dieser Form üüberhaupt zulässig?
Hinzu kommt, dass die Person sagt, sie sei damals durch rechtliche Betreuung - die wurde bald darauf aufgehoben - daran gehindert gewesen, sich gegenüber den Ämtern durchzusetzen.
Ob damals der rechtliche Betreuer es sich bequem gemacht und seine Aufgabe - nämlich den Lebensunterhalt zu erstreiten - vernachlässigt hat oder nicht, kann wohl nicht mehr eindeutig festgestellt werden.
ZitatIst eine Klage dieser Form überhaupt zulässig? :
Ja natürlich gibt es die Feststellungsklage.
Aber nicht so, wie Du es hier schreibst. Mit einer Feststellungsklage kann man feststellen lassen, das ein Bestimmter dies und das tun oder unterlassen muss.
Aber das Gericht wird sich nicht aus zwei Varianten eine heraussuchen. Insoweit wäre die Klage nicht schlüssig.
Wie kommst Du darauf? Im SGB steht davon nichts.ZitatMit dem Bewilligungs-Bescheid der Grusi-Stelle zunächst zur AOK. Dann wird wieder *freigeschaltet* versichert. :
Berry
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