Liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor?
Sachverhalt:
VN schließt einen PKV-Vertrag ab und gibt eine Vorerkrankung nicht an. Nach zwei Jahren muss er in die GKV zurück. Er ändert seinen Versicherungsschutz in eine Zusatzversicherung mit neuer Gesundheitsprüfung. Hierbei muss er die Vorerkrankung nicht angeben, da bspw. nur nach Erkrankungen der letzen drei Jahre gefragt wird. M.E. liegt hier keine Pflichtverletzung vor. Wie seht Ihr den Sachverhalt?
Vorvertragliche Anzeigepflicht PKV
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorvertragliche Anzeigepflicht PKV
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2007 | 23:52
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Was haben Sie denn verschwiegen?
Und wieso sollte bei einer Umwandlung nochmal eine Gesundheitsprüfung stattfinden? In der Regel sind diese Umwandlungen Erschwerungsneutral!
Arglistige Täuschung bzw. Rücktritt kann der VR noch machen! Also vorsicht! Und es hängt auch von der Erkrankung ab, wie der VR reagiert, wenn der das rausbekommt!
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