Vorvertragliche Anzeigeverletzung bei BU

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
constein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorvertragliche Anzeigeverletzung bei BU

Wer kann helfen,
ein junger Mann hat eine Bu abgeschlossen und bei Antragstellung alle Gesundheitsfragen mit "voll gesund" beantwortet.
Dieses war nicht richtig und er hatte eine Schulterprellung ohne Folgen, die
kurz vor Antragstellung war. Ein schwere Verkehrunfall und eine vorrübergehende Bu von ca. einen Jahr wird jetzt wegen "arglistischer Täuschung" im Antrag abgelehnt und die BU aufgehoben. Die Schulter ist nicht beim Unfall geschädigt
wurden, sondern beide Beine.
Gibt es eine Möglichkeit hier mit Hilfe eines Vergleiches usw. etwas für den jungen
Mann zu tun.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da sehe ich leider schwarz. Das Verhalten der Versicherung ist soweit korrekt, auch, wenn die verschwiegene Vorerkrankung und jetzige BU nicht zusammenhängen.

Ein Vergleich ist im Übrigen immer eine beiderseits freiwillige Angelegenheit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung hier zu Zugeständnissen bereit ist, für die sie nicht aufkommen muss. Insbesondere, wenn hier eine arglistige Täuschung im Raum steht (Vorerkrankung auch noch zeitlich direkt vor Antragstellung).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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