Hallo,
der Sohn (9 Jahre) einer Bekannten war durch einen Streit sehr aufgebracht und ließ seine Wut an der eigenen Haustür (Eigentum) aus. Er stieß seinen Ellenbogen gegen die Tür, so dass diese zersplitterte.
Kann man hier bei einem 9jährigen Kind von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sprechen?
Ich glaube nicht, dass er sich bei der "Tat" der Tragweite bewusst war.
Die Glasversicherung (Teil der Wohngebäudeversicherung) zahlt ja bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, nicht.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit bei Kindern
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Hallo.
Das versicherte Risiko bei der Glasversicherung ist der Glasbruch. Da der Versicherungsfall eingetreten ist und der Versicherungsnehmer
nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Das Kind ist bedingt deliktfähig (§ 828 BGB
). Es haftet für den Schaden, wenn es durch Alter und Reife erkennen musste, welche Folgen sein Handeln haben würde. Einen Regressanspruch des Versicherers gegen das Kind halte ich für unwahrscheinlich.
Aus meiner Sicht sehe ich auch die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt, da diese - nach Ihren Ausführungen - unmittelbar am Streitgespräch beteiligt waren.
Eine Ablehnung der Versicherungsleistung halte ich demnach ebenso für unwahrscheinlich.
Viele Grüße
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Hallo SvenR,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Beantwortung meiner Frage.
Gruß
die_Ahnungslose
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