Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich bin aktuell noch bei meiner jetzigen Krankenkasse versichert, aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrages überlege ich jedoch mein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2021 wahrzunehmen.
Ich habe einen Wahltarif bei meiner Krankenkasse, bei der mir Beiträge erstattet werden, wenn ich Leistungen bei Ärzten in Anspruch nehme, über Vorsorge-/jährliche Kontrolle beim Zahnarzt hinaus (genaue Bedingungen siehe unten).
Die Prämie beim Wahltarif wird idR. Mitte Juni gezahlt für das abgelaufene Jahr, d.h. dieses Jahr würde ich die Prämie für 2020 erhalten.
Laut Teilnahmebedingungen (Auszug):
Zitat:
Prämienzahlung beim Beitragsrückgewährtarif
Die Prämie wird im zweiten Quartal eines Jahres für das Abrechnungsjahr gezahlt, wenn sich für das Mitglied ein Zahlungsanspruch ergibt. Ein Zahlungsanspruch ergibt sich, wenn das Mitglied und seine volljährigen nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen im Tarifzeitraum keine Leistungen außer primärer Prävention (§§ 20 – 20d SGB V), Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (§ 23 SGB Abs. 2 SGB V), Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V), Individualprophylaxe (§ 22 SGB V), zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (§ 55 Abs. 1 S. 4 Nr. 2 SGB V) und Schwangerenvorsorge (§ 196 RVO)) in Anspruch genommen haben. Das Mitglied hat auf Verlangen der Name der Krankenkasse alle für die Abrechnung maßgeblichen Unterlagen beizubringen und insbesondere zu erklären, ob es oder seine volljährigen nach § 10 SGB V mitverscherten Familienangehörigen ärztliche Leistungen ohne die unschädlichen Leistungen in Anspruch genommen haben. Stellt die Name der Krankenasse erst nach erfolgter Abrechnung fest, dass entgegen den Angaben des Mitgliedes ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen in Anspruch genommen worden sind, ergibt sich für das Mitglied eine Rückzahlungsverpflichtung.
Ich habe den Namen der Krankenasse rausgelassen, weiß nicht ob ich sie hier nennen darf. Ich habe die gesamten Teilnahmebedingungen vorliegen, diese kann ich auch gerne posten wenn es gewünscht ist.
Nun stellt sich mit die Frage, ob ich diese Prämie auch erhalte, wenn ich ich kündige und im Juni bereits kein Mitglied mehr bin? Zum Auszahlungszeitpunkt bin ich ja kein Mitglied mehr, war aber im gesamten Abrechnungsjahr Mitglied. Außerdem ist es nicht ausdrücklich genannt, dass man Mitglied sein muss zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Bei dieser Krankenkasse gibt es auch ein Bonusheft, bei dem man zusätzlich Geld erstattet bekommt, wenn man z.B. in einem Fitnessstudio ist, an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt etc. Dort ist in den Teilnahmebedingungen explizit geregelt:
Zitat:
Auszahlungsbedingungen für den Bonus
Bonusberechtigt sind ausschließlich Versicherte, die zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung bei der Name der Krankenkasse versichert sind und nicht gekündigt haben. [...]
Über eine Einschätzung eurerseits würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße