Von Privat in die gesetzliche

24. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
Von Privat in die gesetzliche

Hallo zusammen,

ein Freund von mir ist selbstständiger Kleinunternehmer, die Einnahmen waren aber eher bescheiden. Inzwischen läuft das Geschäft so gut wie gar nicht mehr und er musste seine private Krankenversicherung aufgeben, da er diese nicht mehr bezahlen konnte. Da er nun heiratet und seine Zukünftige einen guten Job hat, wollte er sich bei ihr gesetzlich mitversichern lassen. Da er z.Z. aber weder einen Job findet noch vom Arbeitsamt etwas bekommt, will er aber nebenbei selbstständig bleiben. Ab und zu gibt es immer etwas zu machen, so als Zubrot - nicht als Hauptverdiener. Da seine Zukünftige "gut" verdient, bekommt er kein HartzIV und wäre somit mittellos und seine Freundin müsste alle Kosten übernehmen, und das will er nicht.

Zur Übersicht:

- Bleibt er selbstständig darf er sich nicht bei seiner Freundin mitversichern; eine private Krankenversicherung kann er sich nicht mehr leisten, weil die Einnahmen zu gering sind.

- Meldet er sich arbeitslos bekommt er aufgrund des Verdienstes seiner Freundin kein Geld, könnte sich dann aber wieder gesetzlich mitversichern lassen. Die Freundin hätte aber sämtiche Kosten zu tragen. (da dasZubrot der selbstständigen Tätigkeit fehlt für z.B. Lebensmitteleinkauf)

Bewerbungen hat er schon jede Menge geschrieben, da ein Job alle diese Probleme lösen würde. Aber finde bei dem derzeitigen Arbeitsmarkt einen passenden Job.... *aussichtslos*

Jetzt die Frage an Euch: Gibt es eine Möglichkeit dass er selbstständig bleibt und sich trotzdem über eine "Familienversicherung" über seine zukünftige Frau gesetzlich mitversichern kann? Sein montatlicher Verdienst liegt zwischen 150 und 400 Euro netto.

Vielleicht ist ja der ein oder andere Versicherungsexperte hier im Forum unterwegs und kann ihm Tipps geben.

Danke im Voraus !

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Die geringfügig selbstständig Tätigen können familienversichert sein, wenn ihr Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2004 = 345 Euro) nicht übersteigt.

Sie liege über diesem Satz, da Sie von Netto reden, von daher dürften Sie wohl nicht in die Familienversicherung Ihrer Frau kommen.



-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Nächstes Problem:

Mein Freund hat nun seine private Krankenversicherung gekündigt, jedoch würde diese jetzt noch 1 Jahr weiterlaufen, würde bedeuten, dass er jeden Monat über 200 Euro berappen müsste. Das kann er nicht, da seine Einnahmen gerade einmal die Grundausgaben decken. Kommt er vorher irgendwie aus dem Vertrag heraus (z.B. wenn er die Beiträge nicht mehr bezahlen kann) ?

Danke nochmal!

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

nur wenn er selbst auch versicherungspflichtig wird. das wäre wenn er eine anstellung bekommt und unter der jaeg verdient.

gruß mF

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#4
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Er bekommt so schnell keinen Job, er wollte vorübergehend ohne Versicherungsschutz auskommen. Er kann die KK einfach nicht mehr bezahlen, von daher wäre es gut zu wissen was passiert, wenn einfach keine Beiträge mehr eingezogen werden können, weil ja nichts mehr da ist...

Würde dann die KK klagen oder ihm automatisch kündigen ? Wer weiß mehr dazu ?

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

dann sollte er versuchen den vertrag im gegenseitigem einvernehmen aufzuheben. klar die situation schildern, vielleicht trifft er auf verständnis.

ansonsten kommt es zum mahnverfahren nach §39 vvg und irgendwann zur kündigung des vertrages. mit allen negativen folgen, kv-beiträge werden eingeklagt, schufa-eintrag, zusätzliche kosten und gebühren und er wird es schwer haben später mal wieder eine pkv zu bekommen.

gruß mF



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

OK, vielen Dank - Ich gebe ihm das so mal weiter und drücke ihm die Daumen, dass die KK Verständnis für seine Situation hat.

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#7
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Es gibt auch bei einigen PKVs Vereinbarungen, z. B. der Versicherungsschutz ruhen lassen (Beitragsfrei) oder auf Anwartschaft zu legen, dann zahlt er nur ca.20 - 30% und hat sogar die Option den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung wiederaufzuleben zu lassen.

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

eine beitragsfreie ruheversicherung in der kv ist mir nicht bekannt (was nicht heisst dass es das nicht gibt ;) )

bedingungsgemäß ist der wechsel von voll-kv zur anwartschaft aber nur möglich wenn er versicherungspflichtig wird. hiermit soll ein späterer wiedereintritt in die pkv ermöglicht werden.

er kann nur verhandeln.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Bei welcher PKV arbeiten Sie?

Da wir nicht wissen in welcher PKV er versichert ist, haben Sie in dieser hinsicht recht.

Bei uns gibts die beitragsfreie Weiterführung der PKV bis zu 3 Jahre bei Arbeitslosigkeit.

Und bei wirtschaftlicher Not bis zu 6 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>Bei welcher PKV arbeiten Sie?

bei keiner!

>>>>Bei uns gibts die beitragsfreie Weiterführung der PKV bis zu 3 Jahre ....

das ist gut. ich hatte ja eingeräumt, nicht allwissend zu sein und begrüße jede kundenfreundliche bedingung.

könnte er denn als selbständidiger auch davon profitieren ? arbeitslos im sinne der arbeitslosenversicherung kann er ja nicht werden.

gruß mF

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#11
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Richtig, Arbeitslos kann er nicht werden. Aber eben Anwartschaft oder Beitragsfreie Weiterführung wg. wirtschaftlicher Notlage. (zumindest bei uns)

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