Ich habe mal eine allgemeine Frage zu o.g. Thema.
Angenommen, Patient A hat seit 10 Jahren eine BU-Versicherung. Vor 25 jahren wurde A eine verkrümmung der Wirbelsäule diagnostiziert, seit der Diagnose war A damit nicht mehr in Behandlung und hatte auch sonst keine Beschwerden. In der BU hat A dies nicht angegeben, weil hier nach den letzten 5 Jahren gefragt wurde. Es gab allerdings eine Frage nach körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, auch diese hat A mit nein beantwortet, weil es ja aus seiner sicht keine Beeinträchtigung gab. nach neusten Infos wäre diese Frage allerdings mit ja zu beantworten gewesen.
Nun wird A nach 12 Jahren BU wegen eines Rückenleidens. Besteht dann noch eine Möglichkeit für den Versicherer den Vertrag wegen Anzeigepflichtsverletzung anzufechten?
danke im voraus
casper
-- Editier von cdfmi am 11.05.2016 18:23
Vorvertragliche Anzeigepflicht - BU Absicherung
11. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2016 | 18:21
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 111x hilfreich)
Vorvertragliche Anzeigepflicht - BU Absicherung
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#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitat:Besteht dann noch eine Möglichkeit für den Versicherer den Vertrag wegen Anzeigepflichtsverletzung anzufechten?
Klar.
Ob das dann auch Bestand hätte, müsste man diskutieren.
#2
Antwort vom 12. Mai 2016 | 09:02
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Sollte verjährt sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__21.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/124.html
-- Editiert von Retels am 12.05.2016 09:02
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